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Arzneimitteltherapie ist die von A"rzten am hAufigsten eingesetzte
Therapie. Dementsprechend stellt sich die Frage nach der
Arzneimittelsicherheit. Die Dunkelziffer von unerwA1/4nschten
Arzneimittelwirkungen ist hoch. Wissenschaftliche Studien lassen
vermuten, dass zwischen 30 % und 70 % unerwA1/4nschter
Arzneimittelwirkungen vermieden werden kAnnten. An die
Rahmenbedingungen fA1/4r die sichere Anwendung von Arzneimitteln
sind hohe Anforderungen zu stellen, allerdings ist streitig, ob
unter den gegebenen Voraussetzungen a" Akonomische ZwAnge,
nationale und auch europAische Rechts- und Verwaltungsregularien a"
die Sicherheitsprobleme im Umgang mit Arzneimitteln ausreichend
transparent an die A"rzteschaft und an die A-ffentlichkeit
kommuniziert werden. Die Autoren zeigen die verschiedenen
Anforderungen bei der Entwicklung neuer Medikamente und der
Anwendung von Arzneimitteln und deren rechtlichen und Akonomischen
Rahmen auf. Die in diesem Band versammelten BeitrAge des XVIII.
KAlner Symposiums der Arbeitsgemeinschaft RechtsanwAlte im
Medizinrecht enthalten nicht nur politische ErwAgungen, sondern
sind zugleich Arbeitsmittel fA1/4r die tAgliche Rechtspraxis.
Die Handlungsvorgaben der Medizin und die Leistungserbringung
selbst sind inzwischen vielfach schriftlich niedergelegt. Obwohl
die Behandlungsdokumentation nur der medizinischen Versorgung
dienen soll, kommt ihr bei der forensischen Aufarbeitung hohe
Bedeutung zu. Ihr Umfang wird auch von der haftungsrechtlichen
Diskussion mitbestimmt. Die Beitrage arbeiten den Stand der
Diskussion zur Haftung fur fehlerhafte Befunddokumentation und
fehlerhafte Aufklarungsdokumentation heraus. Gefahren einer
Manipulation werden aufgezeigt. Die Jurisprudenz bedient sich
daruber hinaus bei der Rechtsfindung medizinischer Leitlinien und
ordnet diese in die zu entscheidenden Einzelfalle ein. Die Autoren
weisen auf Unterschiede in der Leitlinienkompetenz hin und
differenzieren hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit fur den Arzt. Die
in diesem Band versammelten Beitrage des XVIII. Kolner Symposiums
der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwalte im Medizinrecht sind zugleich
Arbeitsmittel fur die Rechtspraxis. "
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