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Das Buch stellt den Ablauf und die Folgen einer Wirtschaftlichkeitspr fung anschaulich und praxisnah dar. Es beschreibt anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wann und wie Zahn rzte wegen angeblich unwirtschaftlicher Behandlungsweise gepr ft und in Regress genommen werden k nnen. Mit praktischen Beispielen und Statistiken sowie anhand der einzelnen Abrechnungsziffern wird aufgezeigt, wo die Angriffspunkte sind und welche Argumente der Zahnarzt hiergegen einwenden kann.
Im Blickpunkt des Buchs stehen die Fragen, mit denen AErzte im Rahmen ihres Notdienstes/Bereitschaftsdienstes konfrontiert sind. Angefangen bei der Pflicht zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst werden die Themen Behandlung, Suizid, Zwangseinweisung in die Psychiatrie, Verdacht auf Kindesmisshandlung und Feststellen des Todes erlautert. Auch Fragen der Haftung, das Vorgehen im Schadensfall sowie die Abrechnung im Bereitschaftsdienst werden behandelt. Die Autorin fuhrt zahlreiche Praxisfalle an und berucksichtigt umfassend die aktuelle Rechtsprechung.
Regresse und Honorarkurzungen konnen eine Arztpraxis finanziell schwer belasten. Mit der Gesundheitsreform 2004 hat die Wirtschaftlichkeitsprufung - seit Jahrzehnten ein Kontrollinstrument in der gesetzlichen Krankenversicherung - erhebliche Anderungen und Verscharfungen erfahren. Die Wirtschaftlichkeitsprufung bleibt daher auch kunftig eine erhebliche Bedrohung fur Arzte. Das Buch beschreibt Voraussetzungen, Ablauf und Folgen einer Wirtschaftlichkeitsprufung anhand der aktuellen Gesetzgebung und hochstrichterlichen Rechtsprechung. Praxisnah und anschaulich werden die Angriffspunkte und Reaktionsmoglichkeiten der Arzte aufgezeigt. So erweist sich auch das neue Buch der Heidelberger Rechtsanwaltin ("Das neue Werberecht fur Arzte. Auch Arzte durfen werben") fur den betroffenen Arzt als wertvolle Hilfe und Unterstutzung zur Abwehr und Vermeidung finanzieller Einbussen."
Die Entwicklung des arztlichen Werberechts geht weiter: Nachdem das Bundsverfassungsgericht auch in den Jahren 2001 und 2002 massgebliche Entscheidungen gefallt hat, zog der Deutsche Arztetag jetzt endgultig nach. Viele Restriktionen wurden aufgehoben, das arztliche Werberecht vereinfacht und generalisiert. Die Entwicklungen im arztlichen Bereich zeigen jedoch auch neue Grenzen des Werberechts auf, insbesondere im Bereich der Schonheitsmedizin. Die Neuauflage enthalt die aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie der Instanzgerichte, erlautert die Neuregelungen der Musterberufsordnung und befasst sich erstmalig mit der Zulassigkeit der Werbung fur Schonheitseingriffe."
Die Entwicklung des arztlichen Werberechts geht weiter: Nachdem das Bundsverfassungsgericht auch in den Jahren 2001 und 2002 massgebliche Entscheidungen gefallt hat, zog der Deutsche Arztetag jetzt endgultig nach. Viele Restriktionen wurden aufgehoben, das arztliche Werberecht vereinfacht und generalisiert. Die Entwicklungen im arztlichen Bereich zeigen jedoch auch neue Grenzen des Werberechts auf, insbesondere im Bereich der Schonheitsmedizin. Die Neuauflage enthalt die aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie der Instanzgerichte, erlautert die Neuregelungen der Musterberufsordnung und befasst sich erstmalig mit der Zulassigkeit der Werbung fur Schonheitseingriffe."
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