Die Zwangsheirat stellt einen gravierenden Eingriff in das
Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen dar. Seit einigen Jahren
versucht der Gesetzgeber deshalb mit einer ausdrucklichen Erwahnung
der unter Zwang geschlossenen Ehe im Gesetzestext, diesem Phanomen
auch verstarkt mit den Mitteln des Rechts zu begegnen. Im Bereich
des Strafrechts ist de lege lata 237 StGB die insoweit massgebliche
Verbotsnorm. Aber ist insbesondere das Strafrecht ein geeignetes
Mittel zur Bekampfung der Zwangsheirat? Diese Untersuchung
beschaftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit es mithilfe des
Strafrechts gelingen kann, an phanomenologische Besonderheiten
anzuknupfen und auf diese Weise im Rahmen eines ganzheitlichen
Schutzauftrages einen effektiven Beitrag zur Bekampfung der
Zwangsheirat zu leisten. Vor diesem Hintergrund liess sich ein
neuer Gesetzesvorschlag entwickeln.
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