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Kritik an - heute wirksamen - Umdeutungen der despotischen NS-Herrschaft bildet den roten Faden der Untersuchung. Dazu gehoert die Verwandlung des Hitlerregimes in einen Rechtsstaat und die Entpolitisierung der beamteten Funktionseliten der Diktatur. Die Auswirkungen der weitgehenden UEbernahme des Justizapparats des Dritten Reiches werden sichtbar - wie die vielfache Aufloesung des Taterbegriffs fur nationalsozialistische Massenverbrechen.
Das Buch liefert eine profunde Untersuchung der Auseinandersetzung mit der NS-Herrschaft in der Publizistik 1945-1949: Am Beispiel der zeitgenoessischen Zeitschrift "Die Wandlung" und ihres Netzwerks zeichnet die Autorin detailliert den Umgang damals fuhrender Intellektueller mit den Themen Aufarbeitung der NS-Verbrechen, Schuld und Widerstandsbewegungen nach und untersucht die Konzepte fur einen demokratischen Neuanfang. Diese fruhen kritischen Positionen, die auf einen klaren Bruch mit dem NS-Unrechtsstaat abzielten, wurden in der fruhen Bundesrepublik weitestgehend zuruckgedrangt und von der Zeitgeschichtsschreibung bis heute nicht hinreichend wahrgenommen. Die Studie liefert somit einen Beitrag zur Kritik am Narrativ einer geradlinigen "Erfolgsgeschichte" der Bundesrepublik.
Das Buch beleuchtet die Urteilspraxis bundesdeutscher Gerichte gegen Einsatzgruppenverbrecher. Um der statistischen Auswertung und Sachanalyse gerecht zu werden, untersuchte die Autorin samtliche verhandelte Falle, die in der zentralen Stelle der Landesjustizverwaltung Ludwigsburg archiviert worden sind. Bei der Betrachtung der Prozesse ist zu beobachten, dass die Richter dazu neigten, diese Tatergruppe uber die Massen zu exkulpieren, wodurch deutlich wird, dass alte Strukturen des Nationalsozialismus erkennbar in die Bundesrepublik herubertransportiert worden sind.
Neubeginn oder Kontinuitat nach 1945? In diesem Spannungsfeld steht die von Gustav Radbruch 1946 gepragte Formel gesetzliches Unrecht und ubergesetzliches Recht auf der Seite des politischen und rechtlichen Neubeginns. Mit dem Begriff des gesetzlichen Unrechts ist ausgeschlossen, dass sich NS-Tater auf das despotische NS-Normensystem berufen. Die Diskussion nach 1945 um den Begriff des gesetzlichen Unrechts und seine positivierte Form, das Kontrollratsgesetz Nr. 10, wird anhand von funf Fallgruppen analysiert: der NS-Amnestie des Erzberger-Moerders Tillessen, der Denunziationen im NS-Staat, dem Entzug judischen Vermoegens, der NS-"Euthanasie" und der Justizverbrechen. Die Arbeit beschreibt, wie ein juristischer Neubeginn moeglich war.
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