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Books > Law > Other areas of law > Ecclesiastical (canon) law
Seit der ersten Verurteilung der Freimaurerei durch Papst Clemens XII. (1738) wird die Mitgliedschaft von Katholiken in Freimaurerlogen mit kirchlichen Strafen belegt. Trotz nationalhistorisch bedingter Unterschiede innerhalb der Freimaurerei und trotz des Bemuhens um eine differenzierte Betrachtung blieb die Haltung der massgebenden kirchlichen Autoritaten gegenuber der gleichzeitigen Mitgliedschaft von Katholiken in Freimaurerlogen und der katholischen Kirche bis heute unverandert rigoros. Ausgehend von den historischen Anlassen der kirchlichen Verurteilungen werden im kanonistischen Teil der Arbeit die Strafnormen bis zur geltenden Rechtslage analysiert, Entwicklungen skizziert und schliesslich die Frage nach der unbedingten Unvereinbarkeit, Katholik und Freimaurer zu sein, erneut gestellt.
Das im 19. Jahrhundert im heutigen Iran entstandene Baha'itum ist nach seinem Selbstverstandnis und religionswissenschaftlicher Einordnung eine Weltreligion. Als dezidierte Rechtsreligion verfugt es uber ein Offenbarungsrecht, dessen Kern ein Rechtssetzungsrecht bildet - ermachtigt wird eine demokratisch zu bestellende Koerperschaft, die das Offenbarungsrecht anwendbar machen und erganzen soll. Die Arbeit unternimmt es, die theologischen Grundlagen dieses Baha'i-Rechts aufzuarbeiten. Sie untersucht den in der Baha'i-Schrift dokumentierten theologischen Zusammenhang, auf den dieses Recht seinen Inhalt, seine Anspruche und Funktionen zuruckfuhrt. Im Rahmen der Darstellung von vier rechtstheologischen Dimensionen weist sie das Baha'i-Recht als ius divinum aus.
Die Gewahrung der religioesen Vereinigungsfreiheit und die Zulassung neuer Religionsgemeinschaften sind nicht nur historisch wesentliche Aspekte der korporativen Religionsfreiheit. Mit der Zunahme neuer religioeser Bewegungen sah sich der oesterreichische Gesetzgeber gezwungen, das noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Anerkennungsrecht zu reformieren. Ziel dieses Buches ist es, mit Blick auf die religionsrechtliche Lage, in Deutschland die umfangreichen grundrechtlichen Probleme des gegenwartigen Religionsgemeinschaftenrechts in OEsterreich aufzuzeigen. Neben der Darstellung der historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen werden die gesetzliche Anerkennung und die sonstigen Organisationsformen fur Religionsgemeinschaften ebenso kritisch beleuchtet wie die Rechtsprechung der Hoechstgerichte.
Die Integration des Islam und der Muslime stellt eine wichtige Voraussetzung fur einen dauerhaften sozialen Frieden in Deutschland dar. Zur Foerderung dieser Integration kann ein islamischer Religionsunterricht wesentlich beitragen. Der Band dokumentiert eine im Rahmen des vom Ministerium fur Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen gefoerderten Projekts "Integration des Islam durch islamischen Religionsunterricht" veranstaltete Fachtagung. Zunachst wird der Rahmen fur die Diskussion um den Religionsunterricht an oeffentlichen Schulen nachgezeichnet, indem die Ausgangspunkte eines islamischen Religionsunterrichts in Deutschland aufgezeigt und die Voraussetzungen und Erfahrungen eines Unterrichts am Beispiel der Islamkunde in Nordrhein-Westfalen beleuchtet werden. Sodann wird die verfassungsrechtliche Komponente der Frage in den Blick genommen; neben dem deutschen Recht wird zum Vergleich die Rechtslage nach turkischem Recht eroertert. Schliesslich wird den rechtlichen Anforderungen des staatlichen Rechts die theologische Sicht des Themas im Islam aus unterschiedlicher islamischer Perspektive gegenubergestellt.
