An der Schnittstelle von Kunst, Recht und Wirtschaft befasst sich
diese Arbeit mit Beschrankungen der Verkauferhaftung fur Sachmangel
im Kunst- und Kunstauktionshandel. Ein zentrales Problem der Praxis
ist, dass Zuschreibungen die Gewissheit fehlt und Unechtheit schwer
beweisbar ist. Gerade im Kunsthandel werden rechtliche Aspekte
jedoch oft ausgespart: Schriftliche Vertrage sind unublich und
Absprachen in der Regel wenig konkret. Der Erwerb von Kunstwerken
ist gleichwohl immer in das Recht eingebunden. Fur alle ab dem
1.1.2002 geschlossenen Kaufvertrage gilt generell das Kaufrecht in
seiner durch das Gesetz zur Reformierung des Schuldrechts erlangten
Fassung. Die beteiligten Parteien koennen Rechtskonzepte
entwickeln, die den spezifischen Problemen im Zusammenhang mit der
gehandelten Ware nach ihrem Dafurhalten besser entsprechen. Diese
Arbeit betont daher die zentrale Bedeutung der
Beschaffenheitsvereinbarung, stellt den Kauferschutz im
Spannungsfeld von Risiko und Vertrauen dar und untersucht die
Moeglichkeiten, auf bestehende Risiken und Probleme zu reagieren.
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