Books > Law > Laws of other jurisdictions & general law > Civil law (general works)
|
Buy Now
Wahrheitspflicht im Zivilprozess (German, Paperback)
Loot Price: R940
Discovery Miles 9 400
|
|
Wahrheitspflicht im Zivilprozess (German, Paperback)
Expected to ship within 10 - 15 working days
|
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura -
Zivilprozessrecht, Note: 14 Punkte, Universitat Bielefeld, 52
Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die
vorliegende Arbeit befasst sich zunachst mit der Wahrheits- und
Vollstandigkeitgspflicht ( 138 ZPO) und dem Beibringungsgrundsatz
(arg. ex 616 I ZPO) allgemein. Danach werden diese Prinzipien auf
Ihre gegenseitige Vereinbarkeit hin uberpruft. Auch die Folgen von
Verstosse gegen 138 ZPO werden behandelt. Schliesslich wird
untersucht, ob bei ubereinstimmendem Parteivortrag die Wahrheit zur
Disposition derselben steht und wieweit der Richter daran gebunden
ist., Abstract: Zu den einschlagigen Maximen des deutschen
Zivilprozessrechts zahlen die in 138 I ZPO statuierte
Wahrheitspflicht und der Beibringungsgrundsatz. Der
Wahrheitspflicht zufolge, deren Bestandteil die
Vollstandigkeitspflicht ist, muss der Tatsachenvortrag der Parteien
wahrheitsgemass und vollstandig sein. Dem Beibringungsgrundsatz
entsprechend obliegt es den Parteien, den Tatsachenstoff in den
Prozess einzubringen. Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist es, die
Wirkungen des Beibringungsgrundsatzes einerseits und den Umfang der
Wahrheits- und Vollstandigkeitspflicht andererseits zu ermitteln.
Fraglich ist dabei insbesondere, ob die Wahrheits- bzw. die
Vollstandigkeitspflicht mit dem Beibringungsgrundsatz vereinbar
sind; ob also ggf. die Parteien auch die fur sie ungunstigen
Tatsachen vortragen mussen oder ob diese - zumindest teilweise -
dem Beibringungsgrundsatz unterliegen und dem entsprechend von der
Gegenpartei vorgetragen werden mussen. Des weiteren werden die
Folgen von Verstossen gegen den Wahrheitsgrundsatz dargestellt.
Schliesslich wird die Bindung des Richters1 an den Parteivortrag
untersucht. Tatsachen, die unstreitig sind, sind nicht beweiswurdig
und werden als wahr angesehen. Es drangt sich somit die Frage auf,
ob und inwieweit der Richter an den Parteivortrag gebunden ist und
dadurch u.U. die Wahrh
General
Is the information for this product incomplete, wrong or inappropriate?
Let us know about it.
Does this product have an incorrect or missing image?
Send us a new image.
Is this product missing categories?
Add more categories.
Review This Product
No reviews yet - be the first to create one!
|
You might also like..
|
Email address subscribed successfully.
A activation email has been sent to you.
Please click the link in that email to activate your subscription.