|
Showing 1 - 1 of
1 matches in All Departments
Der Kindesunterhalt ist nach aktueller Rechtslage im Namen des
betreuenden Elternteils als gesetzlicher Verfahrensstandschafter
geltend zu machen, soweit die Eltern miteinander verheiratet sind.
Sind die Kindeseltern nicht verheiratet, so ist die Geltendmachung
des Kindesunterhalts nur im Namen des Kindes zulassig. Der Autor
greift die Frage auf, ob diese Ungleichbehandlung von ehelichen und
unehelichen Kindern gerechtfertigt ist. Hierbei geht er auf die mit
der gesetzlichen Verfahrensstandschaft verbundenen Probleme
materiell-, verfahrens-, vollstreckungs- sowie standesrechtlicher
Art ein. Unter Bezugnahme auf den Sinn und Zweck der gesetzlichen
Verfahrensstandschaft prasentiert der Autor Reformvorschlage zur
Gestaltung einer verfassungsgemassen und praxisorientierten
Gesetzeslage.
|
You may like...
Loot
Nadine Gordimer
Paperback
(2)
R398
R369
Discovery Miles 3 690
|