Diese Arbeit untersucht das Gebot fairen Verhandelns. Dabei handelt
es sich um ein erst seit kurzem im Fokus der Fachoeffentlichkeit
stehendes Instrument zum Willensschutz im Zivilrecht. Das Gebot
fairen Verhandelns soll uber die culpa in contrahendo einen
UEberrumpelungsschutz bieten, indem es ein Loesungsrecht im Falle
der unzulassigen Beeinflussung der Willensbildung im
vorvertraglichen Stadium schafft. Exemplarisch wird der
arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag in den Vordergrund geruckt. Es
wird die Notwendigkeit, die Ausgestaltung auf Tatbestands- und
Rechtsfolgenseite sowie die Zulassigkeit einer solchen Rechtsfigur
ergrundet, welche Ausdruck der fortschreitenden "Materialisierung"
des Privatrechts ist.
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