Der Codex Iuris Canonici von 1983 droht in c. 1399 eine Strafe fur jede schwere Gesetzesverletzung, die zu einem AErgernis fuhrt, an. Eine derartige Generalklausel ist im staatlichen Strafrecht undenkbar. Die Grunde, die hierfur in erster Linie genannt werden, die Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip, sind auf die katholische Kirche allerdings nicht ubertragbar. Weder kennt die Kirche eine Gewaltenteilung noch eine im weltlichen Sinne demokratische Verfassungsordnung. Obwohl diese Vorschrift auch unter Kanonisten nicht unumstritten ist, wurde sie in den Kodex aufgenommen, um der Kirche die Moeglichkeit zu geben, auf ein Fehlverhalten von Glaubigen ggf. auch ohne ausdruckliche gesetzliche Androhung mit strafrechtlichen Mitteln reagieren zu koennen. Diese Regelung ist nur erklarbar vor der Tatsache, dass dem geschriebenen Recht in der katholischen Kirche eine geringere Bedeutung zukommt als im weltlichen Bereich. Nicht die Sicherung einer sozialen Ordnung und der Rechte des Einzelnen stehen im Mittelpunkt der kirchlichen Gesetze, sondern der Verkundigungsauftrag der Kirche.
In der Septuaginta, der zwischentestamentlichen Literatur und den rabbinischen Schriften taucht das entwickelte Phanomen des Proselytentums auf. Diese exegetische Untersuchung geht der Frage nach, welche Spuren der Entwicklung des Proselytentums in der ersttestamentlichen Literatur des 9.-3. Jahrhunderts v.u.Z. auffindbar sind. Dazu werden aus der sozialpsychologischen, soziologischen und religionswissenschaftlichen Konversionsforschung Kriterien erarbeitet und auf Texte aller drei Bereiche des Ersten Testaments (Tora, Propheten, Schriften) angewandt. Es werden verschiedene Phanomene der persoenlich-religioesen Veranderung zum Judentum hin aus vorexilischer, exilischer und fruhnachexilischer Zeit herausgearbeitet und fruhe Formen der Konversion im hellenistischen Judentum entdeckt.
Das Steuerrecht sieht fur juristische Personen des oeffentlichen Rechts und die von ihnen unterhaltenen Betriebe zahlreiche Vergunstigungen vor. So unterliegen Betriebe juristischer Personen des oeffentlichen Rechts, die uberwiegend der Ausubung der oeffentlichen Gewalt dienen, als so genannte Hoheitsbetriebe nicht der Koerperschaftsteuer. Diese steuerliche Vergunstigung erstreben auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften, denen das Verfassungsrecht den oeffentlich-rechtlichen Status zugewiesen hat. Diese Arbeit zeigt, dass und inwieweit kirchliche Betriebe oeffentliche Gewalt ausuben und damit als Hoheitsbetriebe steuerlich begunstigt werden.
Die Einfuhrung des Unterrichtsfachs Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde in Brandenburg ist zum Anlass einer breiten verfassungsrechtlichen Diskussion geworden. Gegenstand der Eroerterung ist dabei nicht nur, ob Art. 141 GG das Land Brandenburg von der Verfassungsgarantie staatlichen Religionsunterrichts gemass Art. 7 Abs. 3 GG freistellt. Vielmehr wird im staatskirchenrechtlichen Schrifttum erwogen, Art. 7 Abs. 3 GG wegen eines entsprechenden Verfassungswandels nicht in den neuen Bundeslandern anzuwenden. Die Arbeit untersucht die Ursprunge der Lehre vom Verfassungswandel und geht der Frage nach, ob sich mit ihr ein partielles Unwirksamwerden des Art. 7 Abs. 3 GG begrunden lasst. In diesem Zusammenhang wird neben der Problematik, ob Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG als Grundrecht zu qualifizieren ist, auch die rechtliche Zulassigkeit einer Entkonfessionalisierung des Religionsunterrichts naher beleuchtet.
Religioese Aktivitat lasst sich mit einem Marktmodell treffend beschreiben und erklaren. Der Markt fur Religion folgt den gleichen Regeln wie die Markte nicht-religioeser Guter. Religioese Informationen und die damit verbundenen Versprechungen sind nicht uberprufbar. Dadurch erfullt Religion die Voraussetzungen eines Glaubensgutes. Bei Glaubensgutern sieht sich die Abnehmerseite immer einem Fehlinformationsrisiko durch die Anbieter ausgesetzt. So dienen viele Bestandteile von Religionen primar der Steigerung der Glaubwurdigkeit, indem der Eindruck geschaffen wird, man habe es mit einem ernst zu nehmenden Anbieter qualitativ hochwertiger Leistungen zu tun. Der Markt fur Religion kann durch wenige deregulierende Massnahmen und regulierende Eingriffe effizient gestaltet werden.
