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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,0, Universitat Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit sollen die geanderten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Erbschaftsteuergesetzgebung infolge der Neufassung des Erbschaftsteuergesetzes fur die Ubertragung von Unternehmensvermogen dargestellt werden. Die Darstellungen beschranken sich insoweit auf die relevanten Anderungen des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts. Auf der Begunstigungsebene konzentriert sich die Darstellung insbesondere auf das gesetzliche Novum des Verwaltungsvermogens und auf die Lohnsummenklausel, da diese als Begunstigungsvoraussetzungen fur die Verschonungsoptionen eine erhebliche Rolle spielen. Dem tragt auch der gestalterische Abschnitt Rechnung, da sich ein Grossteil der Beratungspraxis im Bereich von Verwaltungsvermogen und Lohnsummenklausel abspielen wird. In Anbetracht der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise gerat insbesondere die Lohnsummenklausel ins Visier der Betrachtungen. Da ein Grossteil der Unternehmen das Kurzarbeitergeld in verlangerter und erweiterter Form in Anspruch nimmt, drangt sich eine Diskussion der Auswirkungen auf die Lohnsummenklausel auf. Zudem ist fraglich, inwieweit die Lohnsummenklausel den europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht, da es insbesondere wegen der Aufnahme der Mindestbeteiligungsquote zu diskussionswurdigen Ergebnissen kommen kann. Insgesamt wird auf eine abschliessende Darstellung der Anderungen verzichtet. Vielmehr sollen die tatsachlichen und moglichen Problembereiche im Bereich der Ubertragung von Unternehmensvermogen aufgeworfen, thematisiert und diskutiert werd
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Universitat Siegen (Universitat Siegen), Veranstaltung: Seminar: Moderne Vertragstypen und Geschaftsmodelle, 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahrzehnten entwickelten sich immer mehr verkehrstypische Vertrage, die nicht oder kaum mehr in die bestehende Vertragsstruktur passten und deshalb von der Lehre als neue Vertragstypen anerkannt wurden. Neue Vertragstypen sind die in der heutigen Rechtswirklichkeit haufig vorgefundenen neuartigen Formen von Vertragen, gepragt durch eine oft wiederkehrende Interessenkonstellation und Regelungsprogrammatik der Parteien von fruher unbekannter Eigenart. Man kann schatzen, dass (mit Ausnahme der Handgeschafte des taglichen Lebens) weit mehr als die Halfte des wirtschaftlichen Transfers durch Vertrage abgebildet wird, die im BGB nicht oder nur unzureichend enthalten sind. Es lasst sich feststellen, dass neue Vertragstypen, wie z. B. Leasing, Factoring- und Franchisevertrage in unserer heutigen Wirtschaftsordnung eine herausragende Bedeutung erlangt haben. Ihre rechtliche Einordnung und dogmatisch-konstruktive Erfassung hat sich in der deutschen Rechtsordnung jedoch als uberaus schwierig erwiesen. Es fehlt an normativ begrundeten Deutungs-, Erganzungs- und Kontrollmassstaben. Auswirkungen ergeben sich insoweit u. a. auf die Ausfullung von Regelungslucken von Parteivereinbarungen. An die Stelle fehlender gesetzlicher Regelungen treten in der Praxis auf breiter Front Allgemeine Geschaftsbedingungen. Dem gilt es bei der Inhaltskontrolle neuer Vertragstypen entsprechend Rechnung zu tragen
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Unternehmensfuhrung, Management, Organisation, Note: 2,3, Universitat Siegen (Universitat), Veranstaltung: Seminar: Theorie der Unternehmensnachfolge, 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Jahrlich bedurfen etwa 71.000 Unternehmen mit rund 680.000 Arbeitsplatzen einer Nachfolgeregelung. Innerhalb des Nachfolgeprozesses kommt, neben der Suche nach einem geeigneten Nachfolger, Steuern und Burokratie, insbesondere dem Finanzierungsaspekt eine besondere Bedeutung zu. Kapitalbedarf entsteht bei rund 75 % der Ubernahmen. Schwierigkeiten mit dieser Finanzierung hat jeder zweite Nachfolger. Umfangreiche allgemeine Informationen und spezielle Dienstleistungen leisten private Anbieter. Der Schwerpunkt liegt im