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Der Personbegriff des Johannes Duns Scotus - Eine systematische Untersuchung unter besonderer Berucksichtigung der ontologischen Grundlagen (German, Paperback)
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Der Personbegriff des Johannes Duns Scotus - Eine systematische Untersuchung unter besonderer Berucksichtigung der ontologischen Grundlagen (German, Paperback)
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Diplomarbeit aus dem Jahr 1985 im Fachbereich Philosophie -
Philosophie des Mittelalters (ca. 500-1350), Note: 1,0,
Westfalische Wilhelms-Universitat Munster (Fachbreich katholische
Theologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, was unter Person
oder personalem Leben zu verstehen ist, bewegt heute viele Gemuter.
Biologen, Mediziner und Juristen versuchen, den Beginn und das Ende
menschlicher Personalitat zu definieren, da diese zeitliche
Festlegung heute zum Problem geworden ist angesichts der Debatten
um die sittliche Erlaubtheit der Abtreibung und der (aktiven)
Euthanasie. Einige Moraltheologen unterscheiden zwischen
biologisch-menschlichem und personal-menschlichem Leben, als gabe
es eine Zeitspanne, in der ein Mensch noch nicht Person ist (und
eine solche, in welcher er nicht mehr Person ist?). Haufig lasst
man sich bei solchen Uberlegungen von pragmatischen Gesichtspunkten
leiten, oder man interpretiert gewisse empirische Erkenntnisse aus
der Embryonalentwicklung oder aus der Gehirnphysiologie voreilig
als metaphysisch relevante Aussagen uber das Wesen des Menschen und
seines Personseins. Demgegenuber tut eine genuin philosophische
Besinnung uber das Wesen der Person not. Eine Hauptursache der
heutigen Unklarheit uber den Personbegriff besteht darin, dass
nicht mehr klar zwischen Vermogen und aktueller Ausubung desselben
unterschieden wird, oder ontologisch gesagt: zwischen actus primus
und secundus. Wenn auch ungeborene Kinder, Unmundige oder geistig
Behinderte nicht aktuell in der Lage sind, gewisse Akte zu setzen,
die man zu Recht als personal bezeichnet (z.B. freie
Willensentscheidungen, Vernunftgebrauch, Kommunikation mit anderen
usw.), so besagt dies noch nichts uber das Vorhandensein oder
Nichtvorhandensein der realen Vermogen zu solchen Akten. Die Wurde
der Person besteht nicht in der tatsachlichen (und damit
zufalligen) Ausubung gewisser Fahigkeiten, sondern ist begrundet in
ihrem Wesen als Inhaberin einer geistigen Natur. Was darunter zu
versteh
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