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The European Succession Regulation is a landmark in the field of EU
private international law. It unifies the conflicts of laws,
jurisdiction and recognition of foreign judgments and some other
legal instruments in the field of succession and wills. This volume
provides an article-by-article commentary on the individual
provisions of the Regulation, introduced by an overview of its
general framework and underlying principles. As a reference tool
for the Regulation, this book is intended to promote a high
standard of interpretation and application. With contributions from
leading scholars in the field, it uses a comparative approach in
its analysis to enrich the academic debate and highlight the
problems likely to arise in the practical application of the
Regulation.
Il lavoro si propone di analizzare il contratto autonomo di
garanzia, uno degli istituti giuridici piu utilizzati nella prassi
bancaria e nel commercio internazionale, avendo come punto di
partenza gli ordinamenti italiano e tedesco. Attraverso un costante
monitoraggio della dottrina formatasi sul tema e della
giurisprudenza dei due Paesi coinvolti, l'autore si e posto
l'obiettivo di individuare la disciplina piu confacente allo
strumento contrattuale studiato, avanzando soluzioni rispettose del
quadro sistematico, ma che tengano conto delle esigenza di
elasticita e speditezza dei traffici commerciali. Il presente
studio, corredato dalla prefazione di Giuseppe B. Portale, uno dei
maggiori esperti sul tema, vuole essere una base per
l'inquadramento a livello teorico del modello negoziale analizzato,
e al tempo stesso un utile strumento per gli operatori nella
prassi.
Einstweiliger Rechtsschutz gewinnt auch im internationalen
Zivilverfahrensrecht zunehmend an Bedeutung. Dessen Behandlung nach
deutschem und franzoesischem internationalen Zivilverfahrensrecht
ist Gegenstand der Untersuchungen dieser Arbeit. Vorangestellt ist
eine Betrachtung und der Vergleich der Regelungen des autonomen
Rechts beider Staaten. Den Schwerpunkt bildet sodann die
Betrachtung des einheitlichen europaischen internationalen
Zivilprozessrechts, das in beiden Staaten Anwendung findet. Dieses
wurde unlangst durch die Verordnung Nr. 44/2001 des Rates, die so
genannte Europaische Gerichtsstands- und Vollstreckungs-Verordnung
(EuGVVO), reformiert und teilweise neu gefasst. Der einstweilige
Rechtsschutz hat dabei nur in geringem Masse eine ausdruckliche
Regelung erfahren. Die diesbezuglichen Vorgaben der EuGVVO und die
zur EuGVVO und dem EuGVUE ergangene Rechtsprechung werden in der
Arbeit umfassend analysiert und kommentiert.
Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen die
UEberprufung und Anpassung von Ehevertragen im niederlandischen und
deutschen Recht. Rechtsvergleichend werden die Modelle beider
Rechtsordnung gegenubergestellt und evaluiert. Kernfrage der
Ausarbeitung ist, ob niederlandische oder deutsche Ehevertrage
einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen und, sofern dies
zutrifft, inwieweit dies zu einer Anpassung der ehevertraglichen
Regelungen durch die Gerichte fuhren kann. Darauf aufbauend wird
eroertert, ob sich aus dem Rechtsvergleich Loesungsansatze fur die
in den einzelnen Rechtsordnungen bestehenden Problemstellungen
ableiten lassen.
Dieses Buch bietet ein praktikables Konzept fur die Anknupfung
gemischter und verbundener Vertrage vor dem Hintergrund der Rom
I-Verordnung. Gemischte Vertrage erfordern in der Regel eine
Schwerpunktbestimmung, fur die die Autorin einen Katalog von
greifbaren Kriterien aufstellt. Verbundene Vertrage koennen auch
einen verbraucherrechtlichen Bezug haben. Sie sind gemass Art. 6
Rom I-VO anzuknupfen. Fur Falle, in denen die
Verbrauchereigenschaft verneint wird, befurwortet die Autorin eine
akzessorische Anknupfung nach Art. 4 Abs. 3 Rom I-VO und setzt sich
dabei umfassend mit dem in der Literatur verlangten Erfordernis der
Parteiidentitat auseinander.
