Die Kasernenstuben in Neuruppin (Brandenburg) wurden um das Jahr
1740 errichtet und gehoren zu den altesten erhalten gebliebenen
Kasernenanlagen in Brandenburg-Preussen. Die denkmalgeschutzten
Stuben, acht kleine Wohnungen je Haus, wurden seinerzeit von Konig
Friedrich II. an die Bewohner verschenkt. Sie dienen noch heute
Wohnzwecken. Die Rechtsform des Eigentums an den Wohneinheiten wird
unterschiedlich bewertet. Im Grundbuch sind die Stuben z.T. als
ungetrennte Hofraume, z.T. als Miteigentumsanteile eingetragen -
beides entspricht nicht der Rechtslage. Eine Klarung der
Eigentumsform ist dringend geboten, um die Rechtsposition der
Betroffenen zu sichern und die historisch wertvollen Anlagen zu
erhalten. Die vorliegende Arbeit ordnet die Kasernenstuben als
echtes Stockwerkseigentum nach Landesgewohnheitsrecht ein. Am
Beispiel der Kasernenstuben schlagt sie allgemein eine
landesgesetzliche Uberleitung von echtem Stockwerkseigentum in
Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor. Dabei
bewertet sie kritisch die Praktikabilitat einzelner Regelungen des
WEG fur kleinere Wohnanlagen.
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