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Deutsche Rechtsprechung in Volkerrechtlichen Fragen / Decisions of German Courts Relating to Public International Law / Decisions Des Cours Allemandes En Matiere De Droit International Public 1976-1980 (English, French, German, Paperback, Softcover reprint of the original 1st ed. 1982)
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Deutsche Rechtsprechung in Volkerrechtlichen Fragen / Decisions of German Courts Relating to Public International Law / Decisions Des Cours Allemandes En Matiere De Droit International Public 1976-1980 (English, French, German, Paperback, Softcover reprint of the original 1st ed. 1982)
Series: Fontes Iuris Gentium / Fontes Iur.Gent. Ser.A
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Der vorliegende Band der Fontes luris Gentium enthalt die
Bearbeitung der Recht- sprechung deutscher Gerichte in
volkerrechtlichen Fragen aus den Jahren 1976-1980; nur in
Einzelfallen sind Entscheidungen aus dem Jahre 1975 nachgetragen
worden. Die Gesamtreihe der Bearbeitung, die mit den Entscheidungen
des deutschen Reichsge- richts aus dem Jahre 1879 begonnen wurde,
umfaBt jetzt mehr als einhundert Jahre deutscher Rechtsprechung.
Die zusammenfassende Bearbeitung der Entscheidungen aus jeweils
runf Jahren solI auch in Zukunft beibehalten werden; der Band mit
den Entscheidungen aus den Jahren 1981-1985 befindet sich bereits
in der laufenden Bear- beitung. Das System der Darstellung (Teil I:
Analytisches und systematisches Repertorium; Teil II: Ausziige aus
den Entscheidungen) ist in der bisherigen Form beibehalten wor-
den, d. h. der Inhalt der deutschen Leitsatze wird soweit wie
moglich in kurzen Satzen oder stichwortartig in englischer und
franzosischer Sprache wiedergegeben, urn dem auslandischen Benutzer
die Auswertung zu erleichtern. Die Auswahl der
Gerichtsentscheidungen ist nicht auf die Auswertung nur der
hochstrichterlichen Rechtsprechung beschrankt. Wiederum muBte aber
auf eine er- schopfende Wiedergabe aller Entscheidungen und
insbesondere derjenigen verzichtet werden, die nur einen geringen
Bezug zum Volkerrecht haben. Die Auswahl ist dabei nicht danach
getroffen worden, ob eine Entscheidung in jedem Fall rechtlich
unangreif- bare Aussagen enthalt, sondern danach, ob und inwieweit
der entschiedenen Rechts- frage grundsatzliche Bedeutung rur die
Handhabung des Volkerrechts durch deutsche Gerichte zukommt.
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