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Zur Problematik vertikaler Franchisevereinbarungen im deutschen und europaischen Kartellrecht unter Berucksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnung 2790/1999 (German, Paperback)
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Zur Problematik vertikaler Franchisevereinbarungen im deutschen und europaischen Kartellrecht unter Berucksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnung 2790/1999 (German, Paperback)
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note:
1.7, Fachhochschule Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Vertikale
Franchisevereinbarungen sind grundsatzlich verboten und werden
kartell-rechtlich sanktioniert. Jedoch basieren Franchisesysteme
zumeist auf vertikalen Verein-barungen, die unvermeidbar fur die
Funktion eines solchen Systems sind, sog. Funkti-onsbedingungen.
Der Franchisenehmer hat dabei Rechte und Pflichten gegenuber dem
Franchisegeber. Diese zeichnen sich meist in Abnahmeverpflichtungen
und Gebietsbe-schrankungen ab. Diese Vereinbarungen behindern den
Wettbewerb innerhalb des Wirt-schaftsraums. Franchisevertrage sind
Typenkombinationsvertrage. Das Franchisesystem ist vom
Vertragshandler, dem Handelsvertreter, dem Lizenzsystem und der
Know-how ? Vereinbarung abzugrenzen. Besonderheiten sind vor allen
Dingen bei Vertragsab-schlussen, des Vertragsinhaltes und der
rechtlichen Einordnung festzustellen. Beim Franchising haben die
uberwiegenden Vorteile zur weiten Verbreitung dieser Vertriebs-form
gefuhrt. Mit der 7. Novelle des GWB wurde das Wettbewerbsrecht noch
weiter an das EGV angeglichen und es kann nunmehr ein Gleichlauf
beider Gesetze erkannt werden. Einige Ausnahmen und
Andersregelungen haben kaum Einfluss auf die Behandlung von
Fran-chisen, finden aber trotz dessen Erwahnung. Die zentrale
Vorschrift des GWB ist der Verbotstatbestand des 1 GWB, der dem des
Artikels 81 Absatz 1 EGV entspricht. Eine Prufung der
Tatbestandsmerkmale ist fur eine Beurteilung, ob eine
Wettbewerbs-beschrankung vorliegt, unumganglich und wird
ausfuhrlich behandelt. Wenn sich eine vermeintliche Beschrankung
des Wettbewerbs ergibt, so ist zunachst eine Prufung der
Freistellung nach 2 GWB oder Artikel 81 Absatz 3 EGV notwendig. Ein
wichtiges Element des GWB ist die sog.
Zwischenstaatlichkeitsklausel, die sich aus 22 GWB ergibt und die
Zustandigkeiten klarstellt. Die Bearbeitung des Wettbewerbsrechts
und seiner Voraussetzungen fur die kartellrechtliche Wurdig
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