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This collection of essays compares media diversity law (including cartel law) in Australia and Germany. Both countries are liberal Western capitalist societies strongly committed to the rule of law, individual freedoms and democratic values and principles. They also face similar economic, social and technological challenges. Yet there also are important differences between Australia and Germany that make a comparison of how both countries regulate media diversity profitable. Australia has no constitutional guarantee of media freedom, but all relevant rules are federal. In both respects Germany is different. This book reveals that notwithstanding important differences, both countries have evolved broadly similar legislative regimes - but each can also learn from the experience of the other.
Die Werbung kommt heute ohne die Zuhilfenahme des imagetransportierenden Erscheinungsbildes kaum noch aus. Dahinter steht der einfache Gedanke, dass sich das positive Image des Abgebildeten ubertragt und es bestenfalls zur Identifikation mit dem eigenen " Ich-Ideal " des Verbrauchers kommt. Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf das persoenlichkeitsrechtliche Recht am eigenen Bild ? Welche Interessen wohnen dem Recht inne und in welchem rechtlichen Verhaltnis stehen diese zueinander ? Was ist das Zentrum des wirtschaftlichen Interesses ? Ist das Recht am eigenen Bild der UEbertragung im translativen oder konsitutiven Sinne zuganglich? Auf diese Fragen gibt die vorliegende Arbeit Antworten und bettet gleichzeitig die Entwicklung des Rechts in den gesellschaftspolitischen Kontext ein.
In welchem Verhaltnis stehen Meinungsfreiheit und Urheberrecht? Darf zur Verwirklichung der Meinungsfreiheit auf urheberrechtlich geschutzte Werke zuruckgegriffen werden? Sind die Schrankenregelungen der 44a ff. UrhG, wie der BGH in seiner Gies-Adler-Entscheidung meint, abschliessend oder sind auch Nutzungen daruber hinaus moeglich? Auf diese Fragen gibt die vorliegende Arbeit Antworten und leistet einen Beitrag dazu, Falle, die an der Schnittstelle von Urheberrecht und Meinungsfreiheit angesiedelt sind, verfassungsrechtlich unbedenklichen sowie sach- und interessengerechten Loesungen zuzufuhren. Hierzu entwickelt sie Parameter, die im Rahmen einer Interessenabwagung jenseits der Schranken heranzuziehen sind.
Nach der "Stufentheorie" erhielt Design als "angewandte Kunst" nur bei "deutlichem UEberragen der Durchschnittsgestaltung" Urheberrechtsschutz. Mit dem "Geburtstagszugs-Urteil" gab der Bundesgerichtshof diese Theorie auf und setzte das Schutzniveau fur angewandte Kunst mit dem der rein bildenden Kunst gleich. Die Autorin untersucht, ob dies gerechtfertigt ist - insbesondere mit Blick auf die Vorgaben der Europaischen Union fur Urheber- und Designrecht. Sie analysiert das aktuelle Schutzniveau von Design nach den neuen Schutzkriterien des Bundesgerichtshofs. Dabei beleuchtet sie die praktischen Folgen fur den Schutz und die Nutzung von Design. Zuletzt eroertert sie Alternativen fur den urheberrechtlichen Schutz von Design, auch mit Blick auf die Rechtslage in Frankreich und Grossbritannien.
Wer sich in einer Romanerzahlung als Person wiedererkannt fuhlt, muss das grundsatzlich hinnehmen, weil Kunstkommunikation nach aussen wie ein Filter wirkt, der Verletzungen des Persoenlichkeitsrechts abmildert. Die Arbeit konstruiert Kunstfreiheit und Persoenlichkeitsrecht - aufeinander zugerichtet - neu. Dass Rechtsnormen nicht mit dem Buchstaben des Gesetzes identisch sind, sondern erst im Prozess ihrer eigenen Anwendung entstehen, bildet das nachpositivistisch-konstruktivistische Fundament hierfur. Dabei entsteht eine Landschaft partikulardogmatischer Innovationen, auf der sich die Loesung des juristischen Problems darbietet.
