Heinrich von Kleists politische Texte aus den Jahren 1808/1809
werden in der Forschung oft als Ausdruck des bedenklichen
Nationalismus gelesen, der an den rassistischen Chauvinismus
angrenze. Die vorliegende Arbeit untersucht dieses kontrovers
diskutierte Problem aus der staatsrechtlichen Perspektive und
zeigt, dass es hier um eine implizite politische Theorie des
Dichters geht, die mit dem auf die roemische Antike
zuruckreichenden verfassungsrechtlichen Begriff des
Ausnahmezustandes untrennbar verknupft ist. Mit der Krisensituation
in Zusammenhang gebracht, treten der Staat und die Nation bei
Kleist als instabile und dynamische Existenzen auf und gerade in
diesem Punkt kann man eine Radikalisierung des Konzeptes der
Volkssouveranitat feststellen, mit dem die franzoesischen
Revolutionare und Rousseau ihren Republikanismus begrunden; das
also mit dem Rassismus nichts zu tun hat.
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