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Der zivilrechtsdogmatische Band befasst sich mit der Regelung des
1978 BGB. Diese Vorschrift begrundet die Haftung des Erben
gegenuber den Nachlassglaubigern uber ein ruckwirkend fingiertes
Verschulden. Der Autor untersucht die daraus folgenden Probleme und
unterbreitet dazu Loesungsansatze. Er geht der Frage nach, wie ein
ruckwirkend fingiertes Verschulden im Rahmen der Erbenhaftung
konstruiert werden kann. Ausserdem enthalt das Werk einen
Korrekturvorschlag de lege lata und de lege ferenda, um den
Haftungsmassstab des 1978 Abs. 1 S. 1 BGB in das Gesamtgefuge der
Haftungsverfassungen im BGB einrucken zu koennen. Dabei wird die in
1978 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmte Haftung mit anderen Haftungssystemen
im deutschen und schweizerischen Zivilrecht verglichen.
Dieses Buch widmet sich dem Verhaltnis von Familienrecht und
Religion, einem Thema von hoechster Aktualitat. Die Autorin
untersucht, wie das deutsche Recht auf religioes motiviertes
Erziehungsverhalten reagiert, das mit gesetzlichen Vorgaben
kollidiert, und pruft auf Grundlage eines Vergleichs mit der
australischen Rechtsordnung, ob sich in dieser Beziehung
Reformbedarf ergibt. Sie belasst es nicht bei der Betrachtung
allgemeiner Handlungsmoeglichkeiten der Familiengerichte, sondern
zieht Rechtsprechung zu Fallgruppen wie etwa dem Homeschooling, der
Beschneidung des mannlichen Kindes und der Verweigerung von
Bluttransfusionen durch Zeugen Jehovas heran.
Die unbefriedigende Rechtslage nach geltendem Recht fuhrt zum
sogenannten Ersatzmutterschaftstourismus. Die Autorin nimmt dies
zum Anlass fur eine rechtsvergleichende Betrachtung der
Rechtsordnungen in Deutschland, Indien, Kalifornien und England. In
diesem Zusammenhang behandelt die Studie vor allem komplexe Fragen
wie die rechtliche Zuordnung des Kindes bei unterschiedlichen
Ersatzmutterschaftskonstellationen (ggf. mit Auslandsbezug) sowie
die Verhinderung der Kommerzialisierung der Ersatzmutterschaft. Die
aus der Rechtsvergleichung gewonnenen Erkenntnisse munden in einen
detaillierten Reformvorschlag fur eine Neuregelung der
Ersatzmutterschaft in Deutschland.
Das 1968 in Kraft getretene Landesverwaltungsgesetz
Schleswig-Holstein bildete die erste Kodifikation des
Verwaltungsverfahrensrechts und wesentlicher Teile des materiellen
Verwaltungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland und war der
Vorreiter des erst 1977 in Kraft getretenen
Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes. Der Autor untersucht die
Wechselwirkung zwischen Bundes- und Landesgesetzgebung bei der
Entstehung dieser Gesetze. Dabei arbeitet er die Bedeutung des
Landesverwaltungsgesetzes anhand seiner Funktionen und insbesondere
der Konkretisierung des Verfassungsrechts heraus. Schliesslich
zeigt die Untersuchung, dass Verwaltungsjuristen aus der
Reichsverwaltung, die nach 1945 in Schleswig-Holstein ein Refugium
fanden, das Landesverwaltungsgesetz massgeblich mitpragten.
Die deutsche Wirtschaft wird traditionell von mittelstandischen
Unternehmen getragen. Viele dieser Unternehmen werden von
traditionsbewussten Familienunternehmern gefuhrt. Diese wollen auch
nach ihrem Ausstieg erreichen, dass "ihr" Unternehmen von der
nachsten Generation, insbesondere den eigenen Kindern, fortgefuhrt
wird. Der Generationenwechsel ist eine grosse Herausforderung, da
er in der Regel von zahlreichen gesellschaftsrechtlichen und
steuerrechtlichen Fragestellungen sowie familieninternen
Auseinandersetzungen begleitet wird. Der Autor untersucht, ob die
Unterbeteiligung als mittelbare Beteiligungsform dazu geeignet ist,
praktikable Antworten bezuglich des Generationenwechsels zu geben
und damit die Unternehmensnachfolge in mittelstandischen
Unternehmen zu optimieren.
Zwischen Privat- und Sozialrecht bestehen viele Schnittstellen.
Grundbesitzubertragungen und dabei vereinbarte Versorgungsrechte
koennen sich auf Bezug und Hoehe von Sozialleistungen auswirken.
Gegenstand der Arbeit ist die praxisrelevante Frage, ob dem
Sozialhilfetrager ein Regressanspruch zukommt, wenn ein spaterer
Erblasser zunachst seine Immobilie im Wege der vorweggenommenen
Erbfolge unter Vorbehalt eines dinglichen Wohnungsrechts verschenkt
hat, dann pflegebedurftig wird und zur Deckung der Pflegeheimkosten
Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen muss. Zu den verschiedenen
Aspekten dieses Themas sind viele ober- und hoechstgerichtliche
Entscheidungen ergangen. Unter Aufbereitung der Judikatur und
Einbeziehung der Literaturansichten nimmt der Autor eine eigene
Bewertung vor.
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