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Arzneimitteltherapie ist die von A"rzten am hAufigsten eingesetzte Therapie. Dementsprechend stellt sich die Frage nach der Arzneimittelsicherheit. Die Dunkelziffer von unerwA1/4nschten Arzneimittelwirkungen ist hoch. Wissenschaftliche Studien lassen vermuten, dass zwischen 30 % und 70 % unerwA1/4nschter Arzneimittelwirkungen vermieden werden kAnnten. An die Rahmenbedingungen fA1/4r die sichere Anwendung von Arzneimitteln sind hohe Anforderungen zu stellen, allerdings ist streitig, ob unter den gegebenen Voraussetzungen a" Akonomische ZwAnge, nationale und auch europAische Rechts- und Verwaltungsregularien a" die Sicherheitsprobleme im Umgang mit Arzneimitteln ausreichend transparent an die A"rzteschaft und an die A-ffentlichkeit kommuniziert werden. Die Autoren zeigen die verschiedenen Anforderungen bei der Entwicklung neuer Medikamente und der Anwendung von Arzneimitteln und deren rechtlichen und Akonomischen Rahmen auf. Die in diesem Band versammelten BeitrAge des XVIII. KAlner Symposiums der Arbeitsgemeinschaft RechtsanwAlte im Medizinrecht enthalten nicht nur politische ErwAgungen, sondern sind zugleich Arbeitsmittel fA1/4r die tAgliche Rechtspraxis.
Die Handlungsvorgaben der Medizin und die Leistungserbringung selbst sind inzwischen vielfach schriftlich niedergelegt. Obwohl die Behandlungsdokumentation nur der medizinischen Versorgung dienen soll, kommt ihr bei der forensischen Aufarbeitung hohe Bedeutung zu. Ihr Umfang wird auch von der haftungsrechtlichen Diskussion mitbestimmt. Die Beitrage arbeiten den Stand der Diskussion zur Haftung fur fehlerhafte Befunddokumentation und fehlerhafte Aufklarungsdokumentation heraus. Gefahren einer Manipulation werden aufgezeigt. Die Jurisprudenz bedient sich daruber hinaus bei der Rechtsfindung medizinischer Leitlinien und ordnet diese in die zu entscheidenden Einzelfalle ein. Die Autoren weisen auf Unterschiede in der Leitlinienkompetenz hin und differenzieren hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit fur den Arzt. Die in diesem Band versammelten Beitrage des XVIII. Kolner Symposiums der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwalte im Medizinrecht sind zugleich Arbeitsmittel fur die Rechtspraxis. "
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