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It-Recht (German, Hardcover, 3rd Revised ed.)
Artur-Axel Wandtke, Matthias Hartmann, Thomas Hoeren, Gregor Kutzschbach, Claudia Ohst, …
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Volume 5 considers the liability of Internet providers, the
protection of personal data, and the criminal liability of users
and firms. It offers practical explanations of laws pertaining to
telemedia, telecommunications, databases, IT security, and media
criminal liability.
This book provides a comprehensive, systematic overview of issues
related to internet liability. It takes into account the new legal
framework created by the German Telemedia Act and the most recent
rulings of the German Federal Supreme Court. The German Telemedia
Act's new liability provisions cover accountability for material
property rights, data protection, personality rights, and liability
for incorrect information.
Entwicklung und Charakter des Europaischen Gemeinschaftsrechts sind
wesentlich durch die Gerichtsverfassung der Gemeinschaft und die
Tatigkeit der Gerichte mitgepragt worden. Die Vorbereitung und das
Zustandekommen des Gerichtswesens und des gerichtlichen Verfahrens
der Europaischen Gemeinschaft sind Gegenstand dieses zweiten Bandes
der Dokumente zum Europaischen Recht, der in Aufbau und Auswahl der
Dokumente der Konzeption des ersten Bandes ("Grundungsvertrage")
folgt. Mit der erstmals dokumentierten und editorisch
aufgearbeiteten Entwicklungsgeschichte der Justiz im Europaischen
Gemeinschaftsrecht bis zu den Romischen Vertragen von 1957 richtet
sich dieses erganzende Grundlagenwerk an alle, die an einer
vertieften Auseinandersetzung mit den geschichtlichen Wurzeln des
Gerichtswesens in Europa interessiert sind.
European Legislation: Trademark Directive, Software Directive,
Satellite and Cable Directive, Data Protection Directive, Database
Directive, Distance Selling Directive, Data Protection in the
Telecommunications Sector Directive, Transparency Directive,
Conditional Access Directive, Electronic Signatures Directive,
E-Commerce Directive, Electronic Money Institutions Directive,
Regulation on Jurisdiction, Recognition and Enforcement, Copyright
in the Information Society Directive (Common Position with the
approved amendments), Distance Marketing of Consumer Financial
Services Directive (Amended Proposal). International Legislation:
ICANN Private Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy and
UDRP Rules, WIPO Copyright Treaty, WIPO Performances and Phonograms
Treaty, UNCITRAL Model Law on Electronic Commerce. US Legislation:
Child Online Protection Act, Digital Millennium Copyright Act,
Anticybersquatting Consumer Protection Act.
Cloud-Dienste gewinnen mit dem stetigen Wandel der Technik immer
groessere praktische Bedeutung. Fehlten bislang ausdruckliche
Regelungen zu Cloud-Computing-Vertragen im deutschen Recht,
konkretisiert nunmehr die Digitale-Inhalte-Richtlinie spezifische
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien eines
Cloud-Computing-Vertrags. Die Autorin befasst sich vor diesem
Hintergrund mit der Frage, inwieweit sich die Rechte und Pflichten
der Vertragsparteien bei Mangelhaftigkeit der Cloud-Dienste mit der
Verabschiedung der Digitale-Inhalte-Richtlinie verandern. Ein
besonderes Augenmerk legt die Autorin hierbei auf die Mangelrechte
des Nutzers, die Beweislast fur das Bestehen eines Mangels sowie
auf die Moeglichkeit des Anbieters, seine Haftung zu begrenzen.
Es ist branchenubergreifend ein zunehmendes Streben nach Agilitat
erkennbar. Agile Arbeitsweisen loesen sich von klassischen
Hierarchien und setzen auf Kooperation und Kommunikation.
Zahlreiche Softwareentwickler wenden sich mittlerweile von einer
Programmierung nach dem sogenannten Wasserfallmodell ab und
entscheiden sich fur eine agile Programmierung. Rechtlich wirft
eine agile Programmierung jedoch zahlreiche Fragen auf.
