Die Arbeit zeigt mit den Mitteln der Rechtsvergleichung Wege zum
besseren Verständnis des Phänomens Rechtsmissbrauch, indem sie
theoretisch und praxisorientiert die allgemeinen Schranken solchen
missbilligten Verhaltens der Prozessparteien im deutschen und
französischen Zivilprozess untersucht. Nach einer
Funktionsbestimmung der gesuchten allgemeinen
Rechtsmissbrauchsschranke werden die in Betracht kommenden
nationalen Rechtsinstitute zunächst innerhalb ihrer jeweiligen
Dogmatik rechtsvergleichend analysiert und an den Kategorien der
Zweckmäßigkeit und Effektivität gemessen. Das so gewonnene
Zwischenergebnis wird sodann einer kritischen Gegenprüfung in
einer Reihe von Beispielsfällen der Praxis unterzogen. Auf diese
Weise eröffnet sich im Ergebnis ein Blick hinter das
systemverhaftete herkömmliche Verständnis von einer Konkordanz
der Rechtsmissbrauchsschranken in den beiden Rechtsordnungen, der
de lege ferenda im europäischen Kontext systembildend wirken
könnte.
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