Im Zeitalter der "Bilderflut" machen sich Abgebildete haufig keine Gedanken daruber, dass sie zu einem spateren Zeitpunkt mit der Veroeffentlichung oder Verbreitung einer sie zeigenden Personenaufnahme nicht mehr einverstanden sein koennten. Ein mit der Einwilligung nach 22 KUG korrespondierendes Recht zum Widerruf hat bislang jedoch keine gesetzliche Verankerung gefunden. Dies fuhrt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, was sich auch an der Vielzahl der divergierenden Entscheidungen in der Praxis bemerkbar macht. Die Autorin untersucht, ob die Kodifizierung eines mit 22 KUG korrespondierenden Widerrufrechts vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung des Persoenlichkeitsrechts erforderlich ist. Hierbei beleuchtet sie insbesondere die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatze, sowie die Moeglichkeit der analogen Anwendung bereits kodifizier Vorschriften. Die Arbeit schliesst mit einem eigenen Regelungsvorschlag ab, welcher auch die Interessen eines potenziellen Widerrufgegners, der auf den Bestand der Einwilligung vertraut hat, berucksichtigt.
Die Lizenz ist ein immaterielles Gut von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Lizenzketten sind in der Praxis weit verbreitet, fur den Unterlizenznehmer jedoch risikobehaftet. Wird der Hauptlizenzvertrag beendet, ist das Schicksal der Unterlizenz ungewiss. Die Autorin verfolgt das Ziel, eine Loesung der Konfliktsituation herbeizufuhren. Ausgangspunkt der Untersuchung bildet eine Interessenanalyse mit anschliessender verfassungsrechtlicher Bewertung. Das Buch erhebt den Anspruch, die bestehende offene Regelungslucke zivilrechtlich zu schliessen und setzt sich mit dogmatischen Systemprinzipien des Lizenzverkehrs auseinander, wie der Dinglichkeit und dem Abstraktionsprinzip. Durch die Analyse verschiedener Beendigungsgrunde innerhalb der Lizenzkette gewinnt dieses Buch praktische Relevanz.
Im modernen Journalismus werden im zunehmenden Masse inkurzester Zeit Nachrichtentexte generiert und veroeffentlicht (sog.automatisierter Journalismus). Der Autor untersucht hierzu viele ungeklarteoder nicht hinreichend geklarte praxisrelevante Rechtsfragen. Dabei fokussierter sich auf die rechtliche Einordnung computergenerierter Nachrichtentexte (insbesondereim Urheberrecht) und auf die vertraglichen Schuldverhaltnisse zwischen den amautomatisierten Journalismus beteiligten Akteuren: Datenlieferant, Computerprogrammhersteller und -anbieter sowie Medienunternehmen. Einen engenBezug zur Praxis gewinnt der Autor insbesondere dadurch, dass er dievertragsrechtliche Prufung anhand von Mustervertragen zweier im Bereich desautomatisierten Journalismus tatigen Unternehmen vornimmt.
Dieses Buch untersucht Aspekte der Bildberichterstattung des 21. Jahrhunderts im deutschen und amerikanischen Recht aus einer vergleichenden Perspektive. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Recht am eigenen Bild in der Kriminalberichterstattung. Die Autorin stellt fest, welche Loesungen verschiedene Rechtssysteme fur die Zulassigkeit von Kriminalberichterstattungen unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Grundrechte gefunden haben. Dazu fuhrt sie konkrete Analysen von Fallen medialer Berichterstattung uber Tatverdachtige und Straftater durch. Der Rechtsvergleich kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland Persoenlichkeitsrecht mit Art. 5 Absatz 1 GG gleichwertig nebeneinanderstehen. Im US-amerikanischen Recht nimmt jedoch der First Amendment gegenuber dem Right of Privacy eine uberragende Stellung ein.
