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Nachkriegsprozesse gegen PflegerInnen wegen Mitwirkung an der NS-Euthanasie - Vergleich OEsterreich - Deutschland (German, Paperback)
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Nachkriegsprozesse gegen PflegerInnen wegen Mitwirkung an der NS-Euthanasie - Vergleich OEsterreich - Deutschland (German, Paperback)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europa -
Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 1,0, Universitat
Wien (Institut fur Geschichte), Veranstaltung: Nachkriegsjustiz und
NS-Verbrechen: Vergleich Osterreich - Bundesrepublik Deutschland,
33 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen:
Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand, Abstract: Unter der
beschonigenden Bezeichnung Euthanasie" wurden im Dritten Reich
Hunderttausende behinderter Menschen ermordet. Als Motiv wurden -
vor allem von den Nationalsozialisten selbst, aber auch von
spateren Historikern - hauptsachlich wirtschaftliche Grunde
angegeben, namlich der dringende Bedarf an Anstaltsbetten fur
Wehrmachtsangehorige und allgemeine Einsparungen. Der tiefere
Beweggrund lag jedoch in einer Ideologie, deren Ideal ein rassisch
homogenes und gesundes Volk war, das durch Ausschaltung alles
rassisch" oder erbmassig Minderwertigen" geschaffen werden sollte.
In allen drei Phasen der Mordaktionen waren nicht nur Arzte,
sondern auch Pflegepersonen in die Taten verwickelt.
Dementsprechend wurden in den Nachkriegsprozessen auch Pfleger und
Pflegerinnen der Mitwirkung an der Euthanasie angeklagt und zum
Teil verurteilt. Um diese Prozesse geht es in dieser Arbeit. Zwei
in Deutschland und zwei in Osterreich in den ersten
Nachkriegsjahren gefuhrte Prozesse werden im Detail verglichen; im
besonderen werden die Anklagepunkte und die angewendeten Gesetze,
die Verteidigung der Angeklagten, die Urteile und die
Urteilsbegrundungen in den Blick genommen. Die Untersuchung ergab,
dass sowohl in Osterreich als auch in Deutschland uber ahnliche
Taten sehr verschiedene Urteile gefallt wurden, wobei in Osterreich
drei Gesetze zur Verfugung standen, in Deutschland nur eines.
Bereits zwischen 1945/46 und 1948 ist in beiden Landern ein
Milderwerden der Urteile festzustellen. Die osterreichischen
Urteile waren in den hier untersuchten Fallen eher strenger als die
deutschen. Fur die vorge
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