Die besondere Problematik bioethischer Entscheidungen liegt
darin, dass uber sie in pluralistischen Gesellschaften regelmassig
kein Konsens zu erzielen ist. Gleichzeitig erfordert die
Rechtssicherheit in vielen Fallen, wie etwa der Stammzellforschung,
der Transplantationsmedizin und der Sterbehilfe, eine Regelung auf
uberindividueller Ebene. Ein Handeln des Gesetzgebers ist gefragt,
aber es gibt keine anerkannten Standards, anhand derer ein Gesetz
erlassen werden konnte; ein Konsens uber inhaltliche Fragen
erscheint ausgeschlossen.
Gegenstand der Arbeit ist die Frage, wie verschiedene Staaten
mit dem Dissens in bioethischen Fragen bei gleichzeitigem
Regelungsbedurfnis der Materie umgehen. Dazu wird die prozedurale
Bewaltigung dieses Dissens-Dilemmas in Grossbritannien und Japan
untersucht. Anhand einer Analyse und Bewertung der Unterschiede im
Umgang mit Dissens in verschiedenen Staaten wird ein eigenes
Verfahren demokratisch legitimer Dissensbewaltigung entwickelt.
Um zu klaren, wie bioethische Entscheidungen eines Staates
demokratisch legitim getroffen werden konnen, werden verschiedene
Verfahrenselemente untersucht, die im Prozess der Rechtsetzung zur
Legitimation der Entscheidungen beitragen konnen. Hierunter fallen
etwa Verfahren der Burger- und Expertenbeteiligung, aber auch
Fragen der Regelungsdichte und der verdeckten oder offenen
Delegation von Entscheidungsgewalt etwa an die Verwaltung oder die
Richterschaft. Hier ist beispielhaft das in Japan praktizierte
Verfahren der public comments zu nennen. Verfahren direkter
Burgerbeteiligung werden in jungerer Zeit auch in Grossbritannien
verstarkt angewandt, beispielsweise bei der Entscheidungsfindung
zum Thema Hybrid- und Chimarenforschung. Eine These der Arbeit ist,
dass bei mangelndem gesellschaftlichen Konsens die Einbeziehung von
Expertenkommissionen in den Rechtsetzungsprozess sowie die
transparente Darlegung der entscheidungserheblichen Kriterien
legitimationssteigernd wirken, da sie auch den
Meinungsbildungsprozess in der Bevolkerung beschleunigen und breite
offentliche Debatten uber ethische Problematiken fordern.
Hinsichtlich der Frage der Regelungsebene wird fur die
Notwendigkeit einer Festlegung der grundlegenden Rahmenvorschriften
durch den Staat argumentiert. Die konkrete Ausgestaltung des
Umgangs mit einer neuen Technologie sollte dann jedoch an
unabhangige Instanzen, etwa nach dem Modell der britischen Human
Fertilisation and Embryology Authority, delegiert werden."
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