Das Buch thematisiert zentrale Folgen des Medienwandels auf das Kartellrecht. Im digitalen Zeitalter kommt es zu komplexen Fusionen und Kooperationen bei internationalen Medienunternehmen. Diese Veranderungen werden von der nationalen und europaischen Rechtsordnung nur unzureichend begleitet. Dies zeigt sich insbesondere bei der fur die Fusionskontrolle weiterhin unverzichtbaren Marktabgrenzung. Obwohl die Mediengattungen im Rahmen der Medienkonvergenz immer enger zusammenwachsen, werden die relevanten Markte weiterhin entlang der Gattungsgrenzen abgegrenzt. Dabei erweist sich insbesondere das Bedarfsmarktkonzept aufgrund heterogener Abnehmergruppen und hoch differenzierter Produkte nur als wenig geeignet, die Wettbewerbsrealitat sachgerecht widerzuspiegeln. Stattdessen sollten zukunftig neue oekonomische Konzepte wie der UPP-Test starker berucksichtigt werden.
Viele Hersteller von Markenprodukten wollen den Verkauf ihrer Produkte uber das Internet aus Imagegrunden einschranken. Der Autor befasst sich mit der kartellrechtlichen Zulassigkeit von Beschrankungen des Internetvertriebs. Insbesondere der Auseinandersetzung mit Verboten von Drittplattformen wie eBay oder Amazon widmet er einen breiten Raum. Ausserdem befasst er sich mit Totalverboten, sogenannten Brick-Store-Klauseln, Preisvorgaben, Qualitatsvorgaben fur Internetshops sowie mit der Abgrenzung von aktivem und passivem Online-Verkauf im Alleinvertrieb. Dabei geht er auch jeweils kritisch auf die Vorgaben durch die Europaische Kommission ein. Er vertritt die Auffassung, dass die negativen Auswirkungen der Vertriebsbeschrankungen in aller Regel uberwiegen und argumentiert daher: der Internetvertrieb muss frei sein.
Herstellern von Premiumprodukten, die selektiv vertrieben werden, ist der Internetvertrieb nicht selten ein Dorn im Auge. Am Beispiel des Ausschlusses von eBay, eine der bekanntesten Internetverkaufsplattformen, beleuchtet der Autor das auftretende rechtliche Spannungsfeld. Der Autor beschreibt die wesentlichen Rechtfertigungsmechanismen fur das eBay-Verbot im Selektivvertrieb und unterzieht diese einer kritischen Wurdigung. Die Zulassigkeit dieses Verbots wird sowohl in Vertragshandlervertragen als auch in Markenlizenzvereinbarungen untersucht, bei denen der Lizenznehmer verpflichtet wird, einen Selektivvertrieb unter Ausschluss von eBay zu errichten. Im UEbrigen ist die kartellrechtliche Zulassigkeitsprufung auch mit dem markenrechtlichen Unterlassungsanspruch in Einklang zu bringen, der grundsatzlich bei der Wahl eines imageschadigenden Vertriebskanals bestehen kann.
Le livre a pour but d'exposer l'analyse lexicale des verbes francais exprimant la cause: determiner et produire. Cette analyse vise la desambiguisation des sens des verbes en question en vue de la traduction assistee par ordinateur. Vu que ces verbes vehiculent le concept de cause, l'auteur examine cette notion de differents points de vue. Le processus de desambiguisation se deroule selon les principes de l'Approche Orientee-Objets de Wieslaw Banys. Outre cette conception, l'auteur presente aussi d'autres theories lexicographiques, a savoir: Dictionnaire electronique de Gaston Gross, Modele Sens-Texte d'Igor Mel'cuk et Lexique generatif de James Pustejovsky. Ladite analyse a permis d'etablir dix-sept equivalents polonais pour le verbe produire et huit equivalents pour determiner.
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