Ziel der Arbeit ist es, sowohl die rechtstheoretisch bereits
erArterten wie auch die in der Praxis bekannt gewordenen Probleme
zu deuten und systematisch begrA1/4ndete LAsungsvorschlAge zu
entwickeln. DarA1/4ber hinaus sollen bisher nicht diskutierte
Fragen der Verzahnung des Strafrechts mit dem Richterrecht
aufgezeigt werden. Mit dem Europarecht und der deutschen
Strafrechtsdogmatik schneiden sich zwei rechtstheoretisch
fremdelnde Kreise, da das Europarecht stark von einer
fallorientierten, mehr dem angloamerikanischen Rechtskreis als der
deutschen Strafrechtsdogmatik verwandten Rechtsprechung des
EuropAischen Gerichtshof (EuGH) geprAgt wird. Im einzelnen werden
die Vielfalt der Einwirkungsweisen des Richtlinienrechts und das
Instrumentarium des Richtlinienrechts dargestellt. Es folgen
grundsAtzliche Vorfragen des VerhAltnisses des Strafrechts zum
Gemeinschaftsrecht. Dabei geht es um die innerstaatliche Geltung
und Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts und um die spezifische
Aufteilung der Rechtsetzungskompetenzen zwischen der Gemeinschaft
und den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Strafrechts.
AusfA1/4hrlich widmet sich die Arbeit der richtlinienkonformen
Auslegung des Strafrechts. Der Autor untersucht den EinfluA
europAischer Richtlinien gemAA Art. 249 Abs. 3 EGV auf das
nationale Strafrecht.
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