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Das geltende Transplantationsrecht wirft neue Probleme an den Grenzen des Lebens auf. 1st der Himtod allgemeinverbindlich als juristischer Tod des Menschen anzuerkennen oder spielt er nur als formelles Entnahmekriterium eine Rolle? Konnte auch ein Teilhirntodkriterium als sicheres Todeszeichen anerkannt werden? Die Arbeit ist eine Suche nach verbindlichen Richtlinien insbesondere am Lebensende in Form einer juristischen Todesdefinition. Dabei wird im Rahmen der Sterbehilfediskussion die Frage untersucht, ob das Leben naturnotwendig als das hochste Gut angesehen werden mub, oder ob dem Selbstbestimmungsrecht moglicherweise der hohere Rang gebuhrt. Welche Antworten konnen Lebensrecht und Menschenwurde auf die Frage geben, ob Embryonen bei der Gewinnung von Stammzellen zu Forschungszwecken verbraucht werden durfen oder nicht? All diese offenen Fragen fuhren im Grunde zu der einen: Wie sicher ist das Strafrecht an den Grenzen des Lebens? Aus dem Inhalt: Strafrechtssicherheit an Lebensbeginn und Lebensende - Organtransplantation, Sterbehilfe, Embryonenforschung - Was ist der Mensch im Spannungsfeld von Lebensschutz, Selbstbestimmungsrecht und Menschenwurde im Zeitalter von Reanimations-, Transplantationsmedizin und Humanexperiment?
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Discovery Miles 12 830
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