Rechtsdogmatische Unklarheiten und fehlende Rechtsprechung wirken
sich unmittelbar auf die Vertragsgestaltung der Unternehmer aus.
Der Autor greift die praktisch relevanten und besonders
klarungsbedurftigen Problemstellungen einer agilen Programmierung
(insbesondere durch den Einsatz von SCRUM) auf und zieht Parallelen
zum privaten Baurecht und den dort ausgearbeiteten
Loesungsansatzen.
Seit Jahren beklagen Experten ein geringes Niveau der
IT-Sicherheit. Zahlreiche Stoerfalle haben mittlerweile das
oeffentliche Bewusstsein dafur gescharft, dass mangelhafte
IT-Sicherheit ein ernsthaftes Risiko darstellt. Ob das geltende
Recht diesem Risiko angemessen begegnet, ist Gegenstand von
Diskussionen, an die der Autor anknupft. Unter der Pramisse einer
praventiven Wirkung von Haftungsnormen geht er der Frage nach,
inwieweit das ausservertragliche Haftungsrecht Hersteller und
Diensteanbieter zu ausreichenden IT-Sicherheitsmassnahmen
verleitet. Zugleich arbeitet er legislative Handlungsoptionen zur
Erhoehung des IT-Sicherheitsniveaus aus. Dabei liegt der Fokus auf
einer Ausdehnung von Haftungsnormen sowie der Einfuhrung von
Pflichten zur Meldung von IT-Sicherheitslucken.
This book is open access under a CC BY 4.0 license. This book sheds
new light on a selection of big data scenarios from an
interdisciplinary perspective. It features legal, sociological and
economic approaches to fundamental big data topics such as privacy,
data quality and the ECJ's Safe Harbor decision on the one hand,
and practical applications such as smart cars, wearables and web
tracking on the other. Addressing the interests of researchers and
practitioners alike, it provides a comprehensive overview of and
introduction to the emerging challenges regarding big data.All
contributions are based on papers submitted in connection with
ABIDA (Assessing Big Data), an interdisciplinary research project
exploring the societal aspects of big data and funded by the German
Federal Ministry of Education and Research.This volume was produced
as a part of the ABIDA project (Assessing Big Data, 01IS15016A-F).
ABIDA is a four-year collaborative project funded by the Federal
Ministry of Education and Research. However the views and opinions
expressed in this book reflect only the authors' point of view and
not necessarily those of all members of the ABIDA project or the
Federal Ministry of Education and Research.
Dieses Buch untersucht das Folgerecht von der Notwendigkeit seiner
Existenz bis zu seiner praktischen Durchsetzung in Deutschland. Die
Autorin halt der Behauptung, dass sich das droite de suite negativ
auf die betroffenen Kunstmarkte auswirkt, die Auswertung aktueller
Studien uber den europaischen und weltweiten Kunstmarkt entgegen.
Sie stellt die Besonderheiten der Regelungen 26 UrhG und RL
2001/84/EG sowie moeglicher komplementaren Rechtsinstitute dar. Ein
Kapitel thematisiert die Durchsetzung von folgerechtlichen
Vergutungsanspruchen im Rahmen der kollektiven Rechtewahrnehmung
durch die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und die AEnderungen,
die die Umsetzung der RL 2014/26/EU sowie die Kundigung der
Ausgleichsvereinigung Kunst mit sich bringen.
Der Online-Musikbereich ist rechtlich wie kein anderer von einer
intakten kollektiven Rechtewahrnehmung abhangig, gerade diese
befindet sich jedoch in einer schlechten Verfassung. Benjamin
Wubbelt zeigt in seinem Buch die Grunde dafur auf. Er untersucht,
ob die neue Richtlinie uber die kollektive Wahrnehmung von Urheber-
und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von
Mehrgebietslizenzen fur Rechte an Musikwerken fur die
Online-Nutzung im Binnenmarkt die Lage verbessern kann. Da die
Richtlinie (2014/26/EU) letztlich nicht uberzeugt, entwirft der
Autor eigene Strategien, mit denen die von ihm diagnostizierten
Missstande effektiver bekampft werden koennen.
