Die Entwicklung des arztlichen Werberechts geht weiter: Nachdem
das Bundsverfassungsgericht auch in den Jahren 2001 und 2002
massgebliche Entscheidungen gefallt hat, zog der Deutsche Arztetag
jetzt endgultig nach. Viele Restriktionen wurden aufgehoben, das
arztliche Werberecht vereinfacht und generalisiert. Die
Entwicklungen im arztlichen Bereich zeigen jedoch auch neue Grenzen
des Werberechts auf, insbesondere im Bereich der Schonheitsmedizin.
Die Neuauflage enthalt die aktuellen Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts sowie der Instanzgerichte, erlautert die
Neuregelungen der Musterberufsordnung und befasst sich erstmalig
mit der Zulassigkeit der Werbung fur Schonheitseingriffe."
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