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Dieses Lehrbuch legt besonderes Augenmerk auf den Kernbereich des Wirtschaftsstrafrechts und diejenigen Bereiche des Nebenstrafrechts, die fĂźr Schwerpunkt- und StaatsprĂźfungen sowie den Einstieg in die Praxis den relevanten Teil des Wirtschaftsstrafrechts darstellen. Hierzu zählen etwa das Arbeits- wie auch das Umweltstrafrecht, ebenso das Kartell-, Kapitalmarkt- und Insiderstrafrecht. Hinzu kommt ein Ăberblick Ăźber den Kernbereich des Steuerstrafrechts. Neben der systematischen und zur PrĂźfungsvorbereitung bestens geeigneten Darstellung der dogmatischen Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts und seiner zentralen Tatbestände werden aktuelle Fragen wie das Korruptionsstrafrecht mit seinen internationalen BezĂźgen und der Gesetzgebung zur Bekämpfung der Korruption im Sport oder die Praxis der Criminal Compliance vertieft diskutiert. Eingeschlossen sind dabei die relevanten internationalen BezĂźge des betreffenden Rechtsbereichs in der Praxis sowie das zugehĂśrige Sanktionsrecht. Die Darstellung nimmt darĂźber hinaus das unmittelbar zugehĂśrige Ordnungswidrigkeitenrecht sowie verfahrensrechtliche Besonderheiten in Bezug.  Die Darstellung an Fällen wird einerseits der durch Leitentscheidungen geprägten Fortentwicklung gerecht. Sie gewährleistet zugleich Aktualität und den notwendigen Bezug zum spezifischen und in der Praxis besonders relevanten Verfahrens- und Sanktionsrecht.Das Werk schlieĂt mit einer Reihe von Fallbeispielen auf Niveau der Abschlussklausuren im Schwerpunktbereich.
Mit Urteil vom 20.01.2015 entschied das LAG Dusseldorf (16 Sa 459/14), dass eine gegen eine GmbH verhangte Geldbusse nicht im Rahmen der Innenhaftung nach 43 Abs. 2 GmbHG an den Geschaftsleiter weitergereicht werden koenne. Zur Begrundung fuhrte das LAG Dusseldorf an, dass der mit einer Geldbusse verbundene wesentliche Zweck, eine bestimmte Ordnung zu garantieren, nicht nachtraglich dadurch vereitelt werden durfe, dass die Rechtsordnung "durch die Zivilgerichte das wiedergibt, was sie zuvor wegen individuellen Fehlverhaltens als Sanktion genommen hat". Die Arbeit untersucht den durch das LAG Dusseldorf aufgezeigten Wertungswiderspruch zwischen zivilrechtlichem Haftungsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht unter Fokussierung auf die Organinnenhaftung in der Aktiengesellschaft.
Der Sport besitzt in der Gesellschaft eine herausragende Bedeutung, wodurch der sportliche Wettkampf auch zunehmend einen erheblichen Wirtschaftsfaktor darstellt. Hierdurch verstarken sich gleichzeitig die Risiken einer strafbaren Manipulation dieses Wettbewerbs, bspw. durch Doping oder Matchfixing. Gleichwohl spielt das Thema Compliance im Vereinsrecht bislang noch eine eher untergeordnete Rolle. Die Arbeit stellt die sportspezifischen, strafrechtlichen Risiken eines Sportvereins dar, deren Analyse die Grundlage der Praventionsarbeit bildet, und zeigt konkrete Massnahmen zur Erfullung der Praventionspflicht auf. Zudem werden die moeglichen straf-, zivil- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Folgen einer mangelhaften oder fehlenden Ausubung dieser Pflicht beschrieben.
Neuroenhancement ist eine Entwicklung, die in der heutigen Leistungsgesellschaft auf dem Vormarsch ist. Die Autorin analysiert, ob die Steigerung der geistigen Leistungsfahigkeit durch die Einnahme von verschiedenen Mitteln eine strafrechtliche Bedeutung erlangen kann. Schon bei der Betrachtung des hierfur notwendigen Rechtsguts zieht sie eine Parallele zum Doping im Sport. Auch bei der Analyse der gegenwartigen strafrechtlichen Regelung und des zukunftigen Regelungsbedarfs vergleicht sie das Neuroenhancement im (hoch)schulischen Bereich mit dem Doping im sportlichen Wettbewerb.