Diese Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, ob fur den
Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst im Vergleich
zu anderen Werkarten hoehere Anforderungen in Form einer besonderen
Gestaltungshoehe zu verlangen sind. Die Arbeit zeigt auf, weshalb
dies aus einer Vielzahl von Grunden nicht geboten erscheint.
Insbesondere lassen die europaischen Urheberrechtsentwicklungen
mittlerweile durch eine Reihe von Richtlinien sowie durch neuere
EuGH-Entscheidungen - beginnend mit Infopaq/DDF im Jahre 2009 - auf
die Existenz eines einheitlichen europaischen Werkbegriffs
schliessen. Dieser gebietet es, fur samtliche Werkarten
einheitliche, eher niedrige Schutzvoraussetzungen anzusetzen. Damit
ist auch fur Werke der angewandten Kunst keine erhoehte
Gestaltungshoehe zu fordern.
Die Erzeugung, Verknupfung und Auswertung von grossen Datenmengen
(oft als "Big Data" bezeichnet) gewinnt in nahezu allen
Lebensbereichen rasant an Bedeutung. Mit dieser Entwicklung sind
Fragen von erheblicher gesellschaftlicher Relevanz verbunden. Die
Diskussionen uber eine neue Balance zwischen der Ausschoepfung von
Innovationspotentialen einerseits und der Realisierung
individueller und gesellschaftlicher Werte andererseits haben erst
begonnen. Der Band nahert sich denen mit Big Data verbundenen
gesellschaftlichen Herausforderungen aus einer multidisziplinaren
Perspektive.
Die Energiewende erfordert den Aufbau von intelligenten Stromnetzen
(Smart Grids). Dies birgt Herausforderungen, die nicht auf den
ersten Blick erkennbar sind. Der zum Zwecke von Energieeinsparungen
initiierte Roll-Out von intelligenten Stromzahlern (Smart Meters)
macht es moeglich, Persoenlichkeitsprofile von Verbrauchern zu
erstellen und zu kommerzialisieren. Einerseits basieren hierauf
innovative Geschaftsideen, andererseits drohen schwerwiegende
Beeintrachtigungen der informationellen Selbstbestimmung, die die
Akzeptanz des Smart Metering nachhaltig hemmen koennten. Nach einer
umfassenden (datenschutzrechtlichen) Analyse der Vor- und Nachteile
zeigt der Autor anhand praktischer Loesungsansatze, dass
unternehmerische Interessen, Umweltschutz und Datenschutz sich
nicht gegenseitig ausschliessen.
Der Autor befasst sich mit den Schwachen des gegenwartigen
deutschen Urheberrechts hinsichtlich Parodie, Pastiche und
Karikatur und entwickelt, ausgehend von der spanischen
Parodieregelung, einen neuen Loesungsvorschlag. Entgegen ihrer
langen Tradition werden die genannten Kunstformen im deutschen
Urheberrecht namlich nicht ausdrucklich geregelt. Daher kommen die
Entlehnungsfreiheiten der freien Benutzung und des Zitatrechts zur
Anwendung, die jedoch die Wesensmerkmale dieser Kunstformen nicht
ermoeglichen. In letzter Zeit werden zunehmend
leistungsschutzrechtliche Vorlagen verwendet. Die bisherigen
Loesungsansatze stossen hierbei an ihre Grenzen. Auch hat die
postmoderne Kunstpraxis zu einer Akzentverschiebung zugunsten der
Wiederholungskunst gefuhrt, die im Urheberrecht nicht reflektiert
wird.
Diese Arbeit befasst sich mit dem Recht des Kunstlers,
Entstellungen und andere Beeintrachtigungen seines Werkes zu
verbieten ( 14 UrhG). Zwar steht dem Eigentumer eines erworbenen
Kunstwerkes einerseits grundsatzlich das Recht zu, nach Belieben
mit seinem Werkstuck verfahren zu durfen. Andererseits stellt das
Kunstwerk gleichzeitig ein geistiges Werk dar, welches als
Immaterialgut bis siebzig Jahre nach dem Tod des Kunstlers
urheberrechtlich geschutzt ist. Diese Spannungslage zwischen dem
Kunstler und denjenigen, die mit seinen Werken umgehen, fuhrt
haufig zu Konflikten, insbesondere im Hinblick auf die Vernichtung,
die Restaurierung und die Ausstellung vor allem zeitgenoessischer
Kunstwerke. Im Rahmen dieser Arbeit sollen Loesungen fur derartige
Konflikte aufgezeigt werden.
