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Das Buch untersucht in unterschiedlichen raumlichen Kontexten den
Zusammenhang von Religion und Politik vom 7. Jahrhundert bis in die
jungste Vergangenheit. Aus historischer, theologisch-systematischer
und literaturwissenschaftlicher Perspektive werden die Verflechtung
der Religion mit Macht und Gewalt sowie der Umgang mit religioeser
Pluralitat in der Vergangenheit vor Augen gefuhrt. Besondere
Aufmerksamkeit finden die Weltreligionen Christentum und Islam. Die
AutorInnen analysieren die Wurzeln aktueller Problemlagen und die
vielfaltige politische Instrumentalisierung des Religioesen sowie
die Grundkonstellationen im historischen Wandel.
Das Werk behandelt die Frage der Zustandigkeit zur Ordnung der
Liturgie aus einem kirchenrechtshistorischen Blickwinkel und zieht
einen Vergleich zum geltenden Recht. Speziell stellt der Autor eine
kompakte Darstellung der Entwicklung der papstlichen Reservation
vor und bezieht im Rahmen des Gewohnheitsrechts das Recht des
Dioezesanbischofs mit ein. Zusatzlich legt er die Quellen des Kanon
1257 CIC/1917 in deutscher UEbersetzung vor sowie einige
Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles nach 1917. Der Vergleich
zum Codex Iuris Canonici von 1983 findet auf allen relevanten
Ebenen statt und behandelt als neue Autoritat zusatzlich die
Bischofskonferenz.
Der Verein "Fundare e.V., Gemeinnutziger Verein zur Foerderung des
Stiftungswesens" hat sich zum Ziel gesetzt, zu einer aufbluhenden
Stiftungskultur in Deutschland beizutragen. Dazu sollen
insbesondere die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen des
Stiftens erforscht werden. Der Erfullung dieser Aufgabe dient die
Zeitschrift "Die Stiftung - Jahreshefte zum Stiftungswesen". Sie
beinhaltet in ihrer zehnten Ausgabe die Vortrage, die auf dem von
Fundare e.V. veranstalteten "10. Stiftungsrechtstag an der
Ruhr-Universitat Bochum" unter dem Globalthema "Stiftung in
Veranderung" gehalten wurden. Es werden nicht nur eingehend
zivilrechtliche, sondern auch verwaltungs- und steuerrechtliche
Problematiken des Stiftungsrechts beleuchtet, wobei die aktuellen
Themen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht nicht vernachlassigt
werden.
Der Wiederaufbau von in der NS-Zeit zerschlagenen Strukturen
innerhalb der katholischen Kirche steht im Zentrum dieses Buches.
Die Darstellung erfolgt sowohl auf gesamtoesterreichischer Ebene
als auch auf der Ebene einzelner Dioezesen. Die Autoren
berucksichtigen ebenso die Reorganisation des kirchlichen Lebens in
anderen christlichen Kirchen und decken zeitlich die ersten
Nachkriegsjahrzehnte in OEsterreich, also die Grundungsphase der
Zweiten Republik, ab. Zahlreiche prominente Theologen, Juristen und
Historiker haben an diesem Sammelband mitgewirkt und schildern ihre
Sicht der Dinge, die den weiteren Weg der Kirchen in der
oesterreichischen Gesellschaft gepragt haben.
Das Bild des katholischen Priestertums hat sich seit Ende des II.
Vatikanums 1965 verandert. Der Autor untersucht, ob der katholische
Priester in einer sich wandelnden Gesellschaft seine Identitat als
Repraesentatio Christi, seine Aufgaben sowie seine Stellung in der
Kirche und in der Welt von heute gemass der Lehrdokumente und des
Codex von 1983 erfullt. Die Erfahrung des Priestermangels in vielen
Teilkirchen, insbesondere in der westlichen Welt, und die enorme
Zunahme der Zahl der Priester und Priesteranwarter im Igbo-Land
Nigerias zwingen zu einer inneren und ausseren Reflektion uber das
Priestertum und das priesterliche Leben. Dieser Beitrag zielt
darauf, die Identitat der katholischen Priester im Einklang mit dem
II. Vatikanum und dem geltenden Recht zu reflektieren und zur
Verbesserung der Berufspraxis beizutragen, nicht nur in der
westlichen Welt, sondern vor allem in den katholischen
Igbo-Dioezesen Nigerias.
