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Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) - Ende des Trennungsgebots von Nachrichtendiensten und Polizeibehoerden? (German, Paperback)
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Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) - Ende des Trennungsgebots von Nachrichtendiensten und Polizeibehoerden? (German, Paperback)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politische
Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Universitat
Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der Einrichtung des
Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) im Dezember 2004
existiert in der deutschen Sicherheitsarchitektur eine neuartige
Kooperationsform von Nachrichtendiensten und Polizeibehorden.
Zahlreiche Behorden, die mit Fragen der inneren Sicherheit betraut
sind, arbeiten im GTAZ zusammen, um der Bedrohung des
islamistischen Terrorismus ein effizientes und ganzheitliches
Bekampfungspotential entgegen zu halten. Doch gerade im Hinblick
auf das Trennungsgebot, ist die Zusammenarbeit ist im GTAZ, das
nachrichtendienstliche und polizeiliche Behorden zwar in
unterschiedlichen Gebauden unterbringt, aber doch zum direkten
Informationsaustausch versammelt, besonders heikel. In der
vorliegenden Hausarbeit soll deshalb untersucht werden, ob und
inwieweit das GTAZ das Trennungsgebot beruhrt oder ob das GTAZ
vielmehr andere, bspw. datenschutzrechtliche Probleme aufwirft.
Dazu sollen zuerst das Trennungsgebot und das GTAZ definiert
werden. Anschliessend soll nach dem Verfassungs- oder Gesetzesrang
des Trennungsgebots gefragt werden, um bestimmen zu konnen, wie
wandelbar das Gebot ist. Hiernach soll die oft beschriebene
Aufweichung des Trennungsgebots behandelt werden. Es soll gezeigt
werden, dass vor allem die Kompetenzerweiterung der Polizeibehorden
im Bereich der Vorfeldermittlungen problematisch erscheinen, da sie
damit in den Aufgabenbereich der Nachrichtendienste eindringen.
Weiterhin soll die Frage aufgeworden werden, ob nicht aber in Bezug
zur Terrorismusbekampfung gerade die oft auftrende Uberschneidung
von Aufgabenbereichen eine solche Kooperation notwendig macht.
Letztlich sollen vor allem die datenschutzrechtlichen Probleme der
nachrichtendienstlichen und polizeilichen Zusammenarbeit
problematisiert werden, die gerade im Hinblick auf die direkte und
personliche Kooperation der
General
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