Die Arbeit befasst sich mit dem allgemeinen Schuldvertragsrecht der
Islamischen Republik Iran. Anhand einiger ausgewahlter
Rechtsinstitute wird das im iranischen Schuldvertragsrecht
herrschende Spannungsverhaltnis zwischen rezipiertem franzoesischen
und traditionellem islamischen Recht aufgezeigt. Wahrend das
gesetzlich geregelte Allgemeine Vertragsrecht zum Teil dem Vorbild
des Code civil nachgeformt wurde, entsprechen die einzelnen
Vorschriften inhaltlich nicht immer den franzoesischen Regelungen.
Einer ganzen Reihe von Normen liegen nach wie vor Prinzipien des
islamischen Rechts zu Grunde. Diese Problematik besteht umso mehr
seit der Islamischen Revolution aus dem Jahre 1979, da nun laut der
Verfassung samtliche Vorschriften, die nicht im Einklang mit dem
islamischen Recht der schiitischen Rechtsschule stehen, nichtig
sind. Eine Auslegung angelehnt an die franzoesischen Regelungen
kann somit nur erfolgen, wenn die Norm inhaltlich der jeweiligen
Regelung des Code civil entspricht und die heranzuziehenden
franzoesischen Ansatze nicht im Widerspruch zu den Grundsatzen des
islamischen Rechts der schiitischen Rechtsschule stehen. Letztlich
zeigt die Untersuchung, dass nach wie vor weitreichende
Unsicherheiten bei der Auslegung einzelner Vorschriften herrschen.
Vor dem Hintergrund der Einfuhrung des europaischen
Vollstreckungstitels wird der Einfluss der europaischen Grundrechte
auf die Anerkennung und Vollstreckbarerklarung auslandischer
Entscheidungen im europaischen Zivilverfahrensrecht untersucht. Als
Grundlage fur die weitere Arbeit werden die Verfahrensgrundrechte
in der europaischen Grundrechtsordnung herausgearbeitet. Anhand der
gewonnenen Erkenntnisse werden dann die Anerkennungshindernisse im
Exequaturverfahren auf ihren grundrechtlichen Gehalt hin
durchleuchtet. Insbesondere werden die Verzichtbarkeit des
verfahrensrechtlichen ordre-public-Vorbehalts und die
Gewahrleistung des rechtlichen Gehoers des Vollstreckungsschuldners
bei der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstucks
diskutiert. Schliesslich wird auf die erst vor kurzem erlassene
Verordnung uber den Europaischen Vollstreckungstitel fur
unbestrittene Forderungen eingegangen.
Die Arbeit gibt in den ersten beiden Teilen einen
rechtsvergleichenden UEberblick uber die rechtsgeschaftlichen und
organschaftlichen Stellvertretungsregelungen in Deutschland und
England. Dabei wird auch das Verhaltnis zum EVUE erlautert. Bei den
Fragen des Kollisionsrechts der organschaftlichen Vertretung wird
auch die aktuelle Entwicklung im internationalen Gesellschaftsrecht
analysiert. Im dritten Teil der Arbeit werden Vorschlage zur
Vereinheitlichung der Anknupfung der Vollmacht im Internationalen
Privatrecht erarbeitet. Dazu werden der Haager Konventionsentwurf
zur Stellvertretung, die Verordnung uber die Societas Europaea und
Richtlinienvorschlage ausgewertet.
Die Parteiautonomie wurde durch die Kodifizierung des chinesischen
IPRG zu einem der bedeutendsten Instrumente des chinesischen IPR
ausgestaltet. Dennoch bleiben viele Unklarheiten, wie z.B. die
unbeschrankte Erweiterung der Parteiautonomie auf das
Internationale Mobiliarsachenrecht. In der vorliegenden Arbeit
werden die Gesetzesregelung und die Rechtsprechung betreffend die
Parteiautonomie im chinesischen Internationalen Privatrecht
umfassend und systematisch dargestellt. Soweit es der
Rechtsfortbildung bedarf, werden dogmatische Loesungen de lege lata
und de lege ferenda entwickelt.
