Seit 1980 setzt die Menschenrechtskommission Berichterstatter und
Arbeitsgruppen zu einzelnen Arten von Menschenrechtsverletzungen
ein, um die Einhaltung vAlkerrechtlicher Menschenrechte auAerhalb
internationaler VertrAge zu kontrollieren. Die Arbeit analysiert
diesen bislang von der VAlkerrechtswissenschaft vernachlAssigten
Bereich in verfahrensrechtlicher Hinsicht und untersucht die Praxis
ausgewAhlter Berichterstatter und Arbeitsgruppen auf ihren
materiell-rechtlichen Gehalt. Der Vergleich mit der Spruchpraxis
internationaler Menschenrechtsgremien zeigt, inwieweit sich ein
universeller Mindeststandard bei dem Verbot der willkA1/4rlichen
Haft, des "Verschwindenlassens" und der Rassendiskriminierung, bei
der Religions- und Meinungsfreiheit sowie bei der UnabhAngigkeit
der Justiz entwickelt hat. Die Untersuchung weist nach, daA
einzelne dieser "thematischen Mechanismen" zur Konkretisierung
vAlkergewohnheitsrechtlicher Menschenrechte beigetragen haben.
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