steuerlichen und juristischen Bereich. Forderangebote offentlicher Institutionen findet man auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene. Neben allgemeinen Informations- und Beratungsmoglichkeiten kann auf eine grosse Anzahl verschiedenster Finanzierungsarten zuruckgegriffen werden. Spezielle Beratungsformen sowie Zuschusse und Kostenbeteiligungen fur Beratungen konnen in Anspruch genommen werden. Die wichtigsten Finanzierungsquellen sind Eigenmittel und Bankdarlehen. Jeder dritte Nachfolger setzt Fordermittel zur Finanzierung ein. Uber den Einsatz von Forderprogrammen gibt es erhebliche Informationsdefizite. Beteiligungskapital spielt kaum eine Rolle. Nachfolgeberatung leisten vor allem Steuerberater, Rechtsanwalte und die Hausbank. Verbilligte Finanzierungsmoglichkeiten finden im Rahmen der Unternehmensnachfolge den grossten Zuspruch. Zuschusse und Kostenbeteiligungen werden fur sinnvoll erachtet, aufgrund von Unkenntnis jedoch oftmals nicht abgefragt. Als hilfreich eingestuft werden seitens der Befragten eine zentrale Informationsstelle und spezielle Weiterbildungsangebote. Hier sollten Politik, Interessenverbande und Kammern ansetze
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universitat Siegen (Universitat), Veranstaltung: Seminar:: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Unser Familienunternehmen erwartet eine dramatische Hoherbewertung seiner betrieblichen Vermogenswerte und damit eine wesentlich hohere Steuerbelastung," so Heinrich Weiss, Grossaktionar und Aufsichtsratsvorsitzender des Industriekonzerns SMS Demag. Die Bundesregierung gefahrdet damit auch die geplanten Investitionen des Unternehmens." Ahnlich Ludwig Georg Braun, Prasident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK): Die steuerliche Belastung fur Betriebe wird nicht nur in Einzelfallen deutlich ansteigen. Mittelfristig gefahrde die geplante Neuregelung der Erbschaftsteuer bei einer Reihe von Unternehmen den Stammsitz in Deutschland." Kritik an einzelnen Vorschriften des Gesetzesentwurfs ausserte kurzlich auch die KPMG Wirtschaftsprufungsgesellschaft in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Moniert wurden u. a. die geplante Lohnsummenbindung, die Verhaftungsregelung und die vermeintlich er-hohte Steuerbelastung bei Unternehmensnachfolgen durch entferntere Ver-wandte, wie z. B. Neffen oder Nichten. Die Schelte des Staatssekretars des Bundesfinanzministeriums Axel Nawrath in Form eines Briefwechsels an die Beratungsgesellschaft liess nicht lange auf sich warte
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Fachhochschule fur Finanzen Nordkirchen in Nordrhein-Westfalen, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit soll praxisnah aufgezeigt werden, welche Moglichkeiten sowohl in zivilrechtlicher als auch in steuerrechtlicher Hinsicht bestehen, Anderungen an Strukturen von Unternehmen, insbesondere Einbringen in Kapitalgesellschaften, vorzunehmen. Der Rahmen dieser Arbeit beschrankt sich auf die Darstellung der Grundlagen der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach 20 UmwStG, da hier die praxisrelevantesten Einbringungsfalle geregelt werden und das UmwStG die zivilrechtlich eintretenden Folgen einer Unternehmensumstrukturierung unter steuerlichen Gesichtspunkten wurdigt. Im Ubrigen ist das UmwStG im Hinblick auf das EStG als lex spezialis anzusehen. Ziel der Ausarbeitung ist es vor allem, Moglichkeiten der Unternehmensumstrukturierung aufzuzeigen, bei denen die wirtschaftliche Belastung fur die Beteiligten so gering wie moglich gehalten wird und wenn moglich, es zu keiner Versteuerung der stillen Reserven kommt. Zunachst erfolgt ein kurzer Uberblick uber die zivilrechtlichen Grundlagen. Die allgemeinen steuerrechtlichen Folgen als auch die Rechtsfolgen des 20 UmwStG, insbesondere der diversen Ansatzwahlrechte und der Auswirkungen fur den Einbringenden als auch fur die Kapitalgesellschaft, werden dargestellt. Ebenso wird auf Grunderwerbsteuer und auch Erbschafts- und Schenkungsteuer eingegangen. Die erzielten Erkenntnisse werden abschliessend zu einem Fazit verdichtet
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