Die Arbeit setzt sich mit der Thematik der
Arbeitszeitflexibilisierung und hierbei im Speziellen mit der
Verlangerung von Arbeitszeit auseinander. Nach einer Betrachtung
der europarechtlichen Dimension stehen die Analyse und Herleitung
des Anspruchs nach 9 TzBfG im Vordergrund. Die Verfasserin pruft,
ob die Norm in ihrer aktuellen Ausgestaltung ein hinreichend
wirksames Mittel zur Vermeidung der sog. Teilzeitfalle darstellt.
Daruber hinaus wird aufgezeigt, dass AEnderungen sowohl de lege
lata durch eine erweiternde Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale
als auch de lege ferenda durch die Einfuhrung eines Anspruchs auf
Zuteilung freien Arbeitszeitvolumens moeglich sowie vor dem
Hintergrund einer effektiven Arbeitszeitflexibilisierung sinnvoll
sind.
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