Infolge der sich seit Beginn der 90er Jahre stetig verscharfenden
gesetzlichen Regelungen stellt sich im Rahmen des Risikomanagements
die Aufgabe teilweise neu zu bewertender Haftungsrisiken. Gemass x1
des ProdHaftG haftet der Hersteller fur Rechtsgutverletzungen
(Sach- oder Personenschaden) infolge der Fehlerhaftigkeit
(Sicherheitsmangel) eines Produkts. Das UmweltHG burdet dagegen in
x1 dem Anlageninhaber die Haftung auf, sofern von einer im Anhang 1
des UmweltHG genannten Anlage eine Umwelteinwirkung ausgeht, die
eine Rechtsgutverletzung bewirkt. Unter Einbeziehung des seit 1996
geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes zeigt der Autor
Fuhrungskraften Strategien zur erfolgreichen Bewaltigung von
Produkt- und Umwelthaftungsrisiken im Rahmem des Risikomanagements
auf.
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