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Dieses Lehrbuch legt besonderes Augenmerk auf den Kernbereich des
Wirtschaftsstrafrechts und diejenigen Bereiche des
Nebenstrafrechts, die für Schwerpunkt- und Staatsprüfungen sowie
den Einstieg in die Praxis den relevanten Teil des
Wirtschaftsstrafrechts darstellen. Hierzu zählen etwa das Arbeits-
wie auch das Umweltstrafrecht, ebenso das Kartell-, Kapitalmarkt-
und Insiderstrafrecht. Hinzu kommt ein Überblick über den
Kernbereich des Steuerstrafrechts. Neben der systematischen und zur
Prüfungsvorbereitung bestens geeigneten Darstellung der
dogmatischen Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts und seiner
zentralen Tatbestände werden aktuelle Fragen wie das
Korruptionsstrafrecht mit seinen internationalen Bezügen und der
Gesetzgebung zur Bekämpfung der Korruption im Sport oder die
Praxis der Criminal Compliance vertieft diskutiert. Eingeschlossen
sind dabei die relevanten internationalen Bezüge des betreffenden
Rechtsbereichs in der Praxis sowie das zugehörige Sanktionsrecht.
Die Darstellung nimmt darüber hinaus das unmittelbar zugehörige
Ordnungswidrigkeitenrecht sowie verfahrensrechtliche Besonderheiten
in Bezug.  Die Darstellung an Fällen wird einerseits
der durch Leitentscheidungen geprägten Fortentwicklung gerecht.
Sie gewährleistet zugleich Aktualität und den notwendigen Bezug
zum spezifischen und in der Praxis besonders relevanten Verfahrens-
und Sanktionsrecht.Das Werk schließt mit einer Reihe von
Fallbeispielen auf Niveau der Abschlussklausuren im
Schwerpunktbereich.
Mit Urteil vom 20.01.2015 entschied das LAG Dusseldorf (16 Sa
459/14), dass eine gegen eine GmbH verhangte Geldbusse nicht im
Rahmen der Innenhaftung nach 43 Abs. 2 GmbHG an den Geschaftsleiter
weitergereicht werden koenne. Zur Begrundung fuhrte das LAG
Dusseldorf an, dass der mit einer Geldbusse verbundene wesentliche
Zweck, eine bestimmte Ordnung zu garantieren, nicht nachtraglich
dadurch vereitelt werden durfe, dass die Rechtsordnung "durch die
Zivilgerichte das wiedergibt, was sie zuvor wegen individuellen
Fehlverhaltens als Sanktion genommen hat". Die Arbeit untersucht
den durch das LAG Dusseldorf aufgezeigten Wertungswiderspruch
zwischen zivilrechtlichem Haftungsrecht und
Ordnungswidrigkeitenrecht unter Fokussierung auf die
Organinnenhaftung in der Aktiengesellschaft.
Der Sport besitzt in der Gesellschaft eine herausragende Bedeutung,
wodurch der sportliche Wettkampf auch zunehmend einen erheblichen
Wirtschaftsfaktor darstellt. Hierdurch verstarken sich gleichzeitig
die Risiken einer strafbaren Manipulation dieses Wettbewerbs, bspw.
durch Doping oder Matchfixing. Gleichwohl spielt das Thema
Compliance im Vereinsrecht bislang noch eine eher untergeordnete
Rolle. Die Arbeit stellt die sportspezifischen, strafrechtlichen
Risiken eines Sportvereins dar, deren Analyse die Grundlage der
Praventionsarbeit bildet, und zeigt konkrete Massnahmen zur
Erfullung der Praventionspflicht auf. Zudem werden die moeglichen
straf-, zivil- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Folgen einer
mangelhaften oder fehlenden Ausubung dieser Pflicht beschrieben.
Neuroenhancement ist eine Entwicklung, die in der heutigen
Leistungsgesellschaft auf dem Vormarsch ist. Die Autorin
analysiert, ob die Steigerung der geistigen Leistungsfahigkeit
durch die Einnahme von verschiedenen Mitteln eine strafrechtliche
Bedeutung erlangen kann. Schon bei der Betrachtung des hierfur
notwendigen Rechtsguts zieht sie eine Parallele zum Doping im
Sport. Auch bei der Analyse der gegenwartigen strafrechtlichen
Regelung und des zukunftigen Regelungsbedarfs vergleicht sie das
Neuroenhancement im (hoch)schulischen Bereich mit dem Doping im
sportlichen Wettbewerb.
