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Books > Law > Other areas of law > Ecclesiastical (canon) law
Inhalt: Ueli Friederich: Rechtliche und praktische Fragen zum Zusammen-schluss von Kirchgemeinden - Thomas Plaz-Lutz: "Ouvrir et prendre en garde" Aspekte einer Topographie von Freiraumen. Grundsatzliche Bemerkungen zu Kirchgemeindezusammenschlussen - Ralph Kunz/Thomas Schlag: Gemeindeautonomie und Zuordnungsmodell in reformierter Perspektive. Kirchentheoretische Orientierungen und Folgerungen fur die kirchenleitende Praxis - Rene Pahud de Mortanges: Die rechtliche Regelung der Spitalseelsorge in der Schweiz
De processibus matrimonialibus/DPM ist eine Fachzeitschrift zu Fragen des kanonischen Ehe- und Prozessrechtes. DPM erscheint jahrlich im Anschluss an das offene Seminar fur die Mitarbeiter des Konsistoriums des Erzbistums Berlin de processibus matrimonialibus.
Der Verein "Fundare e.V., Gemeinnutziger Verein zur Foerderung des Stiftungswesens" hat sich zum Ziel gesetzt, zu einer aufbluhenden Stiftungskultur in Deutschland beizutragen. Dazu sollen insbesondere die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen des Stiftens erforscht werden. Der Erfullung dieser Aufgabe dient die Zeitschrift "Die Stiftung - Jahreshefte zum Stiftungswesen". Sie beinhaltet in ihrer elften Ausgabe die Vortrage, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten "11. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universitat Bochum" unter dem Globalthema "Die Zukunft der Stiftung" gehalten wurden. Daruber hinaus haben noch weitere Beitrage Aufnahme gefunden. Es werden nicht nur eingehend zivilrechtliche, sondern auch verwaltungs- und steuerrechtliche Problematiken des Stiftungsrechts beleuchtet, wobei die aktuellen Themen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht nicht vernachlassigt werden.
Das Buch untersucht in unterschiedlichen raumlichen Kontexten den Zusammenhang von Religion und Politik vom 7. Jahrhundert bis in die jungste Vergangenheit. Aus historischer, theologisch-systematischer und literaturwissenschaftlicher Perspektive werden die Verflechtung der Religion mit Macht und Gewalt sowie der Umgang mit religioeser Pluralitat in der Vergangenheit vor Augen gefuhrt. Besondere Aufmerksamkeit finden die Weltreligionen Christentum und Islam. Die AutorInnen analysieren die Wurzeln aktueller Problemlagen und die vielfaltige politische Instrumentalisierung des Religioesen sowie die Grundkonstellationen im historischen Wandel.
Das Werk behandelt die Frage der Zustandigkeit zur Ordnung der Liturgie aus einem kirchenrechtshistorischen Blickwinkel und zieht einen Vergleich zum geltenden Recht. Speziell stellt der Autor eine kompakte Darstellung der Entwicklung der papstlichen Reservation vor und bezieht im Rahmen des Gewohnheitsrechts das Recht des Dioezesanbischofs mit ein. Zusatzlich legt er die Quellen des Kanon 1257 CIC/1917 in deutscher UEbersetzung vor sowie einige Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles nach 1917. Der Vergleich zum Codex Iuris Canonici von 1983 findet auf allen relevanten Ebenen statt und behandelt als neue Autoritat zusatzlich die Bischofskonferenz.
Der Verein "Fundare e.V., Gemeinnutziger Verein zur Foerderung des Stiftungswesens" hat sich zum Ziel gesetzt, zu einer aufbluhenden Stiftungskultur in Deutschland beizutragen. Dazu sollen insbesondere die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen des Stiftens erforscht werden. Der Erfullung dieser Aufgabe dient die Zeitschrift "Die Stiftung - Jahreshefte zum Stiftungswesen". Sie beinhaltet in ihrer zehnten Ausgabe die Vortrage, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten "10. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universitat Bochum" unter dem Globalthema "Stiftung in Veranderung" gehalten wurden. Es werden nicht nur eingehend zivilrechtliche, sondern auch verwaltungs- und steuerrechtliche Problematiken des Stiftungsrechts beleuchtet, wobei die aktuellen Themen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht nicht vernachlassigt werden.
