Die Handlungsvorgaben der Medizin und die Leistungserbringung
selbst sind inzwischen vielfach schriftlich niedergelegt. Obwohl
die Behandlungsdokumentation nur der medizinischen Versorgung
dienen soll, kommt ihr bei der forensischen Aufarbeitung hohe
Bedeutung zu. Ihr Umfang wird auch von der haftungsrechtlichen
Diskussion mitbestimmt. Die Beitrage arbeiten den Stand der
Diskussion zur Haftung fur fehlerhafte Befunddokumentation und
fehlerhafte Aufklarungsdokumentation heraus. Gefahren einer
Manipulation werden aufgezeigt. Die Jurisprudenz bedient sich
daruber hinaus bei der Rechtsfindung medizinischer Leitlinien und
ordnet diese in die zu entscheidenden Einzelfalle ein. Die Autoren
weisen auf Unterschiede in der Leitlinienkompetenz hin und
differenzieren hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit fur den Arzt. Die
in diesem Band versammelten Beitrage des XVIII. Kolner Symposiums
der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwalte im Medizinrecht sind zugleich
Arbeitsmittel fur die Rechtspraxis. "
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