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Books > Law > Other areas of law > Ecclesiastical (canon) law
Winner of two 1990 Christianity Today Awards: Readers' Choice (1st place; theology doctrine) and Critics' Choice (1st place; theology doctrine). A 1989 ECPA Gold Medallion Award winner How did the books of the Bible come to be recognized as Holy Scripture? Who decided what shape the canon should take? What criteria influenced these decisions? After nearly nineteen centuries the canon of Scripture remains an issue of debate. Protestants, Catholics, and Orthodox all have slightly differing collections of documents in their Bibles. Martin Luther, one of the early leaders of the Protestant Reformation, questioned the inclusion of the book of James in the canon. And many Christians today, while confessing the authority of all of Scripture, tend to rely on only a few books and particular themes while ignoring the rest. Scholars have raised many other questions as well. Research into second-century Gnostic texts have led some to argue that politics played a significant role in the formation of the Christian canon. Assessing the influence of ancient communities and a variety of disputes on the final shaping of the canon call for ongoing study. In this significant historical study, F. F. Bruce brings the wisdom of a lifetime of reflection and biblical interpretation to bear on questions and confusion surrounding the Christian canon of Scripture. Adept in both Old and New Testament studies, he brings a rare comprehensive perspective to the task. Though some issues have shifted since the initial publication of this classic book, it remains a significant landmark and touchstone for further studies.
Die Studie erschliesst einen neuen Zugang zur "Liebe". Der Autor untersucht Liebe nicht lediglich als sinnlichen Affekt, sondern als Grundausrichtung auf das Gute. Seine rein philosophische Argumentation geht den Gegebenheiten der Erfahrung auf den Grund. Das Buch beginnt mit der Darstellung von Liebe als "Prinzip des Seins". Das in Evolution befindliche Sein des Kosmos weist auf das Goettliche als "sich verstroemende Liebe" hin. Liebe erscheint als Aufbauprinzip einer Seinsordnung, die zum Beispiel Ehe und Familie begrundet. Es folgt eine Betrachtung der Liebe als Prinzip des sinnlichen und des geistigen Erkennens. Die Betrachtung kulminiert in einem abschliessenden Teil mit einer Reflexion der Liebe als "Prinzip des Handelns" gegenuber dem Sein, der eigenen Person, den Mitmenschen und der Natur.
Die Autoren des Buches stellen die Geschichte der Budweiser Dioezese dar und reflektieren hierbei aktuelle Forschungsansatze. Das Buch zeichnet ein komplexes Bild der Entstehung und territorialen wie verwaltungstechnischen Entwicklung der Dioezese in den Jahren 1785-1850. Die Autoren arbeiten mit neuen Perspektiven die wirtschaftlichen Bedingungen heraus und dokumentieren die Tatigkeit der einzelnen Bischoefe, des bischoeflichen Konsistoriums und Kapitels. Dieses Buch bietet eine grundliche und systematische Analyse verschiedener Facetten des Lebens der Geistlichen in Sudboehmen: besondere Aufmerksamkeit gilt ihrer sozialen und nationalen Herkunft, ihrer Ausbildung und Erziehung sowie ihrem Alltag und ihren Aktivitaten.
Diese Festgabe von Kollegen, Schulern und Freunden zum 75. Geburtstag von Ernst Ludwig Grasmuck, dem fruheren Inhaber des Lehrstuhls fur Kirchengeschichte und Patrologie an der Fakultat Katholische Theologie der Otto-Friedrich-Universitat Bamberg, umfasst Beitrage, die zeitlich von moeglichen Vorformen des biblischen Monotheismus bis zu modernen verfassungsrechtlichen Fragen der roemisch-katholischen Kirche reichen. Thematische Schwerpunkte bilden die Ausbildung einer christlichen Theologie in der Spatantike, das Verhaltnis zwischen Philosophie und Theologie, Reformbestrebungen monastischer Orden, kirchengeschichtliche Ereignisse von der Reformation bis in das 20. Jahrhundert sowie das spannungsvolle Verhaltnis von Kirchenleitung und Laien in Vergangenheit und Gegenwart.