Der Wiederaufbau von in der NS-Zeit zerschlagenen Strukturen innerhalb der katholischen Kirche steht im Zentrum dieses Buches. Die Darstellung erfolgt sowohl auf gesamtoesterreichischer Ebene als auch auf der Ebene einzelner Dioezesen. Die Autoren berucksichtigen ebenso die Reorganisation des kirchlichen Lebens in anderen christlichen Kirchen und decken zeitlich die ersten Nachkriegsjahrzehnte in OEsterreich, also die Grundungsphase der Zweiten Republik, ab. Zahlreiche prominente Theologen, Juristen und Historiker haben an diesem Sammelband mitgewirkt und schildern ihre Sicht der Dinge, die den weiteren Weg der Kirchen in der oesterreichischen Gesellschaft gepragt haben.
Das Bild des katholischen Priestertums hat sich seit Ende des II. Vatikanums 1965 verandert. Der Autor untersucht, ob der katholische Priester in einer sich wandelnden Gesellschaft seine Identitat als Repraesentatio Christi, seine Aufgaben sowie seine Stellung in der Kirche und in der Welt von heute gemass der Lehrdokumente und des Codex von 1983 erfullt. Die Erfahrung des Priestermangels in vielen Teilkirchen, insbesondere in der westlichen Welt, und die enorme Zunahme der Zahl der Priester und Priesteranwarter im Igbo-Land Nigerias zwingen zu einer inneren und ausseren Reflektion uber das Priestertum und das priesterliche Leben. Dieser Beitrag zielt darauf, die Identitat der katholischen Priester im Einklang mit dem II. Vatikanum und dem geltenden Recht zu reflektieren und zur Verbesserung der Berufspraxis beizutragen, nicht nur in der westlichen Welt, sondern vor allem in den katholischen Igbo-Dioezesen Nigerias.
Der Band geht auf eine internationale Konferenz in Erfurt zuruck und ist den aktuellen Beziehungen zwischen Christentum und Menschenrechten in Europa gewidmet. Die Veroeffentlichung der offiziellen Position der Russischen Orthodoxen Kirche zu den Menschenrechten im Jahre 2008 hat der Diskussion eine neue Dynamik verliehen und intensive Debatten in Ost- und Westeuropa ausgeloest. Die verschiedenen Beitrage behandeln einerseits das russische orthodoxe Dokument zu den Menschenrechten in seinen diversen Dimensionen, sowohl im russischen und breiteren orthodoxen Kontext als auch in seinem Verhaltnis zu den westlichen christlichen Kirchen und europaischen sakularen Akteuren und Institutionen. Andererseits werden Positionen zu den Menschenrechten aus katholischer und evangelischer Sicht auf pragnante Weise prasentiert und die Ambivalenzen des modernen Menschenrechtsdiskurses zwischen Sakularismus und Religion thematisiert.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet und sanktioniert nicht nur Benachteiligungen individueller, sondern auch kollektiver Art. Der Autor untersucht die Anforderungen des AGG an kollektive Rechtsakte, insbesondere an Tarif- und Betriebsnormen, aber auch an Vereinbarungen des "Dritten Weges" im kirchlichen Arbeitsrecht. Weitere Schwerpunkte des Buches sind die Bestimmung der Rechtsfolgen benachteiligender kollektiver Rechtsakte sowie die Vereinbarkeit der insoweit einschlagigen Normen des AGG und der dem Gesetz zugrunde liegenden Unionsrichtlinien mit dem Unionsprimarrecht und der EMRK.
Der Autor befasst sich mit dem Eheprozessrecht in Staat und katholischer Kirche. Dabei untersucht er das staatliche Verfahren in Ehesachen (Verfahren auf Scheidung der Ehe, Aufhebung der Ehe und auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten nach 121 Nr. 1-3 FamFG) und beschreibt im Anschluss daran das kirchliche Eheprozessrecht mit den beiden grundsatzlichen Moeglichkeiten der Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe und der Aufloesung des Ehebandes. In der folgenden rechtsvergleichenden Betrachtung werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Vor- und Nachteile der Verfahren herausgearbeitet. Das Buch eignet sich als Grundlage fur moegliche AEnderungen und Verbesserungen in beiden Rechtskreisen.
Wird die Religionsfreiheit vom Islam missbraucht? Michael Toebbens befasst sich in seinem Buch mit einem fur Europa sehr aktuellen Problem. In der Wahrnehmung der europaischen Bevoelkerung nimmt der Islam eine immer prasentere Stellung ein. Es geht die Befurchtung einer Islamisierung Europas um. Der Autor untersucht an einigen Beispielen, in welchem Ausmass islamischen Forderungen entsprochen wird. Dazu werden funf Lander der Europaischen Union miteinander verglichen und der Frage nachgegangen, ob das Menschenrecht der Religionsfreiheit zum Vehikel fur den Anspruch auf ein uberdehntes Recht auf Religionsausubungsfreiheit wird.
