Die Verfasserin arbeitet die Mangel der gegenwartigen
Schmerzensgeldbemessung deutscher Gerichte heraus, indem sie neben
ihrer Vereinbarkeit mit der Grundsatzentscheidung des Grossen
Zivilsenats des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1955 ihre
rechtstatsachlichen Auswirkungen und ihre verfassungsrechtliche
Vereinbarkeit untersucht. Sodann stellt sie das System der
taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes als alternatives
Bemessungssystem vor und untersucht die Eignung seiner methodischen
Kernelemente zur Beseitigung der gegenwartigen Bemessungsmangel.
Die erste Bemessungsstufe des Systems (Stufe I) wird in die
schadensrechtliche Systematik der 249 ff. BGB eingeordnet, bevor es
mithilfe eines Vergleichs mit den Bemessungssystemen Frankreichs,
Italiens und Spaniens erneut uberpruft wird.
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