Die Arbeit zeigt das traditionell haushaltsrechtliche Anliegen der Regelungen zur Auftragsvergabe auf. Sie wendet sich der voneinander abweichenden Entwicklung des Vergaberechts in Staat und Kirche zu und begrundet vor dem Hintergrund einer Vielzahl ungeklarter Fragen im europarechtlich bestimmten staatlichen Vergaberecht, warum die evangelischen Landeskirchen in Deutschland keine oeffentlichen Auftraggeber sind. Fur staatlich gefoerderte kirchliche Auftrage werden die Voraussetzungen und Moeglichkeiten untersucht, religionsspezifische Anliegen bei der Auftragsvergabe einzubeziehen.
Antidiskriminierung ist eines der beherrschenden Themen der europaischen Integration. Die Arbeit setzt sich umfassend mit Auslegung und Wirkungsweise der Ermachtigungsgrundlage Art. 13 EG sowie der auf ihr beruhenden Richtlinie 2000/78/EG auseinander. Der Schwerpunkt der Eroerterungen liegt dabei auf der Frage, inwieweit das in Deutschland etablierte Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften durch europarechtliche Massnahmen zur Bekampfung von Diskriminierungen aus Grunden der Religion, Weltanschauung oder der sexuellen Ausrichtung beeinflusst, ggf. eingeschrankt werden kann. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie gelegt, welcher Rechtfertigungsmoeglichkeiten zugunsten kirchlicher Anforderungen im Rahmen des Dienst- und Arbeitsrechtes ("Loyalitatsobliegenheiten") enthalt. Deren Reichweite und Grenzen im Hinblick auf das Prinzip der "christlichen Dienstgemeinschaft" werden eingehend untersucht.
Lebensfuhrungspflichten sind regelmassig Gegenstand rechtstheoretischer Diskussionen und Untersuchungen, spielen aber vor allem auch in der kirchen- und arbeitsrechtlichen Praxis eine bedeutende Rolle. Die besondere Problematik dieses Themas liegt darin, dass in den Augen der OEffentlichkeit die private Lebensfuhrung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Ausweis der Glaubwurdigkeit kirchlicher Verkundigung angesehen wird, die rechtliche Ausformung und praktische Durchsetzung bestimmter Pflichten aus diesem Bereich aber auf erhebliche Schwierigkeiten stoesst. Dies wird vor allem dadurch bedingt, dass kirchlicher Dienst in unterschiedlichen Formen wahrgenommen wird, namlich in oeffentlich-rechtlichen Dienstverhaltnissen, in privatrechtlichen Anstellungsverhaltnissen und als ehrenamtlicher Dienst. Die Arbeit beschaftigt sich insbesondere auch mit Fragen in dem zuletzt genannten Bereich.
"Kirchenasyl" steht fur die sich seit etwa 15 Jahren haufenden Falle einer kirchlichen Unterbringung von Fluchtlingen zum Schutz vor staatlicher Abschiebung. Die Untersuchung beschaftigt sich im ersten, empirischen Teil mit der Entwicklung dieses Phanomens. Die Motive der Beteiligten, kirchlicherseits und staatlicherseits, werden ebenso untersucht wie ihre gegenseitigen Reaktionen bei der Gewahrung eines Kirchenasyls. Besondere Aufmerksamkeit wird der vielschichtigen innerkirchlichen Diskussion gewidmet. Der zweite, juristische Teil fragt nach den einfachrechtlichen und verfassungsrechtlichen Implikationen des Kirchenasyls. Der Autor sucht die rechtliche Loesung dabei vor allem im Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Sein Ergebnis koennte dem Staat und der Kirche einen Ansatz fur die Beilegung dieses gesellschaftlichen und politischen Konflikts weisen.