Inhalt: Wolfgang Lienemann: Theologische Grundlagen und Entwicklungen des heutigen Kirchenrechts in evangelischer Sicht - Christian R. Tappenbeck: Die Weiterentwicklung des bernischen Verhaltnisses "Kirche - Staat" nach dem Entwurf des Landeskirchengesetzes. Gedanken aus der Perspektive der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn - Christoph Winzeler: Der Nutzen von Religion - rechtliche Orientierungen
Die Beitrage untersuchen disziplinubergreifend das Phanomen Migration. Die AutorInnen betrachten Migration als ein konstitutives Element der Menschheitsgeschichte und als globales Zukunftsthema. Spatestens seit Beginn der Fluchtlingswelle aus Syrien nach Europa und auch OEsterreich in den Sommermonaten 2015 ist diese Thematik integraler Bestandteil medialer, politischer und oeffentlicher Kontroversen. Migration ist kein modernes Phanomen. Wanderungsprozesse aufgrund existenzieller Bedrohungen oder Hoffnung auf bessere Lebensbedingungen anderswo hat es immer gegeben. Die BeitragerInnen diskutieren Migration aus den Perspektiven der Theologie, Philosophie und der Kunstwissenschaft. Die Bandbreite der Sujets reicht hierbei von alttestamentarischen Bibelstellen bis hin zum Europa der Neuzeit, uber Kolonialismus, Imperialismus und Globalisierung. Aus kunstwissenschaftlicher Perspektive wird der Migrationsbegriff hinsichtlich unterschiedlicher Epochen und Kunstgattungen aufbereitet.
Neben den Bischoefen waren es vor allem die Domkapitel, auf denen uber Jahrhunderte das System der Reichskirche wesentlich fusste. Fur den Zeitraum vom Abschluss des Wiener Konkordats 1448 bis zur Sakularisation 1803 unterzieht der Autor die verfassungsrechtlichen Grundzuge von insgesamt 74 mitteleuropaischen Domkapiteln einer vergleichenden Analyse. Vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklungen tritt bei der Untersuchung der inneren Organisation, der Kollation der Kanonikate und AEmter sowie der Idoneitatskriterien und Obliegenheiten ein vielschichtiges Bild zutage. So kann der Autor neben einer bemerkenswerten rechtlichen Vielfalt auch gemeinsame Rechtstraditionen aufzeigen.
Ce volume recueille des etudes d'oeuvres quebecoises et francaises considerees dans leur relation au fait religieux. A partir des ecrits des jesuites et des moniales en Nouvelle-France, en passant par les modeles offerts par Moliere et Chateaubriand, on suit le parcours, sinueux et parfois paradoxal, de l'autonomisation progressive du champ litteraire. Les analyses portent sur les strategies d'affirmation, de contournement, d'oubli ou de detournement du religieux adoptees par des auteurs comme Rejean Ducharme, Anne Hebert, Michel Tournier ou Nelly Arcan. Cette perspective diachronique et transatlantique contribue a faire emerger les points de contact entre les oeuvres, en creant un jeu de miroirs et de reflets fecond, dans lequel la relation au religieux s'impose comme un enjeu, parfois sous-jacent mais pourtant central, de la litterature contemporaine.
Das Buch bietet eine systematische Darstellung des Patroziniums, naherhin des Kirchenpatroziniums sowie des titulus ecclesiae gemass c. 1218 CIC/83. Das Patrozinium stellt im Leben und in der Froemmigkeit der katholischen Kirche eine Realitat dar, die nur selten hinterfragt wird. Kirchenwidmungen und Kirchendedikationen gehoeren jedoch zu den wichtigsten Feiern fur das Leben einer Ortskirche und viele kirchenrechtliche Detailfragen schliessen sich an Bau, Widmung und Weihe einer Kirche an. Der Autor analysiert speziell die rechtshistorische Evolution sowie die geltende universalkirchenrechtliche Normierung aus theologischer sowie kanonistischer Perspektive.
De processibus matrimonialibus/DPM ist eine Fachzeitschrift zu Fragen des kanonischen Ehe- und Prozessrechtes. DPM erscheint jahrlich im Anschluss an das offene Seminar fur die Mitarbeiter des Konsistoriums des Erzbistums Berlin de processibus matrimonialibus.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert in seinem Art. 7 III allen Religionsgemeinschaften das subjektive Recht, fur diejenigen Schuler, die ihrem Bekenntnis angehoeren, an oeffentlichen Schulen Religionsunterricht abzuhalten. Neben den grossen christlichen Religionsgemeinschaften macht mittlerweile auch eine Vielzahl kleinerer Religionsgemeinschaften in zahlreichen Bundeslandern von diesem Recht Gebrauch. Wahrend aber sowohl der Religionsunterricht der beiden deutschen Grosskirchen als auch der mittlerweile in einigen Bundeslandern eingefuhrte muslimische Religionsunterricht bereits Gegenstand zahlreicher Abhandlungen in der juristischen Fachliteratur in Deutschland waren, wurde zum Religionsunterricht durch andere kleinere Religionsgemeinschaften bislang nur wenig veroeffentlicht. Diesen Mangel versucht die Untersuchung zu beheben, indem sie zum einen die aktuelle Situation hinsichtlich des Religionsunterrichts kleinerer Religionsgemeinschaften an oeffentlichen Schulen in Deutschland darstellt und zum anderen die zu diesem Zwecke zwischen Kultusministerien und Religionsgemeinschaften getroffenen Vereinbarungen einer rechtlichen Wurdigung unterzieht.
