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Die Handlungsvorgaben der Medizin und die Leistungserbringung selbst sind inzwischen vielfach schriftlich niedergelegt. Obwohl die Behandlungsdokumentation nur der medizinischen Versorgung dienen soll, kommt ihr bei der forensischen Aufarbeitung hohe Bedeutung zu. Ihr Umfang wird auch von der haftungsrechtlichen Diskussion mitbestimmt. Die Beitrage arbeiten den Stand der Diskussion zur Haftung fur fehlerhafte Befunddokumentation und fehlerhafte Aufklarungsdokumentation heraus. Gefahren einer Manipulation werden aufgezeigt. Die Jurisprudenz bedient sich daruber hinaus bei der Rechtsfindung medizinischer Leitlinien und ordnet diese in die zu entscheidenden Einzelfalle ein. Die Autoren weisen auf Unterschiede in der Leitlinienkompetenz hin und differenzieren hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit fur den Arzt. Die in diesem Band versammelten Beitrage des XVIII. Kolner Symposiums der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwalte im Medizinrecht sind zugleich Arbeitsmittel fur die Rechtspraxis. "
Das Dogma der fehlenden Waffengleichheit im Arzthaftungsprozess
begrundet die Rechtsprechung mit einem gegebenen Wissensgefalle
zwischen den Parteien. Die Autoren dieses Bandes beleuchten
Voraussetzungen und Folgen dieser Annahme und gehen der Frage nach,
ob die eingefuhrten Verfahrensmodifikationen Chancengleichheit
zwischen den Parteien tatsachlich herstellen oder der Erganzung
bedurfen. Die Verfasser thematisieren die Mitwirkungsrechte und
-pflichten der Beteiligten und die Neutralitat des medizinischen
Sachverstandigen.
Die Entwicklung des Rechts der Risikoaufklarung spaltet die im Medizinrecht tatigen Anwalte ebenso wie die AErzteschaft in Lager. Beklagt wird einerseits eine nach wie vor ungenugende Bereitschaft der AErzte, Patienten uber die mit medizinischer Behandlung verbundenen Risiken und Gefahren aufzuklaren. Beklagt wird andererseits eine ausgeuferte Rechtsprechung, die im Bereich der Medizin noch Risiken fur aufklarungspflichtig halte, die weit unterhalb der Schwelle von jedermann allgemein in Kauf genommener Risiken liege. Die Beitrage liefern neben einer Analyse der bisherigen Rechtsentwicklung Anregungen fur die Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung.
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