Als Mitbegrunder des Neuhegelianismus war Julius Binder einer der
bedeutendsten Vertreter auf dem Gebiet der Rechtsphilosophie. Die
Fundamente seiner Philosophie des Rechts entwickelte er in der
vorliegenden Schrift. Binder untersucht die Rechtsphilosophie als
Rechtswissenschaft und als Philosophie, setzt sich mit Realismus
und Idealismus auseinander, mit dem Begriff der Willensfreiheit und
mit der Bedeutung von Gerechtigkeit. Erganzend findet sich in
diesem Werk ein Beitrag zur Interpretation der Hegelschen
Rechtsphilosophie. Julius Binder wurde am 12. Mai 1870 in Wurzburg
als Sohn einer Juristen- und Theologenfamilie geboren. Nach dem
Studium der Rechtswissenschaften in Munchen und Wurzburg
habilitierte er sich 1898 und wurde anschliessend
ausserordentlicher Professor in Rostock, Erlagen, Wurzburg und
Gottingen. Er verstarb am 28. August 1939 in Starnberg bei Munche
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