Die Auswirkungen der Digitalisierung auf das strafprozessuale
Beweisrecht sind im digitalen Zeitalter von besonderer Bedeutung.
Die Autorin analysiert die Probleme, die mit der zunehmenden
Einfuhrung digitaler Beweismittel einhergehen und arbeitet diese
unter Vergleich der bestehenden Regelungen auf.
Informationstechnisch liegt der Fokus auf der Bewertung der Beweis-
und Manipulationssicherheit, sowie der Darstellung der zunehmenden
Rolle der IT-Forensik. Letztlich kommt sie zu dem Ergebnis, dass
die spezifischen Beweisprobleme nur unter Berucksichtigung der
Doppelnatur digitaler Beweise aufzuklaren sind.
Das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
verlangt, dass der im Einzelfall entscheidende Richter nach
abstrakt-generellen Regelungen vorherbestimmt ist. Die Autorin
nimmt die Zuordnung von Fall und Richter im Bereich des
Wirtschaftsstrafrechts in den Blick und erforscht
Flexibilisierungsbestrebungen der Praxis mittels einer qualitativen
empirischen Untersuchung.
Die Zwangsheirat stellt einen gravierenden Eingriff in das
Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen dar. Seit einigen Jahren
versucht der Gesetzgeber deshalb mit einer ausdrucklichen Erwahnung
der unter Zwang geschlossenen Ehe im Gesetzestext, diesem Phanomen
auch verstarkt mit den Mitteln des Rechts zu begegnen. Im Bereich
des Strafrechts ist de lege lata 237 StGB die insoweit massgebliche
Verbotsnorm. Aber ist insbesondere das Strafrecht ein geeignetes
Mittel zur Bekampfung der Zwangsheirat? Diese Untersuchung
beschaftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit es mithilfe des
Strafrechts gelingen kann, an phanomenologische Besonderheiten
anzuknupfen und auf diese Weise im Rahmen eines ganzheitlichen
Schutzauftrages einen effektiven Beitrag zur Bekampfung der
Zwangsheirat zu leisten. Vor diesem Hintergrund liess sich ein
neuer Gesetzesvorschlag entwickeln.
Die praventive Tatertypenbestimmung gilt als effektives Instrument,
um Wirtschaftskriminalitat zu unterbinden. Vernachlassigt wird
dabei jedoch eine Reihe von Nebeneffekten, wie etwa eine
ungerechtfertigte Vorverurteilung von Personen. Die Untersuchung
konzentriert sich daher auf die Frage, ob
Wirtschaftsstraftatertypologien als Instrument sozialer Kontrolle
fungieren koennen. Mit der qualitativen Inhaltsanalyse erfasst die
Autorin theoretische wie empirische Studien zur Bestimmung von
Wirtschaftsstraftatertypen und zeigt auf, welche Bedeutung
Compliance-Massnahmen in diesem Zusammenhang fur die Pravention von
Wirtschaftskriminalitat haben. Darauf basierend diskutiert sie die
Aussagekraft einer Wirtschaftsstraftatertypenbestimmung und pruft
diese auf unternehmenspolitische Risiken. Die abschliessenden
konkreten Handlungsempfehlungen geben wertvolle Impulse fur die
Bekampfung von Wirtschaftskriminalitat in der Unternehmenspraxis.
Die Arbeit ging aus dem Forschungsprojekt des Instituts fur
Rechtstatsachenforschung der Universitat Konstanz und dem
Justizministerium Baden-Wurttemberg uber die Arbeitsweise der
Wirtschaftsstrafkammern hervor. Die Autorin beschrankt sich auf den
Teilbereich der Strafverteidigung und legt dabei den Fokus auf die
Frage nach den Grenzen zulassigen Verteidigerhandelns. Unter Rekurs
auf dogmatische Grundlagen werden anhand der gewonnenen empirischen
Erkenntnisse die in der kriminalpolitischen Diskussion verwendeten
Begriffe von Rechtsmissbrauch, Konflikt und Konsens untersucht. Auf
dieser Grundlage werden moegliche Reaktionen auf
rechtsmissbrauchliches Verteidigerhandeln sowohl anhand der
geltenden Gesetzeslage als auch durch die Einfuhrung neuer
gesetzlicher Regelungen diskutiert.
Gegenstand der Arbeit sind Entwicklung und Dogmatik der sogenannten
strafprozessualen Fristenloesung des Bundesgerichtshofs. Sie
analysiert die Entwicklung dieses Modells in der Rechtsprechung und
untersucht ihre dogmatische Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht.
