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Die Rettungsdienstgesetze der Lander haben die Einrichtung und Neuorganisation einer Vielzahl von Rettungs- und Notarztdiensten eingeleitet, so dass heute in der Bundesrepublik von einem annahernd flachendeckenden, technisch und einsatz- taktisch hervorragend ausgestatteten Rettungswesen gesprochen werden kann. Allen Vereinheitlichungstend.enzen zum Trotz haben sich fur den Rettungs- und Notarztdienst von Bundesland zu Bundesland, aber selbst innerhalb einzelner Bun- deslander, unterschiedliche Strukturen herausgebildet. Das vorliegende Werk versucht eine systematische Bestandsaufnahme des Entstan- denen, mit dem Ziel, die den Diensten gemeinsamen Strukturen herauszuarbei- ten. Den in den Diensten Tatigen soll es in Zweifelsfragen Ratgeber sein. Den am Ret- tungs- und Notarztdienst beteiligten Organisationen will es Grundlagen und Anre- gungen zur weiteren Ausgestaltung der Dienste geben. Ein derartiges Werk kann nicht vollstandig sein. Anregungen und Verbesserungsvorschlage werden daher gerne entgegengenom- men. Allen, die am Zustandekommen dieses Buches, vor allem an der Fertigung des Manuskriptes beteiligt waren, sagen wir Dank. Besonderen Dank schulden wir Herrn Dr. G. Hirsch fur eine kritische Durchsicht des Manuskripts und seine wert- vollen Anregungen. Schrifttum und Rechtsprechung sind bis Oktober 1983 berucksichtigt. Olm/Munchen im Oktober 1983 Hans-Dieter Lippert Walther Weissauer Inhaltsverzeichnis Teil 1 Die Grundlagen des Rettungswesens . . 1 1 Entstehung des Rettungswesens . . . 3 2 Rechtliche Grundlagen des organisierten Rettungswesens .
Kommentare zu den Geb}hrenordnungen sind Auslegungen und Interpretationen der oft unscharf gefa ten Legenden zu den einzelnen Nummern dieser Geb}hrenordnungen. Der Spielraum solcher Interpretationen ist zwar dadurch begrenzt, da sie mit der erkennbaren Absicht des Verordnungsgebers }ber- einstimmen m}ssen, dies schlie t aber nicht aus, da sich aus fachspezifischer Sicht und mit besonderem Detailwissen sachlich begr}ndete Abweichungen gegen}ber den Auffassungen anderer Kommentatoren ergeben. Dies trifft vor allem f}r das Kapitel "Chirurgie/Orthop{die" zu, aber auch f}r ver- schiedene Beratungs- und Gespr{chsleistungen. Da dieser Kommentar nicht nur eine Abrechnungshilfe darstellt, sondern auch bei unberechtigten Regressen und K}rzungen helfen soll, haben sich die Autoren um eine objektivnachvollziehbare Darstellung ihrer Argumente bem}ht, die gegebenenfalls auch einer ]berpr}fung in Sozialgerichtsverfahren standh{lt.
Alle reden vom ambulanten Operieren, doch kaum einer weiss, welche Probleme es tatsachlich aufwirft. Das Gesundheits- strukturgesetz (GSG) fordert diese Operationsform sowohl im ambulanten Bereich als auch im Krankenhaus. So entstanden schnell zahlreiche ambulante Operationszentren;viele mussten wegen geanderter Rahmenbedingungen durch das GSG wieder schliessen. Die Deutsche Gesellschaft fur Medizinrecht hat im Rahmen eines Symposiums Fragen erortert und Empfehlungen mit Experten und Betroffenen erarbeitet. Dabei stehen die Rechtsbeziehungen der Beteiligten und die Auswirkungen unter haftungsrechtlichen, standesrechtlichen und kassenarztrecht- lichen Gesichtspunkten im Mittelpunkt. Von wesentlicher Be- deutung sind die spezifische Aufklarung, die nichtstationare Nachsorge sowie Anforderungen an die arztlichen Standards.
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