Der Band geht auf eine internationale Konferenz in Erfurt zuruck
und ist den aktuellen Beziehungen zwischen Christentum und
Menschenrechten in Europa gewidmet. Die Veroeffentlichung der
offiziellen Position der Russischen Orthodoxen Kirche zu den
Menschenrechten im Jahre 2008 hat der Diskussion eine neue Dynamik
verliehen und intensive Debatten in Ost- und Westeuropa ausgeloest.
Die verschiedenen Beitrage behandeln einerseits das russische
orthodoxe Dokument zu den Menschenrechten in seinen diversen
Dimensionen, sowohl im russischen und breiteren orthodoxen Kontext
als auch in seinem Verhaltnis zu den westlichen christlichen
Kirchen und europaischen sakularen Akteuren und Institutionen.
Andererseits werden Positionen zu den Menschenrechten aus
katholischer und evangelischer Sicht auf pragnante Weise
prasentiert und die Ambivalenzen des modernen
Menschenrechtsdiskurses zwischen Sakularismus und Religion
thematisiert.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet und sanktioniert
nicht nur Benachteiligungen individueller, sondern auch kollektiver
Art. Der Autor untersucht die Anforderungen des AGG an kollektive
Rechtsakte, insbesondere an Tarif- und Betriebsnormen, aber auch an
Vereinbarungen des "Dritten Weges" im kirchlichen Arbeitsrecht.
Weitere Schwerpunkte des Buches sind die Bestimmung der
Rechtsfolgen benachteiligender kollektiver Rechtsakte sowie die
Vereinbarkeit der insoweit einschlagigen Normen des AGG und der dem
Gesetz zugrunde liegenden Unionsrichtlinien mit dem
Unionsprimarrecht und der EMRK.
Der Autor befasst sich mit dem Eheprozessrecht in Staat und
katholischer Kirche. Dabei untersucht er das staatliche Verfahren
in Ehesachen (Verfahren auf Scheidung der Ehe, Aufhebung der Ehe
und auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
zwischen den Beteiligten nach 121 Nr. 1-3 FamFG) und beschreibt im
Anschluss daran das kirchliche Eheprozessrecht mit den beiden
grundsatzlichen Moeglichkeiten der Feststellung der Nichtigkeit
einer Ehe und der Aufloesung des Ehebandes. In der folgenden
rechtsvergleichenden Betrachtung werden Gemeinsamkeiten und
Unterschiede sowie Vor- und Nachteile der Verfahren
herausgearbeitet. Das Buch eignet sich als Grundlage fur moegliche
AEnderungen und Verbesserungen in beiden Rechtskreisen.
Wird die Religionsfreiheit vom Islam missbraucht? Michael Toebbens
befasst sich in seinem Buch mit einem fur Europa sehr aktuellen
Problem. In der Wahrnehmung der europaischen Bevoelkerung nimmt der
Islam eine immer prasentere Stellung ein. Es geht die Befurchtung
einer Islamisierung Europas um. Der Autor untersucht an einigen
Beispielen, in welchem Ausmass islamischen Forderungen entsprochen
wird. Dazu werden funf Lander der Europaischen Union miteinander
verglichen und der Frage nachgegangen, ob das Menschenrecht der
Religionsfreiheit zum Vehikel fur den Anspruch auf ein uberdehntes
Recht auf Religionsausubungsfreiheit wird.
Dieser Band thematisiert die Religionen, und insbesondere den
Islam, im Kontext des Globalisierungsprozesses bezuglich der
religioesen Kollektivitat, Handlung und Bildung. Die Weltreligionen
waren schon global, bevor die Globalisierung im heutigen Sinne
anfing. Mit dem Beginn der Menschheitsgeschichte fanden sie sich
auf dem Weg, wanderten uber die geographischen und geistigen
Grenzen. Ihre Verbreitung schulden sie sogar dieser Wanderung. In
der heutigen Zeit der Globalisierung gewinnen die Religionen auch
eine strategische Bedeutung, weil sie geistige Grenzen
mitmarkieren, globale Identitaten mitdefinieren und Massen
mobilisieren koennen.
