Das 1968 in Kraft getretene Landesverwaltungsgesetz
Schleswig-Holstein bildete die erste Kodifikation des
Verwaltungsverfahrensrechts und wesentlicher Teile des materiellen
Verwaltungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland und war der
Vorreiter des erst 1977 in Kraft getretenen
Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes. Der Autor untersucht die
Wechselwirkung zwischen Bundes- und Landesgesetzgebung bei der
Entstehung dieser Gesetze. Dabei arbeitet er die Bedeutung des
Landesverwaltungsgesetzes anhand seiner Funktionen und insbesondere
der Konkretisierung des Verfassungsrechts heraus. Schliesslich
zeigt die Untersuchung, dass Verwaltungsjuristen aus der
Reichsverwaltung, die nach 1945 in Schleswig-Holstein ein Refugium
fanden, das Landesverwaltungsgesetz massgeblich mitpragten.
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