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Zahl von Faktorellabhangig sind, so daB ihre Auswertung groBe Sorgfalt er fordert. Fiir die Schreibweise der Kennzahlen schlagen H. P. KAUFMANN und H. FIEDLERl vor, diese grundsatzlich in einem Wort zu schreiben, wenn es sich um die Wiedergabe von irgendwelchen chemischen Vorgangen handelt, also Verseifungszahl, Jodzahl, Hydrier jodzahl usw., dagegen mit einem Bindestrich zu versehen, wenn der Name eines Autors oder sonst irgendeine indifferente Bezeichnung die Kennzahl charakterisiert, also POLENSKE Zahl, REICHERT-MEIssL-Zahl, HEHNER-, Zahl; auch bei der A-, Zahl und der B-Zahl ware demnach ein Bindestrich notig. Ahnlich soIl bei Abkiirzungen der Bindestrich wegfallen, wenn die Zahl einen chemischeIi Vorgang kennzeichnet, dagegen bleiben, wenn sich die Abkiirzung auf den Autor bezieht. So schlagen sie im einzelnen folgende Abkiirzungen vor: Spezifisches Gewicht ... spez. Gew. Rhodanzahl ......... Rh, Z Molekulargewicht ..... Mol.Gew. Hydrierjodzahl (= Hydriet'zahl) HJ, Z Mittleres Molekulargewicht M.Mol.Gew. Dienzahl . . . . . . . . I. . . DZ Schmelzpunkt Schmp. Polybromidzahl (Hexabromidzahl) BrxZ FlieBpunkt. . . FlieBp. Hydroxylzahl..... OHZ Tropfpunkt . . Tropfp. REICHERT-MEIssL.Zahl . R-M-Z Siedepunkt . . Sdp. POLENsKE-Zahl Po: Z oder P.-Z. Saurezahl . . . SZ HEHNER-, Zahl . He-Z Verseifungszahl. VZ BucHNER-Zahl Bu-Z Esterzahl . . . . . EZ A-Zahl. . . . A-Z Neutralisationszahl . NZ B-Zahl. . . . B-Z Jodzahl. . . . . . JZ Unverseifbares Unv. FUr die Beurteilung des analytischen Wertes der Kennzahlen der Fette ist zu beriicksichtigen, daB zwischen ihnen bestimmte Beziehungen bestehen, die hier zunachst noch kurz erortert werden mussen."
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
1 Siehe Anm. 1 zu den Einleitungsworten der KaffeeVO. 2 Siehe Anm.2 zu den Einleitungsworten der KaffeeVO. oben S.529. Dem 2 der KaffeeVO. entspricht hier der 2 der KaffeeErsVO. 3 SieheAnm.4 zu den Einleitungsworten der KaffeeVO. oben S. 530. Uber Getra.nke aus Kaffee-Ersatzstoffen siehe ebendort. Den 1, 3-6 der KaffeeVO. entsprechen die 1, 3-5 der KaffeeErsVO. 4 Die Begr. ist dem Heft Nr. 5 der im Verlag von Julius Springer in Berlin erschienenen Entwiirfe zu Verordnungen fiber Lebensmittel und Bedarfsgegenstande entnommen (vgl. das Stichwort "Begr." im Literaturverzeichnis S.526). Sie enthaU eine "allgemeine Vor bemerkung," die im Wortlaut der in Anm. 4 der Einleitung zur KaffeeVO. (oben S.530) abgedruckten entspricht. 1m 1 des Entw. fehlte der Abs.3 des heute geltenden Textes. Durch seine Ein schaltung wurde aus A bs. 3 des Entwurfs Abs. 4 des jetzt geltenden Textes, aus Abs. 4 des Entwurfs Abs. 5 des jetzt geltenden Textes usw. In dem hier erfolgten Abdruck der Begr. ist die Nummernfolge derselben mit dem geltenden Text in Einklang gebracht. 2. Verbote zum Schutze der Gesundheit ."
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