Dem Baugrund kommt fur das Gelingen eines Bauvorhabens eine
hervorgehobene Bedeutung zu. Arbeiten an und mit dem Baugrund (als
einem von der "Natur vorgegebenen Werkstoff") unterliegen
besonderen, technisch nicht voll beherrschbaren Risiken.
Realisieren sich diese technischen Risiken, was in der taglichen
Baupraxis zumeist sehr kostenintensiv ist, stellt sich die Frage
der rechtsgeschaftlichen bzw. gesetzlichen Gefahrtragung unter den
Bauvertragsparteien. Das privatbaurechtliche Schrifttum fasst diese
Konstellation mit dem Begriff "Systemrisiko" zusammen. Generell
werden unter dem Begriff "Systemrisiko" weitreichende Ausnahmen vom
Grundsatz der werkvertraglichen Erfolgshaftung des Unternehmers
befurwortet.Mit der vorliegenden Arbeit werden die im genannten
Kontext relevanten Sachverhalte gegliedert, auf die dogmatischen
Grundlagen zuruckgefuhrt und so zu einer Losung gebracht. Dabei
wird die rechtliche Thematik des Baugrundrisikos als Abgrenzungs-
und Vorfrage herangezogen.
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