Die Ausweisung von Auslandern aus der Bundesrepublik Deutschland
infolge strafrechtlicher Verurteilung stellt eine besonders
schwerwiegende Massnahme der Gefahrenabwehr im Aufenthaltsrecht
dar, die auf Aufenthaltsbeendigung abzielt. Diese setzt mit dem
Erfordernis einer Gefahr als Voraussetzung der Eingriffsmassnahme
eine Gefahrenprognose der Behoerde voraus. In der Verwaltungspraxis
ist die Prognose von Erfahrungserwagungen gepragt,
kriminalprognostische Gutachten werden regelmassig nicht eingeholt.
Anders ist dies insbesondere im Strafvollstreckungsrecht. An
strafvollstreckungsrechtliche Entscheidungen fuhlen sich die
Auslanderbehoerden jedoch nicht gebunden. Die Arbeit untersucht, ob
die Anforderungen an die Gefahrenprognose im Ausweisungsrecht
ausreichend beachtet werden.
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