Die Arbeitnehmerbeteiligung in einer Europaischen Gesellschaft (SE)
ist nicht einheitlich geregelt. Die Richtlinie 2001/86/EG enthalt
zahlreiche Gestaltungsspielraume. In Deutschland wurde die
Richtlinie 2001/86/EG durch das SEBG umgesetzt. Dieses sieht fur
eine SE mit Sitz in Deutschland partielle Ruckverweisungen in die
Rechtsordnungen anderer EU-Mitgliedstaaten vor. Fur die Akteure in
einer SE bedeutet dies ein Nebeneinander verschiedener
Rechtssysteme. Der Umfang und die Folgen der Ruckverweisungen sind
Gegenstand der Bearbeitung. Im Mittelpunkt steht ein Vergleich
derjenigen nationalen Regelungen, die von den Ruckverweisungen des
SEBG erfasst sind. Untersucht werden die massgeblichen Regelungen
in den Umsetzungsgesetzen von 27 EU-Mitgliedstaaten.
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