Dieser Band thematisiert die Religionen, und insbesondere den Islam, im Kontext des Globalisierungsprozesses bezuglich der religioesen Kollektivitat, Handlung und Bildung. Die Weltreligionen waren schon global, bevor die Globalisierung im heutigen Sinne anfing. Mit dem Beginn der Menschheitsgeschichte fanden sie sich auf dem Weg, wanderten uber die geographischen und geistigen Grenzen. Ihre Verbreitung schulden sie sogar dieser Wanderung. In der heutigen Zeit der Globalisierung gewinnen die Religionen auch eine strategische Bedeutung, weil sie geistige Grenzen mitmarkieren, globale Identitaten mitdefinieren und Massen mobilisieren koennen.
Der groesste muslimische Dachverband in Deutschland ist die DITIB e.V., de facto der deutsche Arm des - in Deutschland meistens als "Diyanet" bezeichneten - turkischen Prasidiums fur Diyanet-Angelegenheiten (DIB). DITIB e.V. gehoert dem Koordinationsrat der Muslime (KRM) an und verfugt dort in vielen Fragen uber eine Sperrminoritat. Die deutsche Politik hat die DITIB e.V. lange Zeit als privilegierten Ansprechpartner behandelt und tut dies zum Teil noch heute. Aus diesen Grunden ist das Thema fur die religionsverfassungsrechtliche Diskussion in Deutschland wie fur das Verstandnis der Situation in der Turkei von grosser wissenschaftlicher Bedeutung, es ist aber auch fur die religionspolitische Diskussion von erheblichem Interesse.
Die Domkapitel zahlen zu den traditionsreichsten Einrichtungen der katholischen Kirche. Infolge der nachkonziliaren Kodexreform kam es fur die Kathedralkapitel jedoch zum Verlust von Titel und Stellung des senatus episcopi an den neu eingerichteten Priesterrat und zu weiteren Veranderungen im Kanonikerrecht. Die Domkapitel waren nun dazu aufgerufen, ihre Statuten als zentrales Regelungsinstrument der inneren Organisation zu uberarbeiten und den neuen universalrechtlichen Vorgaben anzupassen. Die erneuerten Statuten der sieben bestehenden Domkapitel in OEsterreich und des Domkapitels von Brixen stehen im Mittelpunkt dieser Arbeit. Um unmittelbare Vergleiche zu ermoeglichen, werden die entsprechenden Regelungen zusammenschauend dargestellt. Neben der kirchenrechtlichen Bewertung geht es darum, Desiderate fur kunftige Entwicklungen zu formulieren.
Bei Ehenichtigkeitsverfahren wegen psychischer Eheunfahigkeit gemass c. 1095 ist der Richter auf Sachverstandigengutachten angewiesen. Das Ziel dieser Studie ist es, psychische Stoerungen auf ihre Auswirkungen auf die Ehefahigkeit zu untersuchen und darzustellen, welche konkreten Aufgaben der psychiatrische/psychologische Gutachter im Ehenichtigkeitsprozess hat, damit das Sachverstandigengutachten dem Richter als hilfreiches Beweismittel bei der Urteilsfindung dienen kann. Relevante psychische Stoerungen werden in ihrer Symptomatik, ihrer Natur und ihrem Verlauf aus Sicht der Psychologie und Psychiatrie erklart. Dabei wird auch diskutiert, wie sich die jeweiligen Stoerungen auf die Voraussetzungen fur eine gultige Eheschliessung auswirken koennen.
Medienreligion ist ein Massenphanomen. Jeder Mensch in der modernen Mediengesellschaft partizipiert in der einen oder anderen Weise an diesem Prozess der Verstandigung des Subjektes uber sich selbst und die Welt. Medienreligion versteht sich so als Vollzug der subjektiv-persoenlichen Anverwandlung medialer Sinnmuster. Was aber haben Kinofilme wie Der Herr der Ringe - Die Gefahrten, Lola rennt und Fight Club mit Religion zu tun? Und wie werden die religioesen Sinngehalte von Kinofilmen individuell angeeignet? Die Studie geht diesen Fragen in der Kombination von Werk- und Rezeptionsanalysen popularer Kinofilme nach und legt damit die erste empirische Untersuchung zur These der Medienreligion vor.
