Mit der Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Jahre 2009
sollten Unklarheiten beseitigt werden und eine Angleichung an
andere Verfahrensordnungen erfolgen. Trotz dieser Anstrengungen
ergeben sich nach wie vor in einzelnen Bereichen noch
Zweifelsfragen. Diskussionen bestehen insbesondere im Hinblick auf
die materielle Rechtskraft, die ausserordentlichen Rechtsbehelfe
sowie die Wiederaufnahme. Ziel dieser Arbeit ist es, auf diesen
Gebieten Loesungsansatze aufzuzeigen.
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