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Zwingende Voraussetzung der Zulassung eines neuen Arzneimittels ist
dessen vorherige klinische Prufung. Diese ist jedoch - trotz der
hohen Sorgfaltsanforderungen - mit gesundheitlichen Risiken fur die
Studienteilnehmer verbunden. Zur Kompensation prufungsbedingter
Gesundheitsschaden sieht die (deutsche) Rechtsordnung eine
Kombination von Ersatzanspruchen gegen die Beteiligten der
klinischen Arzneimittelprufung und die gem. 40 Abs. 1 S. 3 Nr. 8,
Abs. 3 AMG abzuschliessende Probandenversicherung vor. Dieses
kombinatorische System als Teilaspekt des Probandenschutzes wird im
Rahmen der vorliegenden Arbeit einer umfassenden Untersuchung
unterzogen. Dabei werden Voraussetzungen, Umfang und
Durchsetzbarkeit moeglicher Entschadigungsanspruche des Probanden
analysiert. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, dass das
derzeitige Schadensausgleichsmodell in weiten Teilen unangemessen
ist und stellt Reformuberlegungen an.
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