Die Auswirkungen der Digitalisierung auf das strafprozessuale Beweisrecht sind im digitalen Zeitalter von besonderer Bedeutung. Die Autorin analysiert die Probleme, die mit der zunehmenden Einfuhrung digitaler Beweismittel einhergehen und arbeitet diese unter Vergleich der bestehenden Regelungen auf. Informationstechnisch liegt der Fokus auf der Bewertung der Beweis- und Manipulationssicherheit, sowie der Darstellung der zunehmenden Rolle der IT-Forensik. Letztlich kommt sie zu dem Ergebnis, dass die spezifischen Beweisprobleme nur unter Berucksichtigung der Doppelnatur digitaler Beweise aufzuklaren sind.
Das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG verlangt, dass der im Einzelfall entscheidende Richter nach abstrakt-generellen Regelungen vorherbestimmt ist. Die Autorin nimmt die Zuordnung von Fall und Richter im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts in den Blick und erforscht Flexibilisierungsbestrebungen der Praxis mittels einer qualitativen empirischen Untersuchung.
Die Zwangsheirat stellt einen gravierenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen dar. Seit einigen Jahren versucht der Gesetzgeber deshalb mit einer ausdrucklichen Erwahnung der unter Zwang geschlossenen Ehe im Gesetzestext, diesem Phanomen auch verstarkt mit den Mitteln des Rechts zu begegnen. Im Bereich des Strafrechts ist de lege lata 237 StGB die insoweit massgebliche Verbotsnorm. Aber ist insbesondere das Strafrecht ein geeignetes Mittel zur Bekampfung der Zwangsheirat? Diese Untersuchung beschaftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit es mithilfe des Strafrechts gelingen kann, an phanomenologische Besonderheiten anzuknupfen und auf diese Weise im Rahmen eines ganzheitlichen Schutzauftrages einen effektiven Beitrag zur Bekampfung der Zwangsheirat zu leisten. Vor diesem Hintergrund liess sich ein neuer Gesetzesvorschlag entwickeln.
Die Arbeit ging aus dem Forschungsprojekt des Instituts fur Rechtstatsachenforschung der Universitat Konstanz und dem Justizministerium Baden-Wurttemberg uber die Arbeitsweise der Wirtschaftsstrafkammern hervor. Die Autorin beschrankt sich auf den Teilbereich der Strafverteidigung und legt dabei den Fokus auf die Frage nach den Grenzen zulassigen Verteidigerhandelns. Unter Rekurs auf dogmatische Grundlagen werden anhand der gewonnenen empirischen Erkenntnisse die in der kriminalpolitischen Diskussion verwendeten Begriffe von Rechtsmissbrauch, Konflikt und Konsens untersucht. Auf dieser Grundlage werden moegliche Reaktionen auf rechtsmissbrauchliches Verteidigerhandeln sowohl anhand der geltenden Gesetzeslage als auch durch die Einfuhrung neuer gesetzlicher Regelungen diskutiert.
Gegenstand der Arbeit sind Entwicklung und Dogmatik der sogenannten strafprozessualen Fristenloesung des Bundesgerichtshofs. Sie analysiert die Entwicklung dieses Modells in der Rechtsprechung und untersucht ihre dogmatische Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht. Die Untersuchungen werden untermauert durch statistische Auswertungen und internationale Rechtsvergleiche. Ursachen und Erscheinungsformen missbrauchlicher Beweisantragstellung im Strafverfahren werden eruiert. Alternative Loesungsmoeglichkeiten fur die Bekampfung rechtsmissbrauchlichen Gebrauchs des Beweisantragsrechts werden beleuchtet. Die Arbeit mundet in einen neuen Loesungsvorschlag, dem Modell des vereinfachten Ablehnungsverfahrens, das in der Lage ist, dem Missbrauch des Beweisantragsrechts wirksam zu begegnen.