Das reformatorische Schriftprinzip gilt vielen als nicht mehr tragfahig. Grund dafur ist die Losloesung der Schriftautoritat von ihrer kritischen und heilsamen Wirkung in Gesetz und Evangelium. Dagegen weisen die Aufsatze dieses Bandes Wege zu einer Wiederentdeckung der lebensgestaltenden Kraft der Schrift als Kanon und Sakrament. Dies geschieht in Auseinandersetzung mit theologischen Ansatzen, die selber die Relevanz der biblischen Botschaft gewahrleisten wollen und Gefahr laufen, das aussere Bibelwort in seiner Widerstandigkeit zu uberspringen. Auch die Ethik lebt von Grundlagen, die sie nicht schaffen kann. Gerade in der Debatte um Freiheit und Nachhaltigkeit erweist sich die biblisch-reformatorische Schoepfungstheologie als wichtiges Korrektiv in verschiedenen sozialethischen Kontexten.
Sterbehilfe ist ein Thema, das nicht nur national kontrovers diskutiert, sondern stets im Vergleich zu den Erfahrungen von anderen Landern gesehen wird. Die Arbeit systematisiert die verschiedenen Begriffe zur Sterbehilfe in zehn europaischen Landern, vergleicht sowohl die Rechtsprechung und die Gesetze zu Suizid, Beihilfe zum Suizid und Sterbehilfe als auch die jeweiligen standesethischen Vorschriften. Entscheidungen am Lebensende sind jedoch auch in einen historischen, religioesen und philosophischen Hintergrund eingebettet. Fallbeispiele aus dem klinischen Alltag mit den Moeglichkeiten und Grenzen von Technik vervollstandigen das Bild.
La question de l'obligation pour les femmes de porter un voile ou de se couvrir la chevelure a ete traitee par les sociologues dans son contexte social et politique. Mais l'histoire de ce voile, ses origines, sa tradition et donc sa signification meme, ont ete largement delaisses par la recherche. D'ou vient donc l'obligation pour les femmes de porter le voile? Est-elle veritablement religieuse? Est-elle, dans son essence, paienne, juive, chretienne, musulmane? Ou bien est-elle, en realite, issue de conflits psychologiques et sociaux vieux comme le monde? Les arguments utilises par les integristes pour voiler les femmes, ne seraient-ils pas eux-memes un voile, dissimulant la portee reelle de cette piece de vetement particuliere? La recherche historique permet de mieux saisir les enjeux du port obligatoire du voile par les femmes a une epoque ou les fanatismes religieux se developpent.
L'auteur analyse deux extraits des lettres se saint Paul: 2Co 13,1-4 et Rm 14,1-4. Elle poursuit sa reflexion en se referant a d'autres textes du NT qui mettent en evidence la capacite du Christ a produire des effects extraordinaires dans la vie de ses fideles. Au terme de ce travail, il s'avere que la puissance du Chrst se revele a travers ses impacts sur les Chretiens sous une multiplicite de formes. Chantal Nsongisa Kimesa, 1971, entree dans la Congregation des Filles de Notre Dame du Sacre-Coeur en 1992. Elle obtient le doctorat en theologie biblique a l'Universite Pontificale Gregorienne en 2009.
In questo lavoro l'autore ripropone la tesi dell'origine non sacramentale della potesta di giurisdizione nella Chiesa secondo l'elaborazione di San Tommaso d'Aquino. Attraverso l'attenta disamina dei testi, letti in comparazione con il diritto medievale coevo, si e condotti in un sentiero non solo canonistico, ma anche ecclesiologico. La Chiesa va colta nella sua pluriunita della quale e fondamento e garante il Pontefice. Importante e l'attenzione per il ruolo dell'episcopato e delle chiese locali, dell'ecumenismo e la salvezza dei non cristiani. Ottavio De Bertolis, 1963, laureato in giurisprudenza e filosofia e dottore di ricerca in filosofia del diritto. Attualmente e professore presso la Pontificia Universita Gregoriana.
The question of the legal origin regarding nullity of the coerced marriage has been discussed since the middle ages by theologians and canon lawyers. The interpretation of canon 1103 of the 1983 code on november 25, 1986 by Pontifical Commision for the authentic interpretation of the code of canon law permits this canon to be applied to coerced marriages of non-catholics. Since the 1983 code of canon law does not apply to the marriages of non-catholics, canon 1103 cannot be applied to these marriages unless it has its legal origin of nullity in the natural law. David Sereno, 1956, completing studies in the jurisprudence section of canon law at the Pontifical Gregorian University. |
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