Mit dieser Arbeit liefert der Verfasser - unter vollstandiger Verarbeitung der englischsprachigen Literatur - die erste Darstellung der Rechts- und Ordnungsgestalt der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in deutscher Sprache. Dabei wird nach einer Einfuhrung in die Geschichte und Doktrin der Kirche ein besonderer Schwerpunkt auf das Kirchenverfassungsrecht und die innere Ordnung der Kirche gelegt. Schliesslich folgt eine Darstellung uber die Doktrin und die Praxis des staatskirchenrechtlichen Verstandnisses. Das Ziel des Buches ist es, in ubersichtlicher Systematisierung eine nutzliche Aufbereitung der Normen und Ordnungsstrukturen der Kirche Jesu Christi zu bieten. Gleichzeitig soll durch den gewahrten Einblick ein sachlicher Beitrag zur Entwicklung eines Klimas religioeser und weltanschaulicher Toleranz geleistet werden.
La question de l'obligation pour les femmes de porter un voile ou de se couvrir la chevelure a ete traitee par les sociologues dans son contexte social et politique. Mais l'histoire de ce voile, ses origines, sa tradition et donc sa signification meme, ont ete largement delaisses par la recherche. D'ou vient donc l'obligation pour les femmes de porter le voile? Est-elle veritablement religieuse? Est-elle, dans son essence, paienne, juive, chretienne, musulmane? Ou bien est-elle, en realite, issue de conflits psychologiques et sociaux vieux comme le monde? Les arguments utilises par les integristes pour voiler les femmes, ne seraient-ils pas eux-memes un voile, dissimulant la portee reelle de cette piece de vetement particuliere? La recherche historique permet de mieux saisir les enjeux du port obligatoire du voile par les femmes a une epoque ou les fanatismes religieux se developpent.
Zum ersten Mal wird anhand der Originalakten aus den Archiven des Malteserordens und preussischer Behoerden die Grundung der Rheinisch-Westfalischen Malteser-Genossenschaft erzahlt. Zusammen mit einer Vereinigung in Schlesien bildete sie von der Mitte des vorherigen Jahrhunderts an die offizielle Vertretung des neunhundert Jahre alten Ordens vom Hl. Johannes in Deutschland, bis beide 1993 in der Deutschen Assoziation des Ordens zusammenfanden. Nach dem Ende des alten Grosspriorats Deutschland des Ordens in der Sakularisation suchten die Malteser aus den preussischen Westprovinzen in einem muhseligen und jahrelangen Ringen ihren Platz im nach wie vor altem Denken verhafteten Orden und der liberal gepragten preussischen Gesellschaft. Beobachtungen zur Stellung der Genossenschaft im politischen Katholizismus der Zeit und vor dem Hintergrund der Lage des Adels im Rheinland und in Westfalen werden hier zum ersten Mal getroffen. Fur den Malteserorden ist die Genossenschaft bei der Entwicklung neuer Mitgliederstrukturen hoch bedeutsam.
Das die Ungultigkeit der Ehe bewirkende Fehlen des Konsenses wird im Anschluss an eine in der Kanonistik vorherrschende Interpretation seit dem CIC/1917 nur anerkannt, wenn es sich darstellt als ein vorsatzlicher Ausschluss der Ehe. Dabei handelt es sich angesichts des personalistischen Eheverstandnisses im CIC/1983 um eine Engfuhrung, die ein Relikt des CIC/1917 ist und aus seiner Sicht der Ehe resultiert. Ausgehend von Urteilen dioezesaner Gerichte und der Diskussion um den fehlenden Ehewillen in der angelsachsischen Kanonistik sowie anhand ausgewahlter Urteile der Roemischen Rota weist die Studie nach, dass im Unterschied zu den Partialsimulationen nicht erst ein "positiver Willensakt", sondern bereits das Fehlen des Mindestwillens als mangelndes intentionales Erfassen der Lebensgemeinschaft Ehe deren Ungultigkeit bewirkt.
How has a legal tradition determined by men affected the lives of women? What are the traditional Jewish views of marriage, divorce, sexuality, contraception, abortion? "Women and Jewish Law "gives contemporary readers access to the central texts of the Jewish religious tradition on issues of special concern to women. Combining a historical overview with a thoughtful feminist critique, this pathbreaking study points the way for "informed change" in the status of women in Jewish life.
Sovereignty is the vital organizing principle of modern international law. This book examines the origins of that principle in the legal and political thought of its most influential theorist, Jean Bodin (1529/30-1596). As the author argues in this study, Bodin's most lasting theoretical contribution was his thesis that sovereignty must be conceptualized as an indivisible bundle of legal rights constitutive of statehood. While these uniform 'rights of sovereignty' licensed all states to exercise numerous exclusive powers, including the absolute power to 'absolve' and release its citizens from legal duties, they were ultimately derived from, and therefore limited by, the law of nations. The book explores Bodin's creative synthesis of classical sources in philosophy, history, and the medieval legal science of Roman and canon law in crafting the rules governing state-centric politics. The Right of Sovereignty is the first book in English on Bodin's legal and political theory to be published in nearly a half-century and surveys themes overlooked in modern Bodin scholarship: empire, war, conquest, slavery, citizenship, commerce, territory, refugees, and treaty obligations. It will interest specialists in political theory and the history of modern political thought, as well as legal history, the philosophy of law, and international law.
International Transactions in Goods: Global Sales in Comparative
Context explains the complex transactional structures common in
international sales, from both an international and a domestic
legal perspective. In a straightforward, accessible style, this
course book sets out typical business models and commercial
practices, including sample legal and commercial documents, and
outlining the laws that govern them. Closely attuned to practice,
this course book covers transactions on a commercial scale and
gives full treatment not only to legal topics, but also payment,
security, carriage, and insurance, addressing both traditional
topics such as letters of credit, bills of lading, and the
Incoterms, as well as modern practices like electronic funds
transfers, and waybills. Martin Davies and David V. Snyder
emphasize the strategic questions that lawyers and businesses face
when negotiating and documenting deals, and when litigating
transactions that have gone awry. As many of the strategies revolve
around choice of governing law, the book treats not only
international law, particularly the UN Convention on the
International Sales of Goods (CISG), but also exemplary domestic
laws from both common law and civil law jurisdictions, including
the US Uniform Commercial Code (UCC), English law, French law, and
German law.
Der vorliegende Sammelband entstand aus Anlass der Ehrenpromotion von Zenon Kardinal Grocholewski an der Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen im Sommersemester 2017.
De processibus matrimonialibus/DPM ist eine Fachzeitschrift zu Fragen des kanonischen Ehe- und Prozessrechtes. DPM erscheint jahrlich im Anschluss an das offene Seminar fur die Mitarbeiter des Konsistoriums des Erzbistums Berlin de processibus matrimonialibus.
Inhalt: Ueli Friederich: Rechtliche und praktische Fragen zum Zusammen-schluss von Kirchgemeinden - Thomas Plaz-Lutz: "Ouvrir et prendre en garde" Aspekte einer Topographie von Freiraumen. Grundsatzliche Bemerkungen zu Kirchgemeindezusammenschlussen - Ralph Kunz/Thomas Schlag: Gemeindeautonomie und Zuordnungsmodell in reformierter Perspektive. Kirchentheoretische Orientierungen und Folgerungen fur die kirchenleitende Praxis - Rene Pahud de Mortanges: Die rechtliche Regelung der Spitalseelsorge in der Schweiz
De processibus matrimonialibus/DPM ist eine Fachzeitschrift zu Fragen des kanonischen Ehe- und Prozessrechtes. DPM erscheint jahrlich im Anschluss an das offene Seminar fur die Mitarbeiter des Konsistoriums des Erzbistums Berlin de processibus matrimonialibus.
Der Verein "Fundare e.V., Gemeinnutziger Verein zur Foerderung des Stiftungswesens" hat sich zum Ziel gesetzt, zu einer aufbluhenden Stiftungskultur in Deutschland beizutragen. Dazu sollen insbesondere die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen des Stiftens erforscht werden. Der Erfullung dieser Aufgabe dient die Zeitschrift "Die Stiftung - Jahreshefte zum Stiftungswesen". Sie beinhaltet in ihrer elften Ausgabe die Vortrage, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten "11. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universitat Bochum" unter dem Globalthema "Die Zukunft der Stiftung" gehalten wurden. Daruber hinaus haben noch weitere Beitrage Aufnahme gefunden. Es werden nicht nur eingehend zivilrechtliche, sondern auch verwaltungs- und steuerrechtliche Problematiken des Stiftungsrechts beleuchtet, wobei die aktuellen Themen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht nicht vernachlassigt werden. |
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