Falle mit Auslandsberuhrung sind in der gesellschaftsrechtlichen
Praxis von groer Bedeutung. Sie werfen neben Fragen des deutschen,
europaischen und auslandischen Gesellschaftsrechts regelmaig auch
solche des Kollisions-, Konzern- und Kapitalmarktrechts auf. Der
Band "IntGesUntR" kommentiert die Grundsatze des deutschen
Internationalen Gesellschafts- und Unternehmensrechts im Lichte der
Entscheidungen des EuGH zu der europarechtlich gewahrleisteten
Niederlassungsfreiheit, der jungsten Rechtsprechung deutscher
Gerichte, der einschlagigen internationalen Vertrage und Abkommen
sowie der zunehmenden Rechtsangleichung. Der Informationsbedarf
istgro, eine interessengerechte Beratung jedoch besonders
schwierig. Hier bietet die grundlegende Darstellung im Staudinger
fur Praxis und Wissenschaft gleichermaen einen fundierten Zugang zu
allen Fragen des Internationalen Gesellschafts- und
Unternehmensrechts.
In der Unternehmenswirklichkeit ist der gesetzliche Normalfall
einer Einzelgesellschaft zur Ausnahme geworden. Trotz zunehmender
internationaler Verflechtung von Unternehmen fehlt es bis heute an
besonderen Regelungen zur gerichtlichen Zustandigkeit bei Klagen
mit Konzernbezug. Der Autor beleuchtet umfassend, welche
Gerichtsstande der EuGVVO im Rahmen von Streitigkeiten mit
Konzernbezug eroeffnet sind. Er untersucht dabei ausfuhrlich
Anspruche im Konzernaussen- und Konzerninnenverhaltnis. Er hat
dabei besonders im Fokus, die Schutzzwecke des materiellen
Konzernrechts (insbesondere Abwehr von Gefahren fur beherrschte
Unternehmen, Glaubiger und Minderheitsaktionare bzw.
-gesellschafter) auch im Kompetenzrecht besser zu verwirklichen und
gibt wertvolle Reformanstoesse.
Das Buch untersucht die aktuelle Rechtsprechung des US Supreme
Court zum Alien Tort Statute (ATS) und zur internationalen
Zustandigkeit US-amerikanischer Gerichte (personal jurisdiction).
Der Autor geht der Frage nach, ob sich multinationale Unternehmen
nach der Kiobel-Entscheidung und der Daimler-Entscheidung noch vor
US-amerikanischen Gerichten zivilrechtlich fur Verletzungen von
Menschenrechten verantworten mussen, die sich "extraterritorial" im
Ausland ereignet haben. Der Verfasser weist nach, dass die
Rechtsprechung bei der Gesetzesauslegung heute wieder in Richtung
Territorialitatsprinzip strebt. Er zeigt Hintergrunde und
systematische Folgen der neoterritorialen Rechtsprechung auf und
entwickelt Antworten auf die nach den Entscheidungen offen
gebliebenen Rechtsfragen.
Spatestens seit dem Baycol-/Lipobay-Skandal oder der
Napster-Sammelklage gegen den Bertelsmann-Konzern fragt man sich
auch hierzulande, fur welche Personen ein amerikanisches Urteil
Wirksamkeit entfaltet. Die Frage stellt sich in zweierlei Hinsicht:
Wer kann sich auf ein fur ihn vorteilhaftes Urteil berufen? Wer ist
an einen fur ihn ungunstigen Prozessausgang gebunden? Die
Untersuchung behandelt diese Fragen. Sie befasst sich zunachst mit
der allgemeinen Darstellung der Rechtskraft eines US-amerikanischen
Urteils in ihren Voraussetzungen und Wirkungen. Im nachsten Schritt
umreisst sie den Kreis der Personen, fur welche diese Wirkungen
Verbindlichkeit beanspruchen. Schliesslich wendet sie sich
denjenigen zu, welche sich die Rechtskraft eines Urteils zunutze
machen koennen. Die Arbeit endet mit einer eigenen Stellungnahme
zur fremden Rechtslage und einem kurzen Ausblick auf die
Problematik der Anerkennung der aufgezeigten Wirkungen in ihrer
weiten Dimension durch deutsche Gerichte.
