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Der Geniebegriff in der nationalsozialistischen Kulturideologie am Beispiel des Filmes 'Friedrich Schiller - Der Triumph eines Genies' (German, Paperback)
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Der Geniebegriff in der nationalsozialistischen Kulturideologie am Beispiel des Filmes 'Friedrich Schiller - Der Triumph eines Genies' (German, Paperback)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Filmwissenschaft,
Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universitat Mainz (Institut fur
Filmwissenschaft), Veranstaltung: Film in der NS - Zeit, Sprache:
Deutsch, Abstract: Der Film FRIEDRICH SCHILLER - DER TRIUMPH EINES
GENIES von 1940 wurde so kontrovers rezipiert wie kaum ein anderer
deutscher Film, der zur Zeit des Nationalsozialismus entstand. So
beschrieb Rudolf Oertel, der den Film Anfang 1941 im besetzten Wien
sah, seine Wirkung noch Ende der Funfziger folgendermassen: Das
erstaunlichste Filmkunstwerk uberhaupt, das im Dritten Reich
gedreht wurde. Erstaunlich, denn es war von der ersten bis zur
letzten Szene eine flammende Anklage gegen die Unterdruckung des
Geistes durch einen Tyrannen und Militardespoten und stimmte mit
allem Feuer echter Leidenschaft, umgeben von Konzentrationslagern,
angesichts eines Volkes in Uniform und Gleichschritt, unter dem
Drohnen der Kanonen und Bomben, trotzig das Hohelied der Freiheit
an." (Oertel 1959, S. 418) Der Film bebildert Schillers Jugendjahre
als Kadett in der Carlsschule zu Stuttgart, die Schiller
widerwillig auf Geheiss des Herzog Karl Eugen von Wurttemberg
besucht. Schiller, der seinen Freiheitsdrang nicht bremsen kann,
opponiert gegen den Herzog. Der Konflikt zwischen den beiden fuhrt
schliesslich zu Schillers Flucht aus Wurttemberg. Auch Herbert
Maisch, der Regisseur des Films, konstatiert in seinen Memoiren:
Wie konnte der Rebellen"- Film im Dritten Reich entstehen? - So
frage ich mich heute noch." (Maisch 1968, S.293). Durch das
Reichslichtspielgesetz von 1934 mit dem die Zentralisierung der
Filmprufstelle einherging, wurde dem Reichsministerium fur
Volksaufklarung und Propaganda die Moglichkeit der direkten Zensur
eingeraumt. 1935 wurde Propagandaminister Joseph Goebbels sogar ein
personliches uneingeschranktes Verbotsrecht zugestanden (vgl. Lowry
1991, S.10ff). Doch dieser sah keinerlei Notwendigkeit, die von
Oertel und Maisch benannten oppositionellen Tendenzen in F
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