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Der zivilrechtsdogmatische Band befasst sich mit der Regelung des 1978 BGB. Diese Vorschrift begrundet die Haftung des Erben gegenuber den Nachlassglaubigern uber ein ruckwirkend fingiertes Verschulden. Der Autor untersucht die daraus folgenden Probleme und unterbreitet dazu Loesungsansatze. Er geht der Frage nach, wie ein ruckwirkend fingiertes Verschulden im Rahmen der Erbenhaftung konstruiert werden kann. Ausserdem enthalt das Werk einen Korrekturvorschlag de lege lata und de lege ferenda, um den Haftungsmassstab des 1978 Abs. 1 S. 1 BGB in das Gesamtgefuge der Haftungsverfassungen im BGB einrucken zu koennen. Dabei wird die in 1978 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmte Haftung mit anderen Haftungssystemen im deutschen und schweizerischen Zivilrecht verglichen.
Dieses Buch widmet sich dem Verhaltnis von Familienrecht und Religion, einem Thema von hoechster Aktualitat. Die Autorin untersucht, wie das deutsche Recht auf religioes motiviertes Erziehungsverhalten reagiert, das mit gesetzlichen Vorgaben kollidiert, und pruft auf Grundlage eines Vergleichs mit der australischen Rechtsordnung, ob sich in dieser Beziehung Reformbedarf ergibt. Sie belasst es nicht bei der Betrachtung allgemeiner Handlungsmoeglichkeiten der Familiengerichte, sondern zieht Rechtsprechung zu Fallgruppen wie etwa dem Homeschooling, der Beschneidung des mannlichen Kindes und der Verweigerung von Bluttransfusionen durch Zeugen Jehovas heran.
Das 1968 in Kraft getretene Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein bildete die erste Kodifikation des Verwaltungsverfahrensrechts und wesentlicher Teile des materiellen Verwaltungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland und war der Vorreiter des erst 1977 in Kraft getretenen Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes. Der Autor untersucht die Wechselwirkung zwischen Bundes- und Landesgesetzgebung bei der Entstehung dieser Gesetze. Dabei arbeitet er die Bedeutung des Landesverwaltungsgesetzes anhand seiner Funktionen und insbesondere der Konkretisierung des Verfassungsrechts heraus. Schliesslich zeigt die Untersuchung, dass Verwaltungsjuristen aus der Reichsverwaltung, die nach 1945 in Schleswig-Holstein ein Refugium fanden, das Landesverwaltungsgesetz massgeblich mitpragten.
Die unbefriedigende Rechtslage nach geltendem Recht fuhrt zum sogenannten Ersatzmutterschaftstourismus. Die Autorin nimmt dies zum Anlass fur eine rechtsvergleichende Betrachtung der Rechtsordnungen in Deutschland, Indien, Kalifornien und England. In diesem Zusammenhang behandelt die Studie vor allem komplexe Fragen wie die rechtliche Zuordnung des Kindes bei unterschiedlichen Ersatzmutterschaftskonstellationen (ggf. mit Auslandsbezug) sowie die Verhinderung der Kommerzialisierung der Ersatzmutterschaft. Die aus der Rechtsvergleichung gewonnenen Erkenntnisse munden in einen detaillierten Reformvorschlag fur eine Neuregelung der Ersatzmutterschaft in Deutschland.
Die deutsche Wirtschaft wird traditionell von mittelstandischen Unternehmen getragen. Viele dieser Unternehmen werden von traditionsbewussten Familienunternehmern gefuhrt. Diese wollen auch nach ihrem Ausstieg erreichen, dass "ihr" Unternehmen von der nachsten Generation, insbesondere den eigenen Kindern, fortgefuhrt wird. Der Generationenwechsel ist eine grosse Herausforderung, da er in der Regel von zahlreichen gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen sowie familieninternen Auseinandersetzungen begleitet wird. Der Autor untersucht, ob die Unterbeteiligung als mittelbare Beteiligungsform dazu geeignet ist, praktikable Antworten bezuglich des Generationenwechsels zu geben und damit die Unternehmensnachfolge in mittelstandischen Unternehmen zu optimieren.
Zwischen Privat- und Sozialrecht bestehen viele Schnittstellen. Grundbesitzubertragungen und dabei vereinbarte Versorgungsrechte koennen sich auf Bezug und Hoehe von Sozialleistungen auswirken. Gegenstand der Arbeit ist die praxisrelevante Frage, ob dem Sozialhilfetrager ein Regressanspruch zukommt, wenn ein spaterer Erblasser zunachst seine Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Vorbehalt eines dinglichen Wohnungsrechts verschenkt hat, dann pflegebedurftig wird und zur Deckung der Pflegeheimkosten Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen muss. Zu den verschiedenen Aspekten dieses Themas sind viele ober- und hoechstgerichtliche Entscheidungen ergangen. Unter Aufbereitung der Judikatur und Einbeziehung der Literaturansichten nimmt der Autor eine eigene Bewertung vor.
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