Die Untersuchungen werden untermauert durch statistische
Auswertungen und internationale Rechtsvergleiche. Ursachen und
Erscheinungsformen missbrauchlicher Beweisantragstellung im
Strafverfahren werden eruiert. Alternative Loesungsmoeglichkeiten
fur die Bekampfung rechtsmissbrauchlichen Gebrauchs des
Beweisantragsrechts werden beleuchtet. Die Arbeit mundet in einen
neuen Loesungsvorschlag, dem Modell des vereinfachten
Ablehnungsverfahrens, das in der Lage ist, dem Missbrauch des
Beweisantragsrechts wirksam zu begegnen.
Zur Emeritierung Manfred Maiwalds versammelt dieser liber amicorum
Beitrage zu aktuellen Entwicklungen und grundlegenden
Fragestellungen der deutschen und auslandischen
Strafrechtswissenschaft. Ein Schwerpunkt liegt bei den
Moeglichkeiten und Grenzen, ein gemeinsames europaisches
Strafrechtssystem zu schaffen. Voraussetzung dafur ist eine
Beschrankung auch des deutschen Straf- und Strafprozessrechts auf
die Regelung grundsatzlicher Konflikte. Einer derartigen Besinnung
auf den "fragmentarischen Charakter" des Strafrechts ist ein
weiterer Themenschwerpunkt gewidmet. Verschiedene Beitrage stellen
daruber hinaus die historischen Wurzeln einzelner Normen wie auch
der Entwicklung der Strafrechtssysteme in den Vordergrund, deren
Verstandnis unabdingbare Voraussetzung der Rechtsvergleichung ist.
Dem wissenschaftlichen Wirken Manfred Maiwalds ist die Betonung der
Perspektive der italienischen Strafrechtswissenschaft verpflichtet.
Der Autor widmet sich dem Grundsatz der strafprozessualen
Selbstbelastungsfreiheit in Konstellationen, die ausserhalb der
formellen Vernehmungssituation und damit ausserhalb des Bereichs
gesicherter Erkenntnisse zur Reichweite des Grundsatzes liegen.
Aufbauend auf einer fundierten Betrachtung der Hintergrunde von
"nemo tenetur" befasst er sich mit Rechtsfragen, die sich stellen,
wenn der Beschuldigte nicht von Strafverfolgungsorganen, sondern
von Angehoerigen sonstiger staatlicher Institutionen oder von
Privatpersonen befragt wird. Dabei beleuchtet der Autor den Komplex
ausserstrafprozessualer Auskunftspflichten ebenso wie die
Problematik verdeckter Befragungen und das neuartige Phanomen
unternehmensinterner Ermittlungen.
Im Rahmen der "Interviews" bei unternehmensinternen Ermittlungen -
auch Internal Investigation genannt - besteht ein
Spannungsverhaltnis zwischen der Selbstbelastungsfreiheit der
Mitarbeiter im drohenden Strafverfahren und dem Auskunftsinteresse
des Arbeitgebers. Die Autorin untersucht die Reichweite des
Auskunftsanspruchs des Arbeitgebers sowie arbeitsrechtliche und
strafprozessuale Schutzmechanismen in Form einer Belehrungspflicht
des Arbeitgebers, eines Auskunftsverweigerungsrechts des
Mitarbeiters oder eines strafprozessualen Beweisverwertungsverbots
sowohl aus rechtsdogmatischer als auch aus rechtstheoretischer
Perspektive anhand von Luhmanns Theorie uber Legitimation durch
Verfahren. Dies mundet in einen Gesetzgebungsvorschlag.
Die Arbeit befasst sich mit dem Widerspruch zwischen
tatbestandlicher Ausgestaltung des 299 StGB, welcher den Prinzipal
aus dem Taterkreis des Sonderdeliktes ausnimmt, und dem von der
herrschenden Meinung vertretenen Rechtsgut der Norm, dem Schutz des
lauteren Wettbewerbs. Kernstuck der Untersuchung ist die Analyse
potenzieller Individual- und Kollektivrechtsguter unter
Ausarbeitung eines neuen Rechtsguts fur 299 StGB, das die
bestehenden Widerspruche aufloest. Der weitere Fokus liegt auf der
korrespondierenden Frage der Konturierung des Begriffes "Prinzipal"
betreffend die Strafbarkeit von Organen der Kapital- und
Personengesellschaften. Abschliessend wird ein Vorschlag zur
Neutextierung des 299 StGB formuliert.
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