This collection contains a selection of essays by the late
Professor Kurt Lipstein, who emigrated from Germany to Cambridge in
1934. It focuses on his central works on the general principles of
private international law, which are characterized by his
comparative approach and his attention to the many relationships
between conflicts of law and questions of public international and
European law. It includes Lipstein's first studies of the conflict
of laws as well as his powerful Hague lecture on the basic
principles of private international law and his influencing
articles on the development of the conflict of laws through
international courts and arbitral tribunals.
Die Anerkennung von Gesellschaften richtet sich im
deutsch-US-amerikanischen Verhaltnis nach Art. XXV Abs. 5 S. 2 des
deutsch-US-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und
Schifffahrtsvertrags von 1954. Diese Vorschrift ist nach der
gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs so zu verstehen,
dass im deutsch-US-amerikanischen Verhaltnis das
Gesellschaftsstatut nach der Grundungstheorie zu bestimmen ist.
Dieser nicht unbestrittenen Auffassung wird in dieser Arbeit
aufgrund einer umfassenden Auslegung der Vorschrift nach
voelkerrechtlichen Regeln gefolgt. Daran schliessen sich zahlreiche
Fragestellungen an. Insbesondere gilt es, ein eindeutiges
Anknupfungsmoment fur die Grundungstheorie zu bestimmen. Zudem sind
die Auswirkungen dieser Auslegung auf das deutsch-US-amerikanische
Gesellschaftskollisionsrecht festzustellen. Schliesslich ist zu
uberlegen, ob die Anerkennung in bestimmten Fallen aus
Schutzgedanken zu begrenzen ist. Da damit zu rechnen ist, dass sich
das deutsche internationale Gesellschaftsrecht zukunftig endgultig
von der Sitztheorie abwendet, koennten die in dieser Arbeit
gewonnenen Erkenntnisse auch uber den Freundschaftsvertrag hinaus
Bedeutung erlangen.
Diese Arbeit untersucht die internationale Gerichtszustandigkeit
bei der Verletzung des Persoenlichkeitsrechts im Internet und
erarbeitet eine interessengerechte und praktikable Interpretation
der deutschen und europaischen Zustandigkeitsnormen. Hierbei kommt
sie mit Hilfe der zivilprozessualen Interessen zu folgenden
Ergebnissen: Der Anwendungsbereich des Deliktsgerichtsstands
umfasst samtliche Anspruche bei Persoenlichkeitsrechtsverletzungen.
Damit sind die Gerichte am Tatort, d. h. am Handlungs- und
Erfolgsort, fur Persoenlichkeitsrechtsverletzungen zustandig. Der
Handlungsort ist der Ort der Erstellung und Einspeisung der
verletzenden Inhalte. Zur Ermittlung des Erfolgsortes wird zwischen
den Nutzungsformen des Internet unterschieden. Bei E-Mail ist an
den Abrufort bzw. an den gewoehnlichen Aufenthaltsort des
Adressaten anzuknupfen. Im World Wide Web gilt fur die
Erfolgsortbestimmung das Erfordernis eines qualifizierten
Inlandsbezugs. Diese Anknupfung bietet die Moeglichkeit der
Anpassung an die Verschiedenartigkeit der Inhalte im Internet.
Abschliessend wird bezuglich des Umfangs der Entscheidungsbefugnis
der Gerichte am Tatort festgestellt, dass diese den gesamten
Schaden umfasst. Die Mosaikbeurteilung des EuGH wird damit
abgelehnt.
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