Das Werk behandelt die Frage der Zustandigkeit zur Ordnung der
Liturgie aus einem kirchenrechtshistorischen Blickwinkel und zieht
einen Vergleich zum geltenden Recht. Speziell stellt der Autor eine
kompakte Darstellung der Entwicklung der papstlichen Reservation
vor und bezieht im Rahmen des Gewohnheitsrechts das Recht des
Dioezesanbischofs mit ein. Zusatzlich legt er die Quellen des Kanon
1257 CIC/1917 in deutscher UEbersetzung vor sowie einige
Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles nach 1917. Der Vergleich
zum Codex Iuris Canonici von 1983 findet auf allen relevanten
Ebenen statt und behandelt als neue Autoritat zusatzlich die
Bischofskonferenz.
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