Der groesste muslimische Dachverband in Deutschland ist die DITIB
e.V., de facto der deutsche Arm des - in Deutschland meistens als
"Diyanet" bezeichneten - turkischen Prasidiums fur
Diyanet-Angelegenheiten (DIB). DITIB e.V. gehoert dem
Koordinationsrat der Muslime (KRM) an und verfugt dort in vielen
Fragen uber eine Sperrminoritat. Die deutsche Politik hat die DITIB
e.V. lange Zeit als privilegierten Ansprechpartner behandelt und
tut dies zum Teil noch heute. Aus diesen Grunden ist das Thema fur
die religionsverfassungsrechtliche Diskussion in Deutschland wie
fur das Verstandnis der Situation in der Turkei von grosser
wissenschaftlicher Bedeutung, es ist aber auch fur die
religionspolitische Diskussion von erheblichem Interesse.
Die Domkapitel zahlen zu den traditionsreichsten Einrichtungen der
katholischen Kirche. Infolge der nachkonziliaren Kodexreform kam es
fur die Kathedralkapitel jedoch zum Verlust von Titel und Stellung
des senatus episcopi an den neu eingerichteten Priesterrat und zu
weiteren Veranderungen im Kanonikerrecht. Die Domkapitel waren nun
dazu aufgerufen, ihre Statuten als zentrales Regelungsinstrument
der inneren Organisation zu uberarbeiten und den neuen
universalrechtlichen Vorgaben anzupassen. Die erneuerten Statuten
der sieben bestehenden Domkapitel in OEsterreich und des
Domkapitels von Brixen stehen im Mittelpunkt dieser Arbeit. Um
unmittelbare Vergleiche zu ermoeglichen, werden die entsprechenden
Regelungen zusammenschauend dargestellt. Neben der
kirchenrechtlichen Bewertung geht es darum, Desiderate fur kunftige
Entwicklungen zu formulieren.
Bei Ehenichtigkeitsverfahren wegen psychischer Eheunfahigkeit
gemass c. 1095 ist der Richter auf Sachverstandigengutachten
angewiesen. Das Ziel dieser Studie ist es, psychische Stoerungen
auf ihre Auswirkungen auf die Ehefahigkeit zu untersuchen und
darzustellen, welche konkreten Aufgaben der
psychiatrische/psychologische Gutachter im Ehenichtigkeitsprozess
hat, damit das Sachverstandigengutachten dem Richter als
hilfreiches Beweismittel bei der Urteilsfindung dienen kann.
Relevante psychische Stoerungen werden in ihrer Symptomatik, ihrer
Natur und ihrem Verlauf aus Sicht der Psychologie und Psychiatrie
erklart. Dabei wird auch diskutiert, wie sich die jeweiligen
Stoerungen auf die Voraussetzungen fur eine gultige Eheschliessung
auswirken koennen.
Medienreligion ist ein Massenphanomen. Jeder Mensch in der modernen
Mediengesellschaft partizipiert in der einen oder anderen Weise an
diesem Prozess der Verstandigung des Subjektes uber sich selbst und
die Welt. Medienreligion versteht sich so als Vollzug der
subjektiv-persoenlichen Anverwandlung medialer Sinnmuster. Was aber
haben Kinofilme wie Der Herr der Ringe - Die Gefahrten, Lola rennt
und Fight Club mit Religion zu tun? Und wie werden die religioesen
Sinngehalte von Kinofilmen individuell angeeignet? Die Studie geht
diesen Fragen in der Kombination von Werk- und Rezeptionsanalysen
popularer Kinofilme nach und legt damit die erste empirische
Untersuchung zur These der Medienreligion vor.
Das reformatorische Schriftprinzip gilt vielen als nicht mehr
tragfahig. Grund dafur ist die Losloesung der Schriftautoritat von
ihrer kritischen und heilsamen Wirkung in Gesetz und Evangelium.
Dagegen weisen die Aufsatze dieses Bandes Wege zu einer
Wiederentdeckung der lebensgestaltenden Kraft der Schrift als Kanon
und Sakrament. Dies geschieht in Auseinandersetzung mit
theologischen Ansatzen, die selber die Relevanz der biblischen
Botschaft gewahrleisten wollen und Gefahr laufen, das aussere
Bibelwort in seiner Widerstandigkeit zu uberspringen. Auch die
Ethik lebt von Grundlagen, die sie nicht schaffen kann. Gerade in
der Debatte um Freiheit und Nachhaltigkeit erweist sich die
biblisch-reformatorische Schoepfungstheologie als wichtiges
Korrektiv in verschiedenen sozialethischen Kontexten.