Zur Emeritierung Manfred Maiwalds versammelt dieser liber amicorum Beitrage zu aktuellen Entwicklungen und grundlegenden Fragestellungen der deutschen und auslandischen Strafrechtswissenschaft. Ein Schwerpunkt liegt bei den Moeglichkeiten und Grenzen, ein gemeinsames europaisches Strafrechtssystem zu schaffen. Voraussetzung dafur ist eine Beschrankung auch des deutschen Straf- und Strafprozessrechts auf die Regelung grundsatzlicher Konflikte. Einer derartigen Besinnung auf den "fragmentarischen Charakter" des Strafrechts ist ein weiterer Themenschwerpunkt gewidmet. Verschiedene Beitrage stellen daruber hinaus die historischen Wurzeln einzelner Normen wie auch der Entwicklung der Strafrechtssysteme in den Vordergrund, deren Verstandnis unabdingbare Voraussetzung der Rechtsvergleichung ist. Dem wissenschaftlichen Wirken Manfred Maiwalds ist die Betonung der Perspektive der italienischen Strafrechtswissenschaft verpflichtet.
Der Autor widmet sich dem Grundsatz der strafprozessualen Selbstbelastungsfreiheit in Konstellationen, die ausserhalb der formellen Vernehmungssituation und damit ausserhalb des Bereichs gesicherter Erkenntnisse zur Reichweite des Grundsatzes liegen. Aufbauend auf einer fundierten Betrachtung der Hintergrunde von "nemo tenetur" befasst er sich mit Rechtsfragen, die sich stellen, wenn der Beschuldigte nicht von Strafverfolgungsorganen, sondern von Angehoerigen sonstiger staatlicher Institutionen oder von Privatpersonen befragt wird. Dabei beleuchtet der Autor den Komplex ausserstrafprozessualer Auskunftspflichten ebenso wie die Problematik verdeckter Befragungen und das neuartige Phanomen unternehmensinterner Ermittlungen.
Im Rahmen der "Interviews" bei unternehmensinternen Ermittlungen - auch Internal Investigation genannt - besteht ein Spannungsverhaltnis zwischen der Selbstbelastungsfreiheit der Mitarbeiter im drohenden Strafverfahren und dem Auskunftsinteresse des Arbeitgebers. Die Autorin untersucht die Reichweite des Auskunftsanspruchs des Arbeitgebers sowie arbeitsrechtliche und strafprozessuale Schutzmechanismen in Form einer Belehrungspflicht des Arbeitgebers, eines Auskunftsverweigerungsrechts des Mitarbeiters oder eines strafprozessualen Beweisverwertungsverbots sowohl aus rechtsdogmatischer als auch aus rechtstheoretischer Perspektive anhand von Luhmanns Theorie uber Legitimation durch Verfahren. Dies mundet in einen Gesetzgebungsvorschlag.
Die praventive Tatertypenbestimmung gilt als effektives Instrument, um Wirtschaftskriminalitat zu unterbinden. Vernachlassigt wird dabei jedoch eine Reihe von Nebeneffekten, wie etwa eine ungerechtfertigte Vorverurteilung von Personen. Die Untersuchung konzentriert sich daher auf die Frage, ob Wirtschaftsstraftatertypologien als Instrument sozialer Kontrolle fungieren koennen. Mit der qualitativen Inhaltsanalyse erfasst die Autorin theoretische wie empirische Studien zur Bestimmung von Wirtschaftsstraftatertypen und zeigt auf, welche Bedeutung Compliance-Massnahmen in diesem Zusammenhang fur die Pravention von Wirtschaftskriminalitat haben. Darauf basierend diskutiert sie die Aussagekraft einer Wirtschaftsstraftatertypenbestimmung und pruft diese auf unternehmenspolitische Risiken. Die abschliessenden konkreten Handlungsempfehlungen geben wertvolle Impulse fur die Bekampfung von Wirtschaftskriminalitat in der Unternehmenspraxis.
Die Arbeit befasst sich mit dem Widerspruch zwischen tatbestandlicher Ausgestaltung des 299 StGB, welcher den Prinzipal aus dem Taterkreis des Sonderdeliktes ausnimmt, und dem von der herrschenden Meinung vertretenen Rechtsgut der Norm, dem Schutz des lauteren Wettbewerbs. Kernstuck der Untersuchung ist die Analyse potenzieller Individual- und Kollektivrechtsguter unter Ausarbeitung eines neuen Rechtsguts fur 299 StGB, das die bestehenden Widerspruche aufloest. Der weitere Fokus liegt auf der korrespondierenden Frage der Konturierung des Begriffes "Prinzipal" betreffend die Strafbarkeit von Organen der Kapital- und Personengesellschaften. Abschliessend wird ein Vorschlag zur Neutextierung des 299 StGB formuliert.
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