Der Grundsatz ne ultra petita besagt, dass ein Gericht dem Klager
weder mehr noch etwas anderes, als geltend gemacht worden ist,
zusprechen darf. Der Grundsatz ist ein fester Bestandteil der
deutschen Rechtsordnung und die deutsche Rechtsprechung hat fur
Verfahren vor staatlichen Gerichten Leitlinien fur den Umgang mit
dem Grundsatz entwickelt. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurde
untersucht, inwieweit der Grundsatz mit den Besonderheiten von
Schiedsverfahren - insbesondere der Vielschichtigkeit der
anwendbaren Rechtsquellen, des Aufeinandertreffens
unterschiedlicher Rechtssysteme und der besonderen Bedeutung der
Parteiautonomie - vereinbar ist. Dabei hat sich herausgestellt,
dass der Grundsatz auch in Schiedsverfahren einen unabdingbaren
Kern besitzt. Dieser ist verletzt, wenn Schiedsgerichte
UEberraschungsentscheidungen erlassen.
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