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In the last two decades, multinational companies (MNCs) and global union federations (GUFs) have started to negotiate so-called global framework agreements (GFAs) which define minimum standards for labor conditions across their locations. This book focuses on the question why companies conclude GFAs, and identifies four groups of incentives: reduction and privatization of conflicts; public relations; promotion of equal competitive conditions; exogenous requirements and avoidance of public regulation. Based on an in-depth analysis of incentives considered to play a dominant role in the decision of companies to conclude GFAs, the book attempts to predict under which conditions GFAs can be expected to proliferate in the future.
In the last two decades, multinational companies (MNCs) and global union federations (GUFs) have started to negotiate so-called global framework agreements (GFAs) which define minimum standards for labor conditions across their locations. This book focuses on the question why companies conclude GFAs, and identifies four groups of incentives: reduction and privatization of conflicts; public relations; promotion of equal competitive conditions; exogenous requirements and avoidance of public regulation. Based on an in-depth analysis of incentives considered to play a dominant role in the decision of companies to conclude GFAs, the book attempts to predict under which conditions GFAs can be expected to proliferate in the future.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Anliegen dieser Arbeit ist es die verfassungsrechtlichen Vorgaben fur die kommunale Finanzverfassung darzustellen. Insbe-sondere soll auf die Bedeutung der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung fur die kommunale Finanzver-fassung aufmerksam gemacht werden. Neben den Bestimmungen des Grundgesetzes werden ebenfalls die Vorgaben der Landesverfassung NRW in die Betrachtung miteinbezogen. Die Regelungen der Landesverfassung NRW stehen hierbei als Konkretisierung des Grundgesetzes exemplarisch fur ahnliche Bestimmungen in ande-ren Landesverfassungen der Bundesrepublik. Im zweiten Teil der Arbeit soll die aktuelle Finanznot und Aufga-benuberlastung vieler Gemeinden beleuchtet werden. Es soll unter-sucht werden, welche finanzpolitisch relevanten verfassungsrecht-lichen Vorschriften zu dieser prekaren Situation gefuhrt haben und wie dieser Situation finanzverfassungsrechtlich begegnet werden kann. Hierbei soll insbesondere auf die Einfuhrung des strikten Konnexitatsprinzips in die Landesverfassung NRW im Jahre 2004 und die Anderungen durch die Foderalismusreform I vom 01.09.2006 eingegangen werden. Abschliessend sollen Losungsansatze einer moglichen Foderalismusreform II diskutiert werden
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,7, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: breiter Korrekturrand, Abstract: Nikolaus von Kues, der von 1401 -1464 lebte, schrieb: Frei ist der Mensch erst, wenn er nicht mehr Menschen, sondern nur noch dem Gesetz gehorchen muss." Es sollte noch uber funf Jahrhunderte dauern, bis sich diese Einsicht in den deutschen Verfassungen wiederfand. Der Anspruch dieser Ausarbeitung ist es, die Entwicklung des Rechtsstaatsbegriffs nachzuzeichnen und dabei ins-besondere auf die philosophischen Grundlagen des Rechtsstaats einzugehen. Hierfur wird zunachst der Begriff des Rechtsstaats definiert und ausgefullt werden. Um die Entwicklung und den Standort des Rechtsstaatsprinzips in der verfassungsmassigen Ordnung des Grundgesetzes nachvollziehbar zu machen, wird anhand des IV. Kapitels Die deutsche Verfassungstradition" des Buches Die Verfassung Idee und Geschichte" von Hans Vorlander die Entwicklung des Rechtsstaatsprinzips in Deutschland kurz dargestellt. Im Hauptteil der Arbeit wird auf die philosophischen Grundlagen des Rechts-staats eingegangen werden. Insbesondere die Beitrage der vier Philosophen: Cusanus, Locke, Montesquieu und Kant zur Entwicklung des Rechtsstaatsbegriffs sollen dargestellt werden. Hierbei konzentriert sich die Darstellung auf die konkreten Beitrage der vier Philosophen. Die gesamte Darstellung der philosophischen Grundlage des Rechtsstaatsbegriffs steht unter der Fragestellung, ob sich die These der Ahnenschaft" der vier Philosophen fur den Rechtsstaatsbegriff halten lasst. Hierfur werden die einzelnen Beitrage der Philosophen den konkreten Eigenschaften des heutigen Rechtsstaatsbegriffs zugeordnet werden. Es ist nicht das Anliegen dieser Ausarbeitung das Leben und Wirken der vier Philosophen vollstandig darzustellen. Des Weiteren ist das Kapitel uber die Entwicklung des Rechtsstaatsbegriffs in Deutschland
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