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Die Behandlung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften inklusive der mit der Beteiligung zusammenhangenden Aufwendungen im Unternehmens- und Steuerrecht (German, Paperback)
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Die Behandlung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften inklusive der mit der Beteiligung zusammenhangenden Aufwendungen im Unternehmens- und Steuerrecht (German, Paperback)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL -
Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0,
Alpen-Adria-Universitat Klagenfurt, 38 Quellen im
Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese
Seminararbeit mit dem Titel Die Behandlung von Beteiligungen an
Kapitalgesellschaften inklusive der mit der Beteiligung
zusammenhangenden Aufwendungen im Unternehmens- und Steuerrecht"
ist in drei Teilen gegliedert. Im ersten Teil wird der
Beteiligungsbegriff erlautert und deren Verankerung in der Bilanz.
Im nachfolgenden Teil geht es um die Abgrenzung von einem
derivativen und einem originaren Beteiligungserwerbes. Es werden
darin auch die Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten
erortert. Der letzte Teil dieser Seminararbeit ist der eigentliche
Hauptteil. Der Fokus richtet sich auf die unternehmensrechtliche
und steuerrechtliche Behandlung einer Kapitalgesellschaft, die sich
von der Grundung bis zur Unternehmensbeendigung erstreckt. In
dieser Seminararbeit geht es ausschliesslich um Beteiligungen an
inlandischen Kapitalgesellschaften, die von einer inlandischen
Kapitalgesellschaft oder von einer naturlichen Person mit Wohnsitz
in Osterreich gehalten wird. Gemass 228 Abs. 1
Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden Beteiligungen als Anteile an
anderen Unternehmen definiert, die bestimmt sind, dem eigenen
Geschaftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung zu diesen
Unternehmen dienlich zu sein. Diese Anteile konnen, aber mussen
nicht in Wertpapiere verbrieft sein. Ein wesentliches Merkmal
dieser Bestimmung ist, dass die Anteile an anderen Unternehmen mit
der Absicht gehalten werden, eine langerfristige und dauerhafte
Verbindung zum beteiligten Unternehmen wahrzunehmen. Ziel ist es,
das eigene Unternehmen durch die Beteiligung zu fordern. Diese
Forderung muss uber eine angemessene Verzinsung des uberlassenen
Kapitals hinausgehen. In diesem Sinne liegt dann eine Beteiligung
vor, wenn beide Unternehmen voneinander profitieren, d.h. sich in
ihrer Tatigkeit erganzen
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