Entwicklung und Charakter des Europaischen Gemeinschaftsrechts sind
wesentlich durch die Gerichtsverfassung der Gemeinschaft und die
Tatigkeit der Gerichte mitgepragt worden. Die Vorbereitung und das
Zustandekommen des Gerichtswesens und des gerichtlichen Verfahrens
der Europaischen Gemeinschaft sind Gegenstand dieses zweiten Bandes
der Dokumente zum Europaischen Recht, der in Aufbau und Auswahl der
Dokumente der Konzeption des ersten Bandes ("Grundungsvertrage")
folgt. Mit der erstmals dokumentierten und editorisch
aufgearbeiteten Entwicklungsgeschichte der Justiz im Europaischen
Gemeinschaftsrecht bis zu den Romischen Vertragen von 1957 richtet
sich dieses erganzende Grundlagenwerk an alle, die an einer
vertieften Auseinandersetzung mit den geschichtlichen Wurzeln des
Gerichtswesens in Europa interessiert sind.
Das Europaische Kartellrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung und
uberlagert in vielfaltiger Weise das deutsche System der Kontrolle
von Marktabsprachen und Fusionen. So wichtig die Vorschriften im
EG-Vertrag zum Kartellrecht sind, so wenig sind bislang deren
historische Wurzeln untersucht worden. Dies hangt damit zusammen,
dass die Archive der Europaischen Gemeinschaften bis 1983 nicht
zuganglich waren. Erst mit der Offnung der Archive lasst sich
rekonstruieren, was sich die Vater der Vertrage bei deren Abfassung
in den funfziger Jahren gedacht haben. Im vorliegenden Band werden
die geschichtlichen Quellen des europaischen Kartellrechts erstmals
veroffentlicht. Den verschiedenen Materialien lasst sich u.a.
entnehmen, wie die unterschiedlichen nationalen Marktkonzeptionen
europaisch diskutiert werden. Die Interpretation der europaischen
Vertrage gewinnt eine historische Dimension, aus der sich auch fur
das geltende Recht viele neue Aspekte ableiten lassen. Das Werk
richtet sich an Europa- und Wirtschaftsjuristen in Wissenschaft und
Praxis, die im Bereich des Europaischen Kartellrechts and der Frage
nach dem Woher interessiert sind."
Das Europaische Kartellrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung und
uberlagert in vielfaltiger Weise das deutsche System der Kontrolle
von Marktabsprachen und Fusionen. So wichtig die Vorschriften im
EG-Vertrag zum Kartellrecht sind, so wenig sind bislang deren
historische Wurzeln untersucht worden. Dies hangt damit zusammen,
dass die Archive der Europaischen Gemeinschaften bis 1983 nicht
zuganglich waren. Erst mit der Offnung der Archive lasst sich
rekonstruieren, was sich die Vater der Vertrage bei deren Abfassung
in den funfziger Jahren gedacht haben. Im vorliegenden Band werden
die geschichtlichen Quellen des europaischen Kartellrechts erstmals
veroffentlicht. Den verschiedenen Materialien lasst sich u.a.
entnehmen, wie die unterschiedlichen nationalen Marktkonzeptionen
europaisch diskutiert werden. Die Interpretation der europaischen
Vertrage gewinnt eine historische Dimension, aus der sich auch fur
das geltende Recht viele neue Aspekte ableiten lassen. Das Werk
richtet sich an Europa- und Wirtschaftsjuristen in Wissenschaft und
Praxis, die im Bereich des Europaischen Kartellrechts and der Frage
nach dem Woher interessiert sind."
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