Sterbehilfe ist ein Thema, das nicht nur national kontrovers
diskutiert, sondern stets im Vergleich zu den Erfahrungen von
anderen Landern gesehen wird. Die Arbeit systematisiert die
verschiedenen Begriffe zur Sterbehilfe in zehn europaischen
Landern, vergleicht sowohl die Rechtsprechung und die Gesetze zu
Suizid, Beihilfe zum Suizid und Sterbehilfe als auch die jeweiligen
standesethischen Vorschriften. Entscheidungen am Lebensende sind
jedoch auch in einen historischen, religioesen und philosophischen
Hintergrund eingebettet. Fallbeispiele aus dem klinischen Alltag
mit den Moeglichkeiten und Grenzen von Technik vervollstandigen das
Bild.
The question of the legal origin regarding nullity of the coerced
marriage has been discussed since the middle ages by theologians
and canon lawyers. The interpretation of canon 1103 of the 1983
code on november 25, 1986 by Pontifical Commision for the authentic
interpretation of the code of canon law permits this canon to be
applied to coerced marriages of non-catholics. Since the 1983 code
of canon law does not apply to the marriages of non-catholics,
canon 1103 cannot be applied to these marriages unless it has its
legal origin of nullity in the natural law. David Sereno, 1956,
completing studies in the jurisprudence section of canon law at the
Pontifical Gregorian University.
L'auteur analyse deux extraits des lettres se saint Paul: 2Co
13,1-4 et Rm 14,1-4. Elle poursuit sa reflexion en se referant a
d'autres textes du NT qui mettent en evidence la capacite du Christ
a produire des effects extraordinaires dans la vie de ses fideles.
Au terme de ce travail, il s'avere que la puissance du Chrst se
revele a travers ses impacts sur les Chretiens sous une
multiplicite de formes. Chantal Nsongisa Kimesa, 1971, entree dans
la Congregation des Filles de Notre Dame du Sacre-Coeur en 1992.
Elle obtient le doctorat en theologie biblique a l'Universite
Pontificale Gregorienne en 2009.
In questo lavoro l'autore ripropone la tesi dell'origine non
sacramentale della potesta di giurisdizione nella Chiesa secondo
l'elaborazione di San Tommaso d'Aquino. Attraverso l'attenta
disamina dei testi, letti in comparazione con il diritto medievale
coevo, si e condotti in un sentiero non solo canonistico, ma anche
ecclesiologico. La Chiesa va colta nella sua pluriunita della quale
e fondamento e garante il Pontefice. Importante e l'attenzione per
il ruolo dell'episcopato e delle chiese locali, dell'ecumenismo e
la salvezza dei non cristiani. Ottavio De Bertolis, 1963, laureato
in giurisprudenza e filosofia e dottore di ricerca in filosofia del
diritto. Attualmente e professore presso la Pontificia Universita
Gregoriana.
Il consiglio evangelico di obbedienza e uno dei tre consigli
evangelici maggiori. Lo scopo di questo studio e quello di
conoscerne la sua dimensione teologica, cristologica ecclesiologica
ed antropologica per poterlo meglio collocare con gli altri due e
per far comprendere la sua vera portata nella vita dei consacrati,
nella vita della Chiesa e anche nel progetto salvifico di Dio.
L'autrice esamina l'obbedienza di quattro santi: San Basilio il
grande, San Benedetto da Norcia, San Francesco d'Assisi e Sant'
Ignazio di Loyola. Miriam Kovac, 1962, ha conseguito licenza e
dottorato in diritto canonico alla Pontificia Universita Gregoriana
ove attualmente lavora presso la stessa Facolta.
En la presente obra se estudian estas figuras, que tanta
importancia tienen dentro de las iglesia particulares. Se ha
buscado el dar huz sobre algunos aspectos no suficientemente claros
y, por lo tanto, discutidos entre los canonistas. Por ejemplo, la
cuestion de la naturaleza de la potestad vicaria, y ello se
explicita en que tipo de relacion debe existir entre el Obispo
diocesano y sus vicarios, cual es la responsabilidad que tiene el
Obispo de los actos de sus vicarios, si los vicarios episcopales
deben estar unicamente subordinados al Obispo o tambien al vicario
general con un mandato especial del Obispo: Es ordinaria vicaria?
Es delegada? Andres Perez Diaz, 1959, ha obtenido la licencia y el
doctorado en derecho canonico en la Pontificia Universidad
Gregoriana.
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