Wie ist es moeglich, Burger Europas und gleichzeitig Muslim zu sein? Die Autorin vergleicht aus differenzhermeneutischer Perspektive die Antworten von drei zeitgenoessischen muslimischen Denkern. Sie zeigen, dass Europa und Islam durchaus zusammen gedacht werden koennen. Durch den Vergleich wird aber auch ein innerislamisches Spannungsfeld deutlich. Dieses bildet nicht nur die Vielfalt islamischer Wege ab, sondern stellt auch die kategoriale Unterscheidung von "islamisch" und "nichtislamisch" in Frage. Unter Betrachtung von Fragen der Partizipation, der Religionsfreiheit und des Miteinanders in einer wertepluralen Gesellschaft sind diese muslimischen Ansatze wertvolle Stimmen im Diskurs, wenn es nicht mehr nur darum geht, ob der Islam in Europa beheimatet werden kann - sondern "wie".
Ausgangspunkt dieses Buches ist die seit Jahrzehnten im oeffentlichen Sachenrecht umstrittene Frage, ob eine Widmung dingliche Rechtsfolgen ausloest. Trotz der gegenlaufigen Entscheidung im Hamburger Stadtsiegelfall sind in der Rechtsprechung im Falle widmungswidriger Nutzung einer oeffentlichen Sache Stoerungsbeseitigungsanspruche fur den oeffentlichen Sachherrn anerkannt worden, die gesetzlich nicht geregelt sind. Hier setzt der Autor an. Er untersucht, ob und welche Sicherungsmoeglichkeiten fur die diversen oeffentlichen Sachen nach oeffentlichem (Sachen-)Recht bestehen. Das Strassen- und Wasserrecht stellt gesetzliche Grundlagen fur Sicherungsinstrumente bereit. Im UEbrigen hat eine Widmung keine sachenrechtliche Wirkung. Insbesondere scheidet Gewohnheitsrecht als Grundlage von Sicherungsinstrumenten aus.
Der Autor erforscht die Anwendungsdynamiken des islamischen Rechts (fiqh) in wandelnden Kontexten anhand der Werke von Hayreddin Karaman, einem beruhmten islamischen Rechtsgelehrten in der Turkei. Dabei analysiert er die Entwicklungen chronologisch seit dem Beginn in der Prophetenperiode und die wissenschaftlichen Entfaltungen der Nachfolgezeit bis in die sakulare Postmoderne. Anhand der diachronischen Forschungsmethode untersucht der Autor die innovative fiqh-Anwendung bei Karaman und zeigt seine Methode auf. Es geht hierbei um die Anknupfung an die Tradition und die daraus gewonnene Innovation in ihrem wissenschaftlich-argumentativen Diskurs. Auf kritischer Grundlage begegnet Karaman den Herausforderungen eines innovativen Aufschwungs in der sakularen Postmoderne.
Die katholische Kirche sieht sich haufig der Kritik ausgesetzt, die Menschenrechte hatten zu jeder Zeit gegen ihren erbitterten Widerstand durchgesetzt werden mussen. Die Kirche selbst nimmt hingegen fur sich in Anspruch, Initiatorin und "oberste Huterin der Menschenrechte" zu sein. Diese Arbeit verfolgt das Ziel, anhand der Beobachtung der weltlichen Menschenrechtsentwicklung und ihrer sichtbaren Auspragungen in Rechtsdokumenten sowie der jeweiligen offiziellen Stellungnahmen der Kirchen hierzu herauszufinden, wie die innerkirchliche Entwicklung zum Thema Menschenrechte tatsachlich, also frei von ideologischen Ansichten war. Neben der historischen Untersuchung wird auch der Frage nachgegangen, wie die Kirche heute in ihrem Lehrverstandnis und vor allem ihrer Gesetzgebung im CIC/1983 zu der Frage der Menschenrechte steht.
Der Verein Fundare e.V., ein gemeinnutziger Verein zur Foerderung des Stiftungswesens, hat es sich zum Ziel gesetzt, zu einer aufbluhenden Stiftungskultur in Deutschland beizutragen. Dazu sollen insbesondere die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen des Stiftens erforscht werden. Der Erfullung dieser Aufgabe dient die Zeitschrift Die Stiftung - Jahreshefte zum Stiftungswesen. Sie beinhaltet in ihrer neunten Ausgabe vor allem die Vortrage, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten 9. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universitat Bochum gehalten wurden. Daruber hinaus haben noch weitere Beitrage Aufnahme gefunden. Es werden nicht nur eingehend zivilrechtliche, sondern auch verwaltungs- und steuerrechtliche Problematiken des Stiftungsrechts beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem in der Praxis viel diskutierten Thema "Compliance", wobei die aktuellen Themen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht nicht vernachlassigt werden.
Der Islamische Staat in Syrien und im Irak, die Massaker von Boko Haram in Nigeria - immer neue religioes motivierte Terrorakte rufen weltweite Betroffenheit hervor, auch unter glaubigen Menschen. Weder Bibel noch Koran rechtfertigen einfach jegliche Gewalttat oder Krieg im Namen Gottes, wenn man sich mit Sprache und Sinn dieser Texte kritisch auseinandersetzt. Der Tagungsband der 16. OEkumenischen Sommerakademie Kremsmunster 2014 dokumentiert Vortrage mit unterschiedlichem konfessionellen, religioesen und weltanschaulichen Hintergrund. Sie alle beschaftigen sich mit der Thematik religioes motivierter Gewalt aus der Perspektive der Philosophie, der Praktischen Theologie und Religionspadagogik, der Religions-, Bibel- und Islamwissenschaft. Zu Wort kommen auch Reprasentanten der Friedensarbeit im Militar, in christlichen Vereinigungen und in der kirchlichen Pastoral.
Sowohl in der OEffentlichkeit als auch innerkirchlich wird der Katholischen Kirche zuweilen vorgehalten, dass ihre Vermoegens-, Finanz- und Ertragslage intransparent sei. Ein Instrument, solche Informationsasymmetrien zu verringern, ist die Rechnungslegung, die auch im Codex luris Canonici kodifiziert ist. Nicht spezifiziert ist jedoch, welche normativen Anforderungen an die Rechnungslegung zu stellen sind. In dieser Arbeit geht es daher um die Bestimmung von Grundsatzen ordnungsmassiger Rechnungslegung (GoR) fur ein gesamtkirchliches Vermoegensrecht, das kanonische und betriebswirtschaftliche Betrachtungsweisen verbindet. Das dieser Arbeit zugrunde gelegte kaufmannische Rechnungslegungskonzept hat Besonderheiten des Kirchenrechts zu berucksichtigen, die sich z. B. in den Pensionsverpflichtungen gegenuber Priestern zeigen. Auf der Grundlage der GoR werden die Besonderheiten der Rechnungslegung der Katholischen Kirche am Beispiel der Pensionsverpflichtungen gegenuber Priestern konkretisiert.
Die Beitrage des spanischen Spatscholastikers Francisco Suarez (1548-1617) zur juristischen Methodenlehre wurden bis jetzt wenig erforscht. Das Ziel dieses Buches ist es, durch ausschliessliche Arbeit an den Quellen seine Theorie der Interpretation des Gesetzes umfassend darzustellen. Die Untersuchung widmet sich dem Begriff des Gesetzes und den verschiedenen Interpretationsverfahren. Durch die Berufung auf Gott als Gesetzgeber und seinen persoenlichen Glauben gelingt es Suarez stets, seiner Theorie eine grundlegende und letzte Einheit zu geben.
In der historisch islamischen Welt gibt es seit langerem ein Bewusstsein fur problematische Vorstellungen uber Geschlechterverhaltnisse auch gerade in Zusammenhang mit Deutungen bestimmter Koranpassagen. Der Tafsir (Koranexegese) ist ein historisch gewachsenes und immer noch ausserst populares Genre innerhalb der gelehrsamen islamischen Literatur und als solches auch Ort fur die religioese Verhandlung von Geschlechterrollen. Die vorliegende Studie untersucht 21 dieser Tafsirwerke auf ihren Umgang mit Geschlechterrollenvorstellungen in Bezug auf die Familie und bei der Zeugenschaft.
Die Arbeit behandelt die Problematik der Politisierung bzw. Sakralisierung arabischer Begriffe sowie das Verhaltnis von Religion und Politik im Islam. Die Geschichte des Islam zeigt, dass die Bereiche des Religioesen und des Politischen nicht eins sein koennen, allerdings werden sie fur bestimmte Ziele miteinander verwoben. Der Islam unterscheidet zwischen beiden Bereichen und wendet sich demnach prinzipiell nicht gegen die Sakularisierung des politischen Bereichs. Eine Vereinbarung der Scharia mit dem Sakularismus koennte anhand des maslaha-Prinzips (Gemeinwohl) erreicht werden, da der Gesetzgeber (Gott) auf das Wohl der Menschen abzielt. Dient der Sakularismus im oeffentlichen Bereich dem Menschenwohl, so lasst er sich mit der Intention Gottes vereinbaren und islamisch begrunden.
Der Verein Fundare e.V., Gemeinnutziger Verein zur Foerderung des Stiftungswesens hat es sich zum Ziel gesetzt, zu einer aufbluhenden Stiftungskultur in Deutschland beizutragen. Dazu sollen insbesondere die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen des Stiftens erforscht werden. Der Erfullung dieser Aufgabe dient die Zeitschrift Die Stiftung - Jahreshefte zum Stiftungswesen. Sie beinhaltet in ihrer siebten Ausgabe vor allem die Vortrage, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten 7. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universitat Bochum gehalten wurden. Daruber hinaus haben noch weitere Beitrage Aufnahme gefunden. Es werden nicht nur eingehend zivilrechtliche, sondern auch verwaltungs- und steuerrechtliche Problematiken des Stiftungsrechts beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Wurdigung der letztjahrigen Entwicklungen im Stiftungsrecht durch die Stiftungsrechtsreform 2002, wobei auch die aktuell viel diskutierten Themen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht nicht vernachlassigt werden.
Diese Gedenkschrift wurdigt Carl Gerold Furst als Wissenschaftler, der sich durch sein kompetentes und selbstloses Engagement hohe Verdienste um Lehre und Praxis des kanonischen Rechtes erworben hat. Die im Band enthaltenen Beitrage weisen eine breite Vielfalt auf: Sie behandeln vor allem das materielle Recht der Katholischen Ostkirchen, aber auch das der Lateinischen Kirche sowie die kirchliche Rechtsgeschichte. Auf diese Weise ergeben Sie ein Spiegelbild der weit gefacherten Forschungsschwerpunkte von Carl Gerold Furst, der am 7. August 2012 verstorben ist, dessen Lebenswerk gleichwohl eng mit der Erstellung des CCEO verbunden bleiben wird. Aus seinen Mitgliedschaften in zahlreichen bedeutenden wissenschaftlichen und kirchlichen Gremien sei lediglich eine ihn besonders pragende erwahnt: Von 1978 bis 1990 war Furst Konsultor der Papstlichen Kommission fur die Revision des Rechts der Katholischen Ostkirchen und somit massgeblich an der Erstellung des Gesetzbuches fur die orientalischen Katholischen Kirchen beteiligt. Papst Johannes Paul II. erwahnte Furst bei der Vorstellung dieses Codex namentlich. Sein Heimatland OEsterreich verlieh dem geburtigen Wiener das "Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst I. Klasse", Johannes Paul II. zeichnete ihn mit dem Orden eines Grossoffiziers (Komtur mit Stern) des Papstlichen Gregoriusordens aus.
Zunehmend wird Religion als ein stoerender Faktor fur das gesellschaftliche Zusammenleben wahrgenommen. Dennoch enthalten Religionen eigene Ressourcen, die Autonomie des Politischen zu achten. Diese Ressourcen werden in dem Band prazise beschrieben. Dabei spielt der Toleranzbegriff eine erhebliche Rolle. Toleranz beschreibt nicht nur das Verhaltnis der Religionen zu Andersdenkenden, sondern auch umgekehrt das Verhaltnis nicht-religioeser Personen und Institutionen zu den Religionen. Dabei enthalt der Toleranzbegriff mehrere ethische Paradoxien, die eine theologische Interpretation erforderlich machen. Ohne eine theologische Bestimmung bleibt Toleranz ein widerspruchliches Konzept fur das friedliche Zusammenleben. Diese These wird auf prinzipieller und praktischer Ebene begrundet. |
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