Als Kraftbayrisch 1912 erschien, machte das Buch Schlagzeilen. Es
wurde - nicht zuletzt aufgrund negativer Gutachten des ber hmt-ber
chtigten Zensurbeirats bei der Polizeidirektion M nchen - wegen
Verbreitung unz chtiger Schriften ( 184 Reichsstrafgesetzbuch)
verboten und beschlagnahmt. Der darauf folgende Proze um dieses
Skandalbuch vor dem K niglichen Landgericht M nchen I wurde erst
durch das engagierte Eintreten von Michael Georg Conrad, Ludwig
Ganghofer und Ludwig Thoma zu Gunsten Queris entschieden. Thoma
schrieb damals: Aus Pr derie - denn die Sittlichkeit hat mit diesem
ganzen Aufpassertum nicht das mindeste zu tun - eine Sammlung alter
und neuer Kraftworte, die immer wieder im Volke entstehen, unterdr
cken, hei t wirkliche Volkskunde verbieten. - Kraftbayrisch wurde
schlie lich freigegeben und die Kosten des Verfahrens